Förderungen: Was, wie viel und wann?
Wenn alles teurer wird, zählt jeder Euro. Es gibt in Österreich eine Reihe an Leistungen und Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Hier finden Sie eine Übersicht und Antworten, wann, wo und wie Sie zum Geld kommen.
Familienleistungen
Kinderzuschuss für einkommensschwache Familien
Für wen?
Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Mindestpensionist:innen sowie Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit einem monatlichen Einkommen unter 2.000 € brutto.
Wie viel?
60 Euro pro Kind, Sonderzahlung zwischen Juli 2023 und Dezember 2024
Wann und wie?
Überweisung automatisch bis Ende 2024, es ist kein Antrag nötig. Auf dem Konto der Bezieher:in scheinen die Überweisungen unter dem Betreff „Antiteuerung Kinderzuschuss“ auf.
Kindermehrbetrag
Für wen?
Alleinverdiener: innen und Alleinerzieher:innen sowie in