18.03.2020

Arbeitgeber müssen Mindestabstand gewährleisten

AK mahnt: Gemeinsame Fahrten im Firmenbus und kuschelige Besprechungen müssen ein Ende haben.

Abstand halten! Das ist längst keine Empfehlung mehr, sondern Gebot der Stunde. Nur an so manchem Arbeitsplatz ist die Botschaft noch nicht angekommen. AK-Jurist Christian Maier mahnt die Verantwortung der Arbeitgeber ein. Denn jedem müssen die Konsequenzen einer laxen Umsetzung inzwischen klar sein. Es geht um nicht weniger als Ansteckungsgefahr und Menschenleben.

Österreich spielt auf Zeit. Nur, wenn es jetzt gelingt, die Kurve der Neuinfektionen abzuflachen, entgehen wir einer Entwicklung wie Italien. Die Maßnahmen liegen auf der Hand: Hände waschen, Abstand halten.

„Mit der Verordnung vom 16. März 2020 muss jeder Arbeitgeber sicherstellen, dass die Beschäftigten bei der Arbeit untereinander einen Mindestabstand von jedenfalls einem Meter einhalten“, betont der AK-Arbeitsrechtler Christian Maier, besser wäre noch mehr. „Auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es“ seiner Ansicht nach „sicherzustellen, dass sich die Mitarbeiter untereinander nicht anstecken können.“

Dies ist aber nur möglich, wenn der Mindestabstand eingehalten wird oder durch organisatorische oder bauliche Maßnahmen der Zweck der Verordnung erreicht wird. Gemeinsame Fahrten im Firmenbus zur Baustelle etwa, Montagearbeiten zu zweit oder ein Betrieb „eng an eng“ im Büro – das alles widerspricht der von der Regierung angestrebten Virusbekämpfung. „Das führt die Maßnahmen ad absurdum.“ 

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