27.04.2020

Neuer Service der AK für Corona-Opfer

Jenen Familien, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, erleichtert die AK Vorarlberg den Zugang zu Mitteln aus dem Familienhärtefonds des Bundes. Für den Härtefonds der AK selbst liegen inzwischen 750 Anträge vor. 

Den „Corona Familienhärteausgleich“ hat der Bund extra geschaffen und dafür 30 Millionen Euro bereitgestellt. Je nach Einkommen der Familie schießt der Staat bis zu maximal 1200 Euro monatlich zu. Die Anträge sind, um punktgenau helfen zu können, ziemlich umfangreich. Hier setzt das Härtefondsteam der AK Vorarlberg an: „Wenn uns Betroffene online ihre Daten bekannt geben, erledigen wir alles weitere“, bekräftigt Philipp Pfister. Er leitet das mehrköpfige Härtefondsteam. „Die Betroffenen erhalten dann von uns den fertig ausgefüllten Antrag, den sie nur noch ans Ministerium schicken müssen.“

Bei der AK Vorarlberg häufen sich inzwischen die Hilfsansuchen. Über 750 Anträge sind schon eingelangt: Neben dem Härtefonds gewährt die AK einen Wohnkostenzuschuss und hat gemeinsam mit dem Land als unbürokratische Soforthilfe haftungsgestützte Kleinkredite aufgelegt. Die Kleinkredite können von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Arbeitsplatz in Vorarlberg bezogen werden. Voraussetzung: Sie sind nach dem 15. März 2020 wegen der Corona-Krise arbeitslos geworden, in Kurzarbeit gegangen oder haben aus anderen Gründen, die nach dem 15. März 2020 eingetreten sind, gravierende Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Gewährt werden die Kredite bis zu einer Höhe von maximal 5000 Euro, die Laufzeit beträgt maximal 36 Monate, davon sind sechs Monate tilgungsfrei. Die Vorarlberger Raiffeisenbanken und Sparkassen, die Hypo Vorarlberg, Volksbank Vorarlberg sowie die BTV gewähren diese Kleinkredite. Die Haftung für die Kredite tragen zu je 40 Prozent das Land und die Arbeiterkammer, 20 Prozent tragen die Banken.  

Die AK Vorarlberg gewährt aufgrund der Coronakrise auch einen Wohnkostenzuschuss. Wer ihn in Anspruch nehmen will, muss seinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben. Gefördert werden u. a. Abzahlungen der Bankkredite für Ankauf und Sanierung eines Eigenheims oder Mietzahlungen ohne Betriebskosten. Die Richtlinien für die Förderung, die einmal für drei Monate ausbezahlt wird, stehen ebenso wie die Antragsformulare auf der Website der AK Vorarlberg zum Download.

Fast 18.000 Menschen haben allein bis Ende März in Vorarlberg ihren Job verloren, mehr als  52.000  mussten in Kurzarbeit gehen. Für diese Menschen ist der Härtefonds gedacht, in den das Land sechs und die AK fünf Millionen Euro einbringen. Die AK Vorarlberg bringt die dotierte Summe über Eigen- und Fremdmittel auf.

Alle Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen – Mikrokredite, Härtefonds und Wohnkostenzuschuss – finden Interessierte auf der Website der AK unter ak-vorarlberg.at/coronavirus.


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Alle Anträge und Richtlinien finden Sie unter http://www.ak-vorarlberg.at/haertefonds 

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