Konsumentenschutz
Servicepauschale: AK klagt Mobilfunker
Die Arbeiterkammer hat Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei eingereicht.
Was tun, wenn Konsumentinnen diskriminiert werden? AK Expertin Karin Hinteregger im ORF-Interview in Vorarlberg heute.
Schon mal von „Pink Tax“ und „Gender Pricing“ gehört? Frauen werden auch beim Einkauf diskriminiert, wenn sie für Gleichwertiges mehr bezahlen müssen als Männer. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet diese geschlechtsspezifischen Unterschiede, Betroffene können Schadenersatz einklagen.
Bei Produkten ist ein rechtliches Vorgehen dagegen unmöglich, weil Frauen auch Herrenprodukte kaufen können.
AK Expertin Karin Hinteregger, Leiterin des Konsumentenschutzes, empfiehlt Frauen, Frauen- und Männerprodukte genau zu vergleichen: „Wichtig ist besonders, dass man sich dieser Problematik überhaupt bewusst ist. Und dann kann ich als Konsumentin auch handeln: Ich kann die Preise vergleichen. Ich kann mich bewusst entscheiden und es kann mir auch als Frau niemand verbieten, ein Männerprodukt zu kaufen und zu verwenden, wenn dieses gleichwertig und entsprechend günstiger ist.“
Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe brauchen, sind die AK Konsumentenschützerinnen gerne für Sie da.
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