Musterbrief

Unsicherheitseinrede

Aufgrund der Corona-Krise dürfte die Reisebranche in starke Turbulenzen geraten. Viele KonsumentInnen befürchten, dass sie Zahlungen, die sie einmal an den Reiseveranstalter geleistet haben, nicht mehr (so schnell) zurückbekommen, auch wenn ein Recht auf kostenlosen Rücktritt vom Vertrag bestehen sollte.

Wenn Ihr Reiseveranstalter jetzt den Restbetrag für Ihren Urlaub verlangt, wäre eine Möglichkeit, die Zahlung vorerst noch zurückzuhalten - wenn noch nicht sicher feststeht, dass die Reise stattfinden wird (sogenannte Unsicherheitseinrede nach § 1052 ABGB). Teilen Sie Ihrem Veranstalter mit, dass Sie am Vertrag festhalten würden, wenn sich die Lage entspannen und die Reise stattfinden sollte.

Achtung: Das gilt nicht für alle Online-Buchungen! Wenn Sie bei einem ausländischen Anbieter gebucht haben, der seine Geschäftstätigkeit nicht auf Österreich ausgerichtet hat, gilt in der Regel das Recht des Staates, in dem der Anbieter seinen Sitz hat.