Ihr Recht auf Pflegefreistellung
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können ArbeitnehmerInnen Pflegefreistellung nehmen.
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können ArbeitnehmerInnen Pflegefreistellung nehmen.
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