Schwerarbeitspension
Für wen zahlt sich die Schwerarbeitspension aus? Welche Kriterien müssen Sie dafür erfüllen? Welche Tätigkeiten zählen zur Schwerarbeit?
… und dann werden einem Bregenzer Montagearbeiter auf dem Weg in die Pension die Schwerarbeitszeiten verweigert – AK-Juristen setzten sich am Landesgericht und am Oberlandesgericht durch.
Ein Montagearbeiter aus dem Bezirk Bregenz wandte sich an seine AK, weil ihm die Pensionsversicherungsanstalt die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten verweigert hatte. Den ganzen Tag lang hatte er schwere Einrichtungsgegenstände in die Wohnungen der Kunden zu tragen. Er schleppte Küchenschränke, Schlafzimmer- und Wohnzimmereinrichtungen, Polstergruppen. Auch nach Meinung der AK hätte das wohl reichen sollen.
„Der Bescheid war in unseren Augen falsch“, befand AK-Jurist Jürgen Lehner und brachte Klage beim Landesgericht Feldkirch ein. Schließlich hatte sein Klient sogar regelmäßig Überstunden geleistet. Das Landesgericht holte ein Gutachten ein und hörte den Arbeiter an. Dann teilte es die Auffassung der AK, dass die Versicherungszeiten als Schwerarbeitszeiten anzuerkennen sind.
Die Pensionsversicherungsanstalt erhob postwendend Berufung am Oberlandesgericht in Innsbruck. Auch dort wurde der Arbeiter von der AK Vorarlberg vertreten. Und das mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte die Rechtsauffassung der AK. Dank der Hilfe seiner AK konnte der Arbeiter nun, da ihm die Versicherungszeiten von 1996 bis 2011 als Schwerarbeitszeiten anerkannt wurden, sofort einen Pensionsantrag stellen und genießt seither die Pension.
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