Ausgleichszulage zur Invaliditätspension gesichert: AK setzt Ansprüche durch
Nur kurze Zeit nach dem Erfolg in zwei Pflegegeldfällen wurde die AK Vorarlberg erneut aktiv, um eine Betroffene vor ungerechtfertigtem Leistungsentzug zu schützen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte die Ausgleichszulage zur Invaliditätspension einer Versicherten gestrichen – und das trotz klarer Faktenlage. Erst nach intensiver Intervention der AK lenkte die PVA ein.
Die PVA argumentierte, die Mandantin habe einen Unterhaltsanspruch aus ihrer Scheidung im Jahr 2014. Tatsächlich lag aber eine Vereinbarung über eine Ausgleichszahlung vor, die seinerzeit auch geleistet wurde. Die PVA glaubte der Betroffenen nicht und verlangte Nachweise, die nur mit Kosten für die Betroffene zu erbringen waren.
„Es entsteht der Eindruck, dass nach Gründen gesucht wird, um Leistungen zu verweigern“, kritisiert AK Präsident Bernhard Heinzle. „Selbst als Beweise vorgelegt wurden, zeigte die PVA keine Bereitschaft, den Fehler einzugestehen. Stattdessen beharrte sie auf ihrem Standpunkt und verlangte weitere Nachweise.“
AK Expertin setzt sich hartnäckig für Klärung ein
Die zuständige AK Expertin für Sozialrecht Dr. Katharina Fürweger reichte schließlich Klage ein. „Dr. Fürweger sorgte dafür, dass ihre Mandantin den entscheidenden Nachweis über die Zahlung der Ausgleichszahlung erbringen konnte“, hebt AK Präsident Heinzle hervor. „Ohne die Unterstützung der AK Expertin hätte der Nachweis nicht mehr erbracht werden können, weil der entsprechende Kontoauszug, der die Ausgleichszahlung belegt, kurze Zeit später unwiederbringlich gelöscht gewesen wäre."
Der Durchbruch kam, als die AK Expertin die PVA erneut auf die Dringlichkeit einer Lösung hinwies und eine außergerichtliche Lösung gefunden werden konnte. Wenige Stunden später erging daher ein neuer Bescheid: Die Mandantin hat ihre Ausgleichszulage zurückbekommen – rückwirkend ab August 2023, einschließlich Nachzahlung.
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass Betroffene wie unsere Mandantin monatelang um ihre Existenzgrundlage bangen müssen, obwohl die Sachlage eindeutig ist.“ Die AK Vorarlberg werde auch weiterhin konsequent für die Rechte ihrer Mitglieder eintreten und sich gegen jede Form von Ungerechtigkeit wehren, so Heinzle.
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