Probleme im Onlinehandel

Herr Müller bestellte im Sommer 2018 eine Uhr und ein Paar Schuhe beim Internetanbieter W. Die Schuhe sandte der Kunde noch am Tag der Zustellung per Einschreiben wieder an die Fa. W. retour. Sie waren zu klein und gefielen nicht. 

Trotz Rücksendung der Schuhe erhielt der Kunde eine Mahnung über Uhr und Schuhe. In der Folge telefonierte Herr Müller, um eine Korrektur der Rechnung zu erreichen. Man empfahl dem Kunden, ein Mail mit dem Rücksendebeleg zum Beweis zu schicken, was der Kunde auch sofort erledigte. Anstelle einer Antwort kam eine neue Mahnung, wieder über Uhr und Schuhe. 

Nun riss dem Kunden der Geduldsfaden und er entschied sich, nicht mehr weiter zu reklamieren. Vielmehr bezahlte er den gesamten eingemahnten Betrag in Höhe von € 71,00, also für Uhr und Schuhe! Der Kunde war zwar weiterhin der Meinung, dass die Forderung der Höhe nach nicht berechtigt ist, aber er wollte seine Ruhe. Und er hatte natürlich auch schon entschieden, dass er bei einem Unternehmen mit so schlechtem Kundenservice (sowohl Rücksendung, als auch Reklamation wurden ignoriert) nie wieder einkaufen würde.  

Mit großem Ärger musste Herr Müller in der Folge feststellen, dass die Sache trotz seiner Zahlung immer noch nicht erledigt war. Er bekam einen Anwaltsbrief mit der Forderung nach Bezahlung von knapp € 200,00. Nun bat er die Konsumentenschützer der AK um Unterstützung. 

Der Konsumentenschutz nahm mit dem Anwalt Kontakt auf und konnte erreichen, dass der eingemahnte Betrag ausgebucht wurde und dass zusätzlich auch der Betrag für die zurückgesandten Schuhe an den Kunden rückerstattet wurde.

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