15.06.2020

Essensgutscheine bis 8 Euro steuerfrei

AK-Präsident Hämmerle: „Unterstützung für Arbeitnehmer und Wirte“

Im Rahmen des Corona-Wirtepakets hat die Bundesregierung auch eine alte Forderung von AK und FCG erfüllt: Die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine wird von 4,4 auf 8 Euro angehoben. „Das ist eine wertvolle Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen es nicht möglich ist, das Mittagessen zu Hause einzunehmen“, freut sich Hämmerle. Gleichzeitig helfe es, die Gastronomie nach Corona wieder anzukurbeln. Eine zweite Forderung bleibt aber bestehen: Nämlich die Erhöhung der Tag- und Nächtigungsgelder, die seit Schilling-Zeiten nicht mehr angepasst wurden. 

Diese Nachricht wird alle Beschäftigten freuen, die nicht zu Hause Mittagessen können: Die Bundesregierung hat im Zuge des Wirtepakets beschlossen, die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von 4,4 auf 8 Euro anzuheben. „Diese Maßnahme war längst überfällig“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle, der sich darüber zufrieden zeigt, dass damit eine weitere Uralt-Forderung von AK und FCG erfüllt wurde. 

Dringend notwendig ist laut dem AK-Präsident aber auch eine Erhöhung der Tagesdiäten. „Diese sind seit Schilling-Zeiten, also seit rund 20 Jahren, nicht mehr angepasst worden und haben seither rund ein Drittel ihres Werts verloren“, erklärt Hämmerle. Eine solche Anpassung soll künftig nicht nur alle paar Jahre stattfinden, sondern die Gelder müssen laut dem AK-Präsidenten an die Inflationsentwicklung gebunden werden.  

Dienstreisen sind Teil der Arbeitszeit, deshalb werden die Beschäftigten normal bezahlt. Da durch Dienstreisen aber meist weitere Kosten wie Verpflegung und eventuell Unterkunft anfallen, entschädigt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter durch Reisekostenvergütungen, die „Diäten“. Diese Leistungen sind nicht zu versteuern. Ein ganzer Kalendertag wird derzeit im Inland mit 26,40 Euro vergütet. Wird eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, reduziert sich der Betrag auf 13,20 Euro. „Wir fordern deshalb den Finanzminister auf, sämtliche Tag- und Nächtigungsgelder für das In- und Ausland anzupassen und an den Verbraucherpreisindex zu binden“, so Hämmerle abschließend.

 


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