AK Präsident Bernhard Heinzle fordert eine Zusatzpension für alle Arbeitnehmer:innen.
© Lukas Hämmerle
19.09.2023

Land verweigert leistbares Wohnen als gesetzliche Zielbestimmung

Ausverkauf des Landes geht weiter und wird besiegelt

Morgen, Mittwoch, geht die Novelle des Raumplanungsgesetzes in den Rechtsausschuss, der dann eine Empfehlung an den Landtag abgibt. „Sieht man sich die aktuelle Regierungsvorlage an, wird klar, dass das Land nicht bereit ist, den Ausverkauf an Grund und Boden zu stoppen“, zeigt sich AK-Präsident Bernhard Heinzle bestürzt. „Die Regierung ist weiterhin nicht willens leistbares Wohnen als Zielvorgabe in das Raumplanungsgesetz aufzunehmen, wie dies auch vom Verfassungsjuristen Univ.-Prof. Dr. Bussjäger in einer Studie als unumgänglich gefordert und vom Land Tirol längst umgesetzt wurde“, so Heinzle verärgert.

Leistbares Wohnen ist in aller Munde. Die Politik ist sich vermeintlich einig, dass etwas geschehen muss. Allerdings sprechen die vorgeschlagenen Änderungen im Raumplanungsgesetz und im Grundverkehrsgesetz eine andere Sprache. Die Landesregierung sieht offenbar keine Notwendigkeit, leistbares Wohnen in den Zielkatalog der beiden Gesetze aufzunehmen. Nach den aktuellen Regierungsvorlagen liegt die Schaffung von leistbarem Wohnraum somit entgegen allen politischen Lippenbekenntnissen doch nicht im öffentlichen Interesse.

Jede Regelung oder Maßnahme, die eine Baulandhortung zu Veranlagungszwecken entgegen dem Gemeinwohl wirksam verhindern kann, muss sich auf ein Raumplanungsziel stützen können. Bemerkenswert ist, dass nicht nur in Tirol, Salzburg und der Steiermark leistbares Wohnen als Raumordnungsziel verankert ist. Sogar im Burgenland, das im Vergleich zu Vorarlberg äußerst günstige Bodenpreise hat, ist im Zielkatalog des Raumplanungsgesetzes verankert, dass insbesondere das Preisniveau für Bauland auf einem für die Bevölkerung leistbaren Niveau zu halten ist.

Die Schere zwischen Vermögenden und denjenigen, die sich das Wohnen nicht mehr leisten können, geht immer weiter auf. „Ohne die gesetzliche Verankerung der Zielvorgabe leistbares Wohnen bleibt der Erwerb von Grund und Boden sowie die Errichtung von Wohnraum in der Regel auch in Zukunft denjenigen vorbehalten, die den höchsten Preis bezahlen“, kritisiert der AK-Präsident.

AK Steuerservice

Newsletter

Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in, Konsumentenschutz, Steuertipps, Weiterbildung u.v.m.

Kontakt

Kontakt

AK Vorarlberg
Öffentlichkeitsarbeit
Widnau 4
6800 Feldkirch

Telefon +43 50 258 1600
oder 05522 306 1600
Fax +43 50 258 1601
E-Mail presse@ak-vorarlberg.at

Das könnte Sie auch interessieren

AK Präsident Bernhard Heinzle

Wem gehört das Land?

Fast zwei Drittel der Vorarlberger ohne Eigentum. AK-Studie zeigt aktuelle Strukturen und bietet tiefgreifende Handlungsfelder.

AK Präsident Bernhard Heinzle

AK verzeichnet deutlich mehr Beratungen zum Thema Wohnen: Hilfeersuchen um mehr als 40 Prozent gestiegen!

AK Präsident Heinzle: „Die Menschen im Land stehen beim Thema Wohnen mit dem Rücken zur Wand!“

AK Präsident Bernhard Heinzle

Mieten: Regierungs-Bremse im Ländle „Nullnummer“

AK-Heinzle: Erhöhung nur einmal pro Jahr um 2 Prozent für alle Mietverhältnisse!