Unseriöses Schmuckangebot

Frau B. wurde über eine Instagram-Werbung auf ein Angebot für angeblich kostenlosen Schmuck aufmerksam. Die Website des Anbieters zeigte wunderschöne Fotos von trendigen Schmuckstücken, darunter Uhren und Armbänder. Es hieß, dass die Ware kostenlos sei, man müsse nur € 6,- pro Schmuckstück als Versandkostenbeitrag bezahlen. Das klang verlockend und die Kundin bestellte mehrere Schmuckartikel. Die Ware wurde zwar nicht geliefert, aber der Versandkostenanteil gegenüber der Kundin hartnäckig eingemahnt. Daher erklärte die Kundin den Rücktritt von der Bestellung. Das Schmuckunternehmen behauptete daraufhin frech, die Kundin müsse zuerst die Versandkosten zahlen und den Schmuck liefern lassen und erst dann sei ein Rücktritt möglich. 

Auf Ersuchen der Konsumentin richtete der Konsumentenschutz der AK ein deutliches Schreiben an das Schmuckunternehmen, dass die Kundin bei diesem Onlinegeschäft sehr wohl auch schon vor Warenerhalt einen Rücktritt erklären könne und damit auch keine Zahlungspflicht bestehe. Sofort ruderte das Unternehmen zurück und bestätigte, dass die Kundin nichts bezahlen müsse. 

Das Fazit der Konsumentenschützer: auch im Onlinehandel haben Unternehmen nichts zu verschenken. Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es auch nicht wahr!

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