Konsumentenschutz
Flugverspätetung? Diese Rechte haben Sie
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Carolin Schuller kaufte ihr Ticket über FAIRTIQ. Als sie dieses vorzeigen wollte, zeigte die App eine Fehlermeldung an.
Carolin Schuller hat sich als Konsumentin richtig verhalten und vor Antritt der Reise ihr Ticket in der FAIRTIQ App gelöst und konnte dies im Nachhinein auch nachweisen.
Unverständlich ist für Karin Hinteregger, dass die ÖBB auf der Forderung beharrte, statt diese gleich in Bearbeitungsgebühr in Höhe von zehn Euro umzuwandeln.
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