23.08.2019

AK: Wertkartenhandys jetzt registrieren lassen

Seit Jahresbeginn gibt es neue Handy-Wertkarten nur noch gegen Vorlage eines Ausweises. Jene, die schon davor eine Wertkarte besessen haben können ab 1. September Guthaben nur noch aufbuchen, wenn sie sich registrieren haben lassen. Die AK Konsumentenschützer raten: „Am besten jetzt registrieren!“ Gratis ist das freilich nicht. „Die Betreiber dürfen für die Registrierung etwas verlangen.“

Mit der Wertkarte als anonyme Kontaktmöglichkeit ist bald Schluss. Die Frist für die Registrierung endet am 1. September 2019. Wer seine SIM-Card bis dahin nicht registriert hat, verstummt alsbald gezwungenermaßen. Denn alle Wertkarten-Handys, die bis dahin nicht registriert wurden, können ab 1. September nicht mehr aufgeladen werden. Lediglich das vorhandene Guthaben kann noch aufgebraucht werden.

Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys ist Teil des sogenannten Sicherheitspakets der ehemaligen türkis-blauen Bundesregierung. Datenschützer kritisieren diese Maßnahme gegen Terror und Kriminalität als unverhältnismäßig. Die Nutzer würden unter Generalverdacht gestellt. Tatsächlich gibt es heute schon in den meisten Ländern der EU eine Ausweispflicht beim Kauf von Wertkarten, darunter etwa auch in Deutschland, Italien oder Frankreich.

Für neu gekaufte Wertkarten gilt die Registrierungspflicht bereits seit 1. Jänner 2019, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 gekaufter anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen.

Wie das geht? In allen Shops der Handy-Betreiber oder bei ihren Vertriebspartnern (wie etwa Lebensmittel-Händler oder Postfilialen) kann die Registrierung durchgeführt werden. Es werden Namen, akademischer Grad und Geburtsdatum erfasst. Wenn die Mobilfunk-Betreiber der Erfassung der Daten nicht nachkommen, müssen sie mit bis zu 37 000 Euro Strafe rechnen! Die Registrierung ist auch online möglich, man kann mittels Webcam („Photoident“) per Internet über den Anbieter die Daten eingeben. Übrigens dürfen die Handybetreiber für die Erfassung der Daten ein Entgelt verlangen.

 Die Regulierungsbehörde rtr fasst im Internet die Informationen zusammen und verlinkt zu allen Anbietern und deren jeweiligen Registrierungsinformationen: https://www.rtr.at/de/tk/Wertkartenregistrierung

 

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