Ärger mit Inkassobüro
Herr S. ersuchte die Konsumentenschützer der AK um Unterstützung, weil er Probleme mit einem Inkassobüro hatte. Ursprünglich ging es um eine Rechnung eines Schweizer Krankenhauses. Infolge Arbeitsplatzwechsel und Scheidung konnte er diese nicht rechtzeitig bezahlen. Da die Sache dann über ein Inkassobüro eingemahnt wurde, schloss Herr S. eine Ratenvereinbarung und zahlte pünktlich und regelmäßig seine Raten.
Als er nach seiner eigenen Berechnung die ursprüngliche Schuld beinahe abbezahlt hatte, bat er das Inkassobüro um eine Saldomitteilung. Und da fiel der Konsument aus allen Wolken: das Inkassobüro behauptete immer noch einen offenen Rest von € 1.627,00 und ging auf die Einwände des Konsumenten nicht ein. Daher fragte Herr S. beim Konsumentenschutz um Rat.
Die AK nahm Kontakt mit dem Inkassobüro auf und brachte gewichtige Einwände gegen die Berechnung des Inkassobüros vor: so war offenbar nicht berücksichtigt worden, dass die private Krankenversicherung einen Teil der ursprünglichen Krankenhausrechnung bezahlt hatte. Weiters berechnete das Inkassobüro einen zu hohen Verzugszinssatz und viel zu hohe Inkassobürokosten. Aufgrund all dieser Argumente musste das Inkassobüro schließlich nachgeben und es bestätigte, dass der Mahnvorgang beendet ist und Herr S. keine Zahlung mehr leisten muss.