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AK-Steuerservice für Sie

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Für welche(s) Jahr(e) möchten Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen lassen? *

Hinweis: Anträge für das Steuerjahr 2024 sind erst ab 1.1.2025 möglich!

Anrede

Beziehen Sie oder Ihr Partner Familienbeihilfe? *

Leben Sie in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft*

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Als Arbeiterkammer sind wir gesetzlich zur Vertretung der Arbeiternehmer:innen-Interessen berufen. Dies umfasst auch die Übermittlung der für Sie relevanten Informationen, die wir im Sinne von Umweltschutz und Nachhaltigkeit via E-Mail versenden. Sie können dem Erhalt der E-Mails jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (hier über unsere Website oder per E-Mail an mailservice@ak-vorarlberg.at)

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