Arbeit & Recht
Nicht bezahlte Überstunden
AK Experte im ORF Interview: „Jede vierte Überstunde in Österreich wird nicht bezahlt!“
Das Frauenpensionsalter steigt in Österreich. Erstmals davon betroffen sind Frauen mit einem Geburtsdatum ab 1. Jänner 1964.
Ab diesem Jahr steigt in Österreich das Regelpensionsalter für Frauen. Das Antrittsalter wird schrittweise an jenes der Männer angeglichen, bis 2033 steigt es von 60 auf 65 Jahre. Erstmals davon betroffen sind Frauen mit einem Geburtsdatum ab 1. Jänner 1964.
Grundlage für die Anhebung ist ein Bundesverfassungsgesetz aus dem Jahr 1992, welches die Angleichung des Frauenpensionalters an jenes der Männer ab 2024 vorsieht. Im Vorfeld dieses Beschlusses hatte der Verfassungsgerichtshof geurteilt, dass es dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung widerspricht, dass Frauen fünf Jahre früher als Männer in Pension gehen dürfen.
Wie Frauen davon betroffen sein werden, erfahren Sie hier:
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