
Vorarlberger Mieter:innen bleiben von Entlastungen ausgeschlossen
Trotz geplanter gesetzlicher Eingriffe bei Mieten bleibt der Großteil der Vorarlberger Haushalte ungeschützt. AK Präsident Bernhard Heinzle warnt, dass die für Herbst 2025 geplanten Änderungen bei frei vereinbarten Mieten die Mieter:innen kaum entlasten würden. Seine Forderungen: eine Deckelung der Mieterhöhungen, einheitliche Regeln für alle Mietverträge und ein Verbot rückwirkender Nachzahlungen.
Laut aktuellen Medienberichten will die Bundesregierung noch im Herbst 2025 die Wertsicherung bei frei vereinbarten Mieten gesetzlich einschränken. Doch gerade in Vorarlberg, wo mehr als ein Fünftel aller Haushalte in privaten Mietverhältnissen vielfach ohne gesetzliche Mietobergrenzen lebt, bringen die vorgeschlagenen Änderungen nur wenig Entlastung.
„In Vorarlberg sind überdurchschnittlich viele Menschen von den frei vereinbarten Mieten betroffen. Während es für regulierte Altbauwohnungen immer wieder Schutzmaßnahmen gab, haben die Menschen im Land seit den Inflationsjahren 2022 und 2023 mit drastischen Mieterhöhungen zu kämpfen. Daran ändern die geplanten Regelungen kaum etwas“, kritisiert AK Präsident Bernhard Heinzle.
Rekordinflation wirkt nach – Mieten am Limit
In vielen Vorarlberger Mietverträgen ist festgelegt, dass die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt wird. Als die Inflation 2022/23 Rekordwerte erreichte, wurden die Mieten in Vorarlberg teils mehrfach pro Jahr oder in vielen Fällen auf einen Schlag um mehr als elf Prozent erhöht.
„Diese Erhöhungen bleiben – auch wenn die Teuerung wieder sinkt. Für die Menschen bedeutet das eine dauerhafte Belastung, und zwar auf einem Rekordniveau“, erklärt Heinzle. „Für die meisten ist ein Ausweichen auf Eigentum oder auf gemeinnützige Wohnungen schlicht keine Option – das eine ist zu teuer, das andere nicht verfügbar.“
Halbherzige Lösung statt echter Entlastung
Für regulierte Mieten – wie Richtwert- oder Kategoriemieten – hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren immer wieder Inflationsbremsen beschlossen. Doch solche Wohnungen gibt es in Vorarlberg kaum. Für den freien Mietmarkt ist nun vorgesehen, dass bis zu drei Prozent Inflation von den Mieter:innen getragen werden müssen. Erst bei höheren Werten soll die Belastung geteilt werden und auch das würde die Mieter:innen weiter belasten.
„Das ist kein fairer Ausgleich, sondern nur ein Minimalschutz gegen zukünftige Ausreißer nach oben. Eine echte Entlastung der Haushalte in Vorarlberg bringt das nicht“, so Heinzle. „Es ist höchste Zeit, dass auch die Mieter:innen in Vorarlberg endlich spürbar entlastet werden.“
Der AK Präsident richtet klare Forderungen an die Bundesregierung:
- Deckelung der Mieterhöhungen bei frei vereinbarten Mieten auf maximal 2 Prozent pro Jahr – bis zu einer umfassenden Mietrechtsreform.
- Einheitliche und faire Wertsicherungsregeln für alle Mietverhältnisse.
- Verbot rückwirkender Mietzinserhöhungen auch im nicht regulierten Bereich – damit Mieter:innen nicht mit Nachzahlungen in Höhe von hunderten oder gar tausenden Euro konfrontiert werden.
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