5.11.2020

Ab jetzt Recht auf Sonderbetreuungszeit

AK und Gewerkschaft erfolgreich – voller Kostenersatz für Unternehmen.

Der Kampf von AK und ÖGB hat sich gelohnt: Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern haben nun rückwirkend ab 1. November 2020 einen Rechtsanspruch auf bezahlte Sonderbetreuungszeit. „Damit sind sie nicht mehr auf die Zustimmung ihres Arbeitgebers angewiesen“, betont AK-Direktor Rainer Keckeis. 

Der Nationalrat beschließt damit in seiner Sondersitzung eine wesentliche Erleichterung für alle Eltern mit minderjährigen Kindern. Die haben jetzt nicht nur einen Rechtsanspruch auf die bezahlte Sonderbetreuungszeit, sondern können sie auch für die Dauer von vier statt bisher drei Wochen in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt auch für Kinder in Quarantäne. Sie bleibt vorerst bis zum Ende des Schuljahrs 2020/2021 aufrecht. „Die Arbeitgeber erhalten den finanziellen Ausfall zu 100 Prozent vom Bund ersetzt“, sagt Keckeis. Es gibt also gar keinen Grund mehr, sich gegen die bezahlte Sonderbetreuungszeit zu stemmen. 

Die neue Regelung kam in intensiven Gesprächen zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern zustande. Bei der AK hatten sich seit dem Frühjahr 2020 zahlreiche verzweifelte Eltern gemeldet. Sie fühlten sich in Sachen Kinderbetreuung im Regen stehen gelassen, zumal viele von ihnen schon im ersten Lockdown sämtlichen Urlaub und freie Tage verbraucht hatten.  

„Die nunmehr getroffene Regelung ist unabdingbar für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, unterstreicht Keckeis und fordert gleichzeitig, auch angesichts einer derart entschärften Betreuungssituation die Schulen offenzuhalten. 

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