Förderungen: Was, wie viel und wann?
Wir haben für Sie eine Übersicht zu den Leistungen aus dem Anti-Teuerungspaket zusammengestellt – inklusive Förderungen des Landes Vorarlberg.
Das Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung beinhaltet viele Elemente, die aus Sicht von AK und ÖGB positiv sind – der Druck der knapp vier Millionen Arbeiternehmer:innen hat sich also ausgezahlt! Aber viele Elemente des Pakets sind Einmalzahlungen, zudem fehlen wichtige Maßnahmen, die dazu führen würden, dass die Preise sinken, dass der Sozialstaat armutsfest wird und dass diejenigen, die von der Inflation profitieren oder besonders gut durch die Krisen kommen, mehr zur Finanzierung des Staates beitragen.
Die Bundesregierung hat am 14. Juni ein Anti-Teuerungspaket vorgestellt. Es wird dazu führen, dass viele Menschen mehr Geld in der Tasche haben – der Druck von AK und ÖGB hat sich also ausgezahlt!
Das von der Regierung präsentierte Volumen von 28 Mrd € bis 2026 scheint gewaltig. Selbst unter Einrechnung der Anti-Teuerungspakete 1 und 2 werden damit aber nur gut 40% der „Überinflation“ (also der Inflationsraten über 2% Normalinflation) kompensiert. Die Verteilungswirkung ist 2022 besser als in den Folgejahren, wenn die Einmalzahlungen wegfallen.
Noch fehlen Details, die eine umfassende Analyse ermöglichen. Die Erst-Analyse zeigt: Das Dickicht an Boni und Einmalzahlungen scheint größer zu werden. Nicht nur die Anzahl, auch die unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkte machen es schwer für die Bevölkerung, den Überblick zu behalten. Das Gros der Entlastung kommt relativ spät. Nur Teilbeträge (Sonder-Familienbeihilfe, Teuerungsausgleich) kommen noch im Sommer. Klima- und Teuerungsbonus kommen Oktober/ November, die erhöhten Absetzbeträge in der Veranlagung Anfang 2023.
Berücksichtigt man die Erhöhung Klimabonus (durchschnittlich 100 €), Teuerungsbonus (250 €), Anhebung Absetzbeträge 2022 (500 €), Abschaffung kalte Progression (unter Annahme von 8% Anpassung) ergibt sich folgende Entlastung je nach Einkommenshöhe:
Entlastung in Euro pro Jahr | 2022 | Ab 2023 |
---|---|---|
Pensionist mit 1.200 € | 850 € | 242 € |
Facharbeiterin mit 3.100 € | 350 € | 352 € |
Manager mit 12.000 € | 225 € | 1.128 € |
Aus sozialpolitischer Sicht gibt es einige Kritikpunkte. Das Paket besteht fast ausschließlich aus Einmalzahlungen. Auch wenn diese verteilungspolitisch gut wirken und relativ üppig angetragen sind, werden sie spätestens im Winter verpufft sein. Die Preise bleiben aber dauerhaft höher – auch bei einem Rückgang der Inflation.
Wenn das Ziel der beste Sozialstaat der Welt ist, muss dieser Sozialstaat armutsfest sein, also wirklich Armut vermeiden. Davon ist Österreich weit entfernt.
Besonders schwer wiegt die fehlende Erhöhung der wesentlichen Sozialleistungen (Ausgleichszulagenrichtsatz für Pensionen, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe) auf ein armutssicherndes Niveau.
Die aktuellen Teuerungen bei Wohnen, Energie und Lebensmittel treffen jene Familien, wo es schon bisher knapp war, besonders hart. Die Haushalte aus dem untersten Einkommensfünftel geben mehr als die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für Wohnen, Energie und Verkehr aus. Sie müssen dringend gezielt unterstützt werden, um hier keine Schuldenspirale in Gang zu setzen. Für sie sind die Einmalzahlungen ein Tropfen auf den heißen Stein. Es braucht eine deutliche, nachhaltige Anhebung des Arbeitslosengeldes, der Ausgleichszulage und der Sozialhilfe, damit hier keine Armutskrise entsteht.
Die geplante Indexierung ist zwar dringend notwendig, bringt aber dem unteren Einkommensdrittel zu wenig, um das akute Armutsproblem zu lösen. Dass die Tagsätze bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht indexiert werden sollen, obwohl das für andere Versicherungsleistungen wie Krankengeld schon kommen soll, ist absolut unverständlich.
