Das Gesundheitsberuferegister
Das Register wertet Gesundheitsberufe auf: Nur wer entsprechende Qualifikationen hat, wird aufgenommen.
Seit 1. Juli 2018 müssen sich Österreichs Beschäftigte in Gesundheitsberufen in das neu geschaffene Register eintragen. Die AK führt diese Registrierung für ihre Mitglieder (Angestellte, Karenzierte, Arbeitslose und Arbeitssuchende) durch. Die können sich gerne auch mittels Bürgerkarte oder Handysignatur per Online-Antrag registrieren. Dann entfällt freilich die persönliche Beratung durch die AK-Experten.
Hier gehts zur Online-Registrierung
Für den digitalen Weg stehen mehrere Wege offen, die Handy-Signatur sowie die Bürgerkarte gratis zu aktivieren. Wie das geht? Alle Möglichkeiten der Aktivierung finden Interessierte im Internet unter www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.html.
In ganz Österreich können Bürgerkarte und Handysignatur auch persönlich in den Finanzämtern und in zahlreichen Registrierungsstellen freigeschaltet werden. Das machen dort eigens ausgebildete Mitarbeiter. Es dauert nur wenige Minuten.
Für die Aktivierung der Handy-Signatur müssen Interessierte nur einen amtlichen Lichtbildausweis und ihr Mobiltelefon mitbringen, für die Aktivierung der Bürgerkarte brauchen sie zusätzlich die e-card. Eine Liste aller Registrierungsstellen und Finanzämter sowie weitere Informationen gibt es ebenfalls unter www.buergerkarte.at.
Seit Juli läuft die Registrierung für Gesundheitsberufe auf Hochtouren. Immer wieder erleben die AK-Mitarbeiter dieselben Missverständnisse.
Unterschriftenblatt: Eine Unterschrift mit Kugelschreiber auf einem weißen Zettel genügt nicht. Hier sind die Formvorschriften streng. Wir dürfen nur eine Unterschrift auf dem Formular „Unterschriftenblatt“ unter www.gbr.gv.at akzeptieren, und zwar im dafür vorgesehenen Feld mit einem schwarzen Stift mit einer Schriftstärke von mindestens 0,7 mm.
Staatsbürgerschaftsnachweis: Reisepass und Personalausweis sind ideal, da sie neben dem Identitätsnachweis auch die Staatsbürgerschaft aufzeigen.
Nachweis bei Namensänderung: Unterscheidet sich der Name auf dem Qualifikationsnachweis von jenem im Reisepass, ist zusätzlich eine Heirats- bzw. Scheidungsurkunde erforderlich.
Ausweisfoto: Ein Passbildformat ist nötig. Wir können keine Fotos annehmen, auf denen auch Tiere, Dinge oder andere Menschen abgebildet sind, auch Fotos von Fotos sowie beschriftete Fotos werden nicht akzeptiert.
Anträge und Formulare: Die ausgefüllten Anträge und Formulare werden von unseren Mitarbeitern eingescannt und maschinell gelesen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese am Computer ausfüllen.
Formulare für die ANTRAGSTELLUNG:
Formulare
Downloads
Registrierung Gesundheitsberufe
Bahnhofstraße 23 / 1. Stock
6850 Dornbirn
Telefon +43 50 258 2700
oder 05522 306 2700
E-Mail gbr@ak-vorarlberg.at
Antragstellung online (Handy-Signatur erforderlich), nach Terminvereinbarung oder während Parteienverkehrszeiten möglich. Bitte bringen Sie Antrag und Formulare am Computer ausgefüllt mit.
Parteienverkehr:
Mittwoch 8 – 12 und 13 bis 16 Uhr
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