
Förderungen: Was, wie viel und wann?
Für viele Menschen zählt gerade jeder Euro. Es gibt eine ganze Reihe an Leistungen aus dem Anti-Teuerungspaket und sonstige Förderungen.
Hier finden Sie eine Übersicht und Antworten, wann, wo und wie Sie zu den jeweiligen Leistungen kommen.
Familienleistungen
Sonderzahlung zur Familienbeihilfe
Für wen?
Bezieher:innen der Familienbeihilfe
Wie viel?
Einmalige Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind
Wann und wie?
Automatisch im August 2022 ausbezahlt
Erhöhung des Familienbonus
Für wen?
Bezieher:innen des Familienbonus
Wie viel?
Erhöhung auf 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahre
Wann und wie?
Automatisch über den Arbeitgeber (wenn Ihr Arbeitgeber den Familienbonus über die Lohnverrechnung abwickelt) ODER ab Anfang 2023 über die Arbeitnehmerveranlagung ("Steuerausgleich") beantragen *
Kindermehrbetrag
Für wen?
Alleinverdiener: innen und Alleinerzieher:innen sowie in (Ehe)Partnerschaft lebende Erwerbstätige mit Kindern, die so wenig verdienen, dass sie kaum bzw. gar keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.
Wie viel?
eine steuerliche Entlastung von 550 Euro pro Kind pro Jahr (statt dem Familienbonus Plus)
Wann und wie?
ab dem Jahr 2022 550 Euro pro Kind und Jahr (davor 250 Euro) über die Arbeitnehmerveranlagung ("Steuerausgleich") beantragen
Unser Tipp: Nutzen Sie den kostenlosen AK-Steuerservice, dann übernehmen unsere Expertinnen die Arbeitnehmerveranlagung für Sie. Die Unterlagen können Sie ab Anfang 2023 an uns übermitteln.
Teuerungsausgleich
Für wen?
Notfallmaßnahme für Menschen , die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jene, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen.
Wie viel?
300 Euro
Wann und wie?
Automatisch im September 2022 mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld)
Klimabonus und Teuerungsbonus
Für wen?
Alle die ihren Hauptwohnsitz 2022 für mindestens 183 Tage in Österreich haben
Wie viel?
500 Euro (250 Euro Klimabonus + 250 Euro Teuerungsbonus*) pro Person
Wann und wie?
Automatisch im September oder Oktober 2022. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt. Sollten Sie bis Ende Oktober keinen Teuerungsbonus bekommen haben oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die eigens dafür eingerichtete Servicestelle des Klimaministeriums.
* Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 Euro wird der Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steuerpflichtig. In diesem Fall sind die 250 Euro über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen zu erklären.
Unser Tipp: Nutzen Sie den kostenlosen AK-Steuerservice, dann übernehmen unsere Expertinnen die Arbeitnehmerveranlagung für Sie. Die Unterlagen können Sie ab Anfang 2023 an uns übermitteln.
Energiekostenausgleich (= Energiegutschein)
Für wen?
Alle, die zahlende Kund:innen bei einem Stromlieferanten sind und vom 15. März 2022 bis 30. Juni 2022 an der Stromlieferadresse zumindest an einem Tag ihren Hauptwohnsitz haben und deren Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.
Wie viel?
150 Euro
Wann und wie?
Der Energiegutschein kann bis 31. Oktober 2022 angefordert und bis 31. Dezember 2022 eingelöst werden.
Hier können Sie den Energiegutschein anfordern und einlösen.
Einmalzahlung für Pensionist:innen
Für wen?
Pensionist:innen
Wie viel?
Einmalzahlung von bis zu 500 Euro (steuer- und SV-frei)
Wann und wie?
Automatisch im September 2022 vom jeweiligen Pensionsversicherungsträger
Teuerungsabsetzbetrag *
Für wen?
Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen
Wie viel?
Bis zu 500 Euro
Wann und wie?
Ab Anfang 2023 über die Arbeitnehmerveranlagung (auch bekannt als Steuerausgleich) beantragen.
* Pensionist:innen mit Anspruch auf die Einmalzahlung (siehe oben Einmalzahlung für Pensionist:innen) haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.
Steuerfreie und SV-freie Prämie
Die in der Corona-Krise 2020/21 beschlossene Regelung, dass zusätzlich geleistete Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer:in und Jahr steuerfrei ausbezahlt werden, wird auf 2022/23 verlängert.
Mit dem Zusatz: Ein Drittel kann nur auf Grundlage einer lohngestaltenden Vorschrift (zum Beispiel Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) ausgeschöpft werden.
Abschaffung der Kalten Progression
Unter Kalter Progression versteht man den Anstieg der Steuerbelastung durch den jährlichen Inflationsausgleich bei Löhnen und Pensionen. Künftig wird der Steuertarif jährlich angepasst. Dazu werden Steuerstufen und Absetzbeträge mit 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik.
Der Gruppe der Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen bringt diese Maßnahme etwa 300 Millionen Euro pro Prozentpunkt Inflation. Ausgezahlt wird über die Lohnverrechnung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung.
Mehr dazu finden Sie auf dem AK-Blog:
Zum BeitragHier können Sie berechnen, wieviel mehr Netto vom Brutto bleibt:
Kalte Progression RechnerAnpassung der Sozialleistungen
Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld sollen ab sofort laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Weiterhin nicht angepasst werden aber Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, was die Arbeiterkammer kritisiert.
Landesförderungen
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Miete oder Kreditrückzahlungen für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung) abzüglich des zumutbaren Wohnungsaufwands (abhängig vom Haushaltseinkommen).Tipp: Mit dem Wohnbeihilferechner können Sie sich unverbindlich einen Überblick über die Höhe einer möglichen Förderung machen.
Mehr dazuFamilienzuschuss
Der Familienzuschuss wird zur finanziellen Entlastung von Familien sowie zur Unterstützung der Wahlmöglichkeit zwischen dem beruflichen Wiedereinstieg und der Familienarbeit gewährt.
Unser Tipp: Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich > Berechnung des Familienzuschusses
Mehr dazuHeizkostenzuschuss
Für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen. Der Zuschuss ist ein Service des Landes Vorarlberg, die Abwicklung erfolgt über die Städte und Gemeinden.
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