Auch Übergewinne werden nicht besteuert. Die Kosten der Entlastung werden damit voll von den Steuerzahler:innen bezahlt selbst und nähren damit die Gefahr eines zukünftigen Sparpakets.
Es braucht hier jedenfalls eine faire Beteiligung jener, die von den Teuerungen profitieren, indem die Übergewinne abgeschöpft werden und von jenen, die besonders gut durch all die Krisen der vergangenen Jahre gekommen sind. Um eine ausreichende Gegenfinanzierung sicherzustellen, muss auf die geplante Senkung der Konzerngewinnsteuern (KöSt) verzichtet werden. Vermögende müssen in Form einer Millionärs- und Erbschaftssteuer ihren Beitrag leisten, damit die weiteren notwendigen Maßnahmen zum Ausbau und der Absicherung des Sozialstaates nachhaltig finanziert können.
Vorgesehen ist eine einmalige Sonder-Familienbeihilfe (im August) von 180 Euro pro Kind. Budgetär entstehen dadurch Kosten in Summe von etwa 300 Mio €. Die Auszahlung soll August oder September stattfinden. Außerdem wird die Erhöhung des Familienbonus auf 2022 vorgezogen und der Kindermehrbetrag außertourlich auf 550 € erhöht. In Summe nochmals etwa 300 Mio €.
Eine Unterstützung für Familien ist immer positiv, vor allem wenn sie unabhängig vom Einkommen zugänglich ist. Das ist bei Sonder-Familienbeihilfe und Kindermehrbetrag der Fall, beim Familienbonus weniger. Überhaupt sollte bei den Familienleistungen eine grundlegende Umgestaltung angedacht werden, um Familienförderung gerechter auszugestalten und die gegenwärtige Schieflage zu beseitigen.
In den vergangenen Jahren wurden vor allem die steuerlichen Maßnahmen, insbesondere der Familienbonus Plus, ausgeweitet. Davon profitieren gutverdienende Familien überproportional, während einkommensarme Familien vergleichsweise niedrige Leistungen erhalten.
Nicht außer Acht gelassen werden darf der Ausbau von Sachleistungen, die ein wesentlicher Bestandteil von Familienförderung sind. Insbesondere ist der Ausbau der Kinderbetreuung deutlich zu langsam, um den notwendigen Bedarf zu decken. Dabei ist Elementarbildung ein wesentlicher Hebel zur Förderung der Erwerbstätigkeit und damit zur Armutsbekämpfung von Kindern.
Das betrifft dieselbe Gruppe, die vom Teuerungsausgleich vom Februar 2022 profitierte – also Menschen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage oder Sozialhilfe, Umschulungsgeld, Stipendien sowie Langzeitbezieher:innen von Kranken- und Rehabilitationsgeld bezogen. In Summe werden etwa 180 Mio. € ausgeschüttet. Die Auszahlung wird voraussichtlich im September stattfinden.
Die Sozialpartner hatten 500 € Teuerungsausgleich pro Person gefordert. Dennoch gilt auch hier: als Notfallmaßnahme ist der Ausgleich sinnvoll, letztlich ist es ein Tropfen auf dem heißen Stein in Sachen Armutsbekämpfung. Die Einmalzahlung ersetzt keinesfalls die unverzichtbare Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe. 9 von 10 Bezieher:innen einer Leistung der Arbeitslosenversicherung haben einen Tagsatz, der unter der Armutsgrenze liegt. Auch der Ausgleichszulagenrichtsatz und die Sozialhilfe liegen weit unter der Armutsgrenze und müssen spürbar angehoben werden.
Der Klimabonus soll 2022 auf einheitlich 250 € erhöht werden (statt 100 bis 200 €, regional gestaffelt). Für einen durchschnittlichen Haushalt mit zwei Erwachsenen sind das etwa 200 € mehr, in Summe wird die Erhöhung des Klimabonus etwa 800 Mio € kosten. Für Personen in Wien ist es mehr, für die Landbevölkerung entsprechend weniger. Die Auszahlung erfolgt im Oktober/ November.
Der 250-€-Klimabonus soll um einen Teuerungsbonus von einheitlich 250 € ergänzt werden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2 Mrd €. Ab einem Einkommen von 90.000 € soll der Teuerungsbonus steuerpflichtig sein (Grenzsteuersatz 50%).
