Konsumentenschutz
Vorsicht Fake Shops!
Tipps von AK Konsumentenschützerin Dr. Karin Hinteregger
Flug verspätet? Ausgefallen? Sie müssen das nicht einfach hinnehmen. Ab einer Verspätung von 2 Stunden (Kurzstrecke) oder 3–4 Stunden (Langstrecke) stehen Ihnen Verpflegung, Hotelübernachtung oder Kommunikation zu. Bei über 3 Stunden Verspätung am Zielort gibt es oft Entschädigung – bis zu 600 €. Wird der Flug gestrichen, können Sie zwischen Geld zurück, Ersatzflug oder Umbuchung wählen. Gutscheine sind freiwillig – Sie haben das Recht auf Rückzahlung! Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist besser abgesichert, Einzelbucher:innen müssen selbst aktiv werden. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können.
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