22.05.2019

AK übergab Lopoca-Spielregeln der Staatsanwaltschaft

Neue Regeln im „Nugget Game“ – Teilnehmer agieren völlig ungeschützt – Zahl der Geschädigten steigt

Die Konsumentenschützer der AK Vorarlberg warnen erneut eindringlich vor Lopoca. Das undurchsichtige Spiel- und Finanzsystem hat mit Wirkung vom 11. Mai 2019 seine Spielregeln verändert. Jetzt wissen die Spieler gar nicht mehr, ob ihre „Nuggets“ im virtuellen Markt steigen oder fallen. Lopoca kann das Spiel zudem jederzeit beenden. „Finger weg!“ warnen die AK-Konsumentenschützer. Ihr Anwalt hat das umstrittene Reglement der Staatsanwaltschaft übergeben.

Lopoca steht für „Lotto Poker Casino“. Dahinter steht unter anderem ein gebürtiger Vorarlberger. Stein des Anstoßes ist vor allem das von Lopoca betriebene „Nugget Game“. Dabei handelt es sich um eine Art virtuelle Börse, in der die Teilnehmer unter einander mit sogenannten Nuggets handeln. Angebot und Nachfrage bestimmen den Kurs.

Das Spiel wirkt verlockend. Lopoca stellt enorme Gewinne in Aussicht. Das hat manche Konsumenten dazu verleitet, mehr als 50.000 Euro zu riskieren. Die AK Vorarlberg schätzt, dass österreichweit ein zwei- bis dreistelliger Millionenbetrag im Spiel ist. Ein Betroffener etwa hat insgesamt 82.100 Euro einbezahlt, aber nur 26.442 Euro zurückerhalten. 

Die neuen Spielregeln, die Lopoca mit Wirkung vom 11. Mai den Spielern quasi „im Kleingedruckten“ unterjubelt, machen das Spiel noch gefährlicher. So kann Lopoca das Spiel jederzeit beenden. Dann verlieren die Spieler möglicherweise alles. „Noch dramatischer“ erscheint den AK-Konsumentenschützern die Regelung, die es Lopoca erlaubt, die Anzahl der im Spiel befindlichen Nuggets nach Belieben zu verändern. „Das ist nichts anderes als eine Gelddruckmaschine“, kritisiert die AK. „Die Spieler haben so keine Ahnung, ob ihre Nuggets in diesem virtuellen Markt steigen oder fallen.“ Fazit: Das Spiel verspricht nur dem Betreiber – neben der Transaktionsgebühr von zwölf Prozent – hohe Profite. Für AK-Konsumentenschützer Franz Valandro  hat sich „der Verdacht des Betrugsversuchs noch verstärkt“. Die AK hat der Staatsanwaltschaft Feldkirch bereits im Oktober 2018 eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug übergeben.


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