Verteilungspolitisch ist die Maßnahme tendenziell positiv zu werten, weil die Entlastung unabhängig vom Einkommen ist und daher in den niedrigeren Einkommensbereichen relativ stärker wirkt. Positiv ist auch, dass die regionale Abstufung entfällt und Menschen im urbanen Raum nicht mehr benachteiligt werden. Ab 2023 soll die regionale Staffelung aber wieder normal greifen.
Die bestehenden Systeme (Zuschlag Verkehrsabsetzbetrag, Pensionist:innenabsetzbetrag und die daran anknüpfenden Negativsteuern) werden einmalig für 2022 um 500 € erhöht. Zusätzlich sollen die Ersatzraten bei der Negativsteuer auf 70% (Arbeitnehmer:innen) bzw 100% (Pensionist:innen) erhöht werden. Die budgetären Kosten werden zwischen 1 und 1,5 Mrd € liegen. Zu beantragen ist der Absetzbetrag über die Veranlagung Anfang 2023.
Verteilungspolitisch wirken negativsteuerfähige Absetzbeträge gut, weil sie unabhängig vom Einkommen sind. Ausgeschlossen sind Nicht-Erwerbstätige sowie Selbstständige. Damit die Entlastung in den unteren Einkommensbereichen angesichts stetig steigender Preise nachhaltig abgesichert wird, sollte die Erhöhung der Absetzbeträge aber nicht befristet, sondern unbefristet gelten.
Das Paket sieht zwei Förderschienen für energieintensive Betriebe vor. Einerseits eine Strompreiskompensation für die Schwerindustrie (die damit den im Strom enthaltenen CO2-Preis teilweise rückerstattet bekommt) und andererseits nicht näher definierte „Direktzuschüsse“ im Rahmen der beihilfenrechtlichen Möglichkeiten des sogenannten „befristeten Rahmens“ der EU. Für die Strompreiskompensation sind einmalig 230 Mio € vorgesehen, für die Direktzuschüsse 400 bis 500 Mio €.
Eine (einmalige) Unterstützung der energieintensiven Industrie ist grundsätzlich sinnvoll und entspricht den Forderungen der Sozialpartner. In Ermangelung der Details (vor allem bei den Direktzuschüssen) ist die Treffsicherheit der Maßnahmen aber nur schwer abschätzbar.
In der Corona-Krise 2020/ 21 konnten zusätzlich geleistete Zulagen und Bonuszahlungen bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer:in und Jahr steuerfrei ausbezahlt werden. Die Regelung soll auf 2022/ 23 verlängert werden. Mit dem Zusatz, dass ein Drittel des Volumens nur durch kollektivvertragliche Vereinbarungen ausgeschöpft werden kann.
Die Maßnahme ist eine von neun Forderungen der Sozialpartner an die Regierung.
Die Regierung hat sich auf folgenden Mechanismus verständigt: Die negativsteuerfähigen Absetzbeträge werden jährlich automatisch an den VPI (Verbraucherpreisindex) angepasst; die Steuerstufen nur zu zwei Drittel. Das verbleibende Drittel wird auf Basis eines Progressionsberichts durch die Politik verteilt.
Zeitplan: Die Regierung betrachtet den VPI von der Mitte des Vorjahres bis zur Mitte des laufenden Jahres und nimmt diesen Wert als Basis für die Anpassung. Im August erscheint dann der sogenannte Progressionsbericht (der laut Ministerratsvortrag von Wifo und IHS erstellt werden soll) und im Oktober-Budget wird das „politische Drittel“ verteilt. Mit Jänner des Folgejahres kommt der adaptierte Steuertarif dann zur Anwendung.
Begonnen wird voraussichtlich mit dem Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022. Eine erste Anpassung erfolgt dann für 2023. Die Kosten werden bei 250 bis 300 Mio € pro Prozentpunkt Inflation liegen. Bei beispielweise 8% Inflation wie im Mai ergäbe sich Steuersenkung von 2 bis 2,4 Mrd € im Jahr 2023.
AK und ÖGB fordern die Abschaffung der kalten Progression seit Jahren. Damit das „politische Drittel“ im Sinne der Arbeitnehmer:innen eingesetzt wird, fordern AK und ÖGB ein aktives Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht am politischen Entscheidungsprozess.
Es werden einige Sozialleistungen laufend an den VPI angepasst, wo noch keine regelmäßige Anpassung vorgesehen ist. Laut Ministerratsvortrag sind das diverse Familienleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe) sowie Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld.
Eine weitere Indexierung von Sozialleistungen ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedenfalls anzupassen sind aber auch Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden mit einer längeren Bezugsdauer massiv entwertet und verschärfen damit das Armutsproblem. 57% der ganzjährig Arbeitslosen sind von Armut bedroht – das sind 10 % mehr als letztes Jahr!
Die Inflationsanpassung ist aber keinesfalls ein Ersatz für die Erhöhung von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Ausgleichszulage, die momentan weit unter der Armutsgrenze liegen. Die Regierung muss dringend Maßnahmen setzen, um den Sozialstaat armutsfest zu machen!
Der Beitrag zur Unfallversicherung soll um 0,1 Prozentpunkte dauerhaft sinken.
Die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung (UV) bedeutet einen sozialpolitischen Rückschritt, der aus Sicht der Arbeitnehmer:innen abzulehnen ist. Der UV-Beitrag wurde erst mit 2019 von 1,3 auf 1,2 % gesenkt. Beide Senkungen bedeuten Einnahmeausfälle von jeweils 125 Mio € pro Jahr. Die Senkung des UV-Beitrages verhindert die Eindämmung der arbeitsbedingten Belastungen als Präventivaufgabe der AUVA, zudem wird der Kostenersatz, den die AUVA an die ÖGK für die Versorgung von Arbeitsunfällen leistet, ab 1.1.2023 eingestellt. Ohne Ersatzregelung führt das zu einem Ausfall von jährlich € 380 Mio für die ÖGK.
Das steht völlig im Widerspruch zur Ausweitung der Aufgaben der ÖGK (Hospiz- und Palliativversorgung, private Krankenanstalten). Gleichzeitig hat die Corona-Krise enorme Defizite im Gesundheitssystem aufgezeigt (ärztliche Versorgung, Kinder- und Jugendgesundheit, Diabetesversorgung etc), die entsprechende Mittel erfordern.
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF-Beitrag) soll um 0,2 Prozentpunkte dauerhaft sinken. Der Ministerratsvortrag macht eine Andeutung auf die Lohnverhandlungen 2023/ 24, die darauf hindeuten könnte, dass über kollektivvertragliche Vereinbarungen versucht werden soll, die Senkung an die ArbeitnehmerInnen weiterzugeben.
Grundsätzlich ist es positiv, wenn die Regierung die Lohnverhandlungen unterstützen möchte. Unmittelbar hilft die Beitragssenkung aber nur den Arbeitgebern. Es muss gewährleistet sein, dass diese Entlastung auch bei den Arbeitnehmer:innen ankommt. Ob dies durch entsprechende Vereinbarungen im Rahmen der Lohnverhandlungen gelingen kann, lässt sich momentan noch schwer abschätzen. Finanziell geht es um etwa 300 Mio € pro Jahr. Diese Einbußen stehen im Widerspruch zu den geplanten Erhöhungen der Familienleistungen. Technisch müssen die Ausfälle des FLAF durch die sogenannte Abgangsdeckung (automatisch) mit Bundesmittel kompensiert werden , der öffentlichen Hand entgehen aber dauerhaft Einnahmen.
Private Haushalte | Unternehmen | Wirkung | |
---|---|---|---|
Sofortmaßnahmen | |||
Einmalige Sonderfamilienbeihilfe | 300 Mio € | - | Einmalig |
300-€-Teuerungsausgleich | 180 Mio € | - | Einmalig |
Strompreiskompensation | 60 Mio € | 235 Mio € | Einmalig |
Energiekostenförderung | - | 400 bis 500 Mio € | |
Steuer- und SV-freie Prämie | 200 Mio € | 400 Mio € | 2022/ 23 |
Einmalzahlungen Herbst bzw. Frühjahr | |||
Erhöhung Klimabonus | 800 Mio € | - | 2022 |
Vorziehen Familienbonus | 300 Mio € | - | |
250-€-Teuerungsbonus | 2 Mrd € | - | 2022 |
Negativsteuerfähiger Absetzbetrag von 500 € | 1,5 Mrd € | - | 2022 |
Strukturmaßnahmen | |||
Abschaffung kalte Progression | Erste Anpassung 2023 voraussichtlich gut 2 Mrd € | - | Dauerhaft |
Valorisierung Sozialleistungen | Erste Anpassung 2023 etwa 600 Mio € | - | Dauerhaft |
Senkung UV-Beitrag | - | 125 Mio € pro Jahr | Dauerhaft |
Senkung FLAF-Beitrag | - | 300 Mio € pro Jahr | Dauerhaft |
© 2024 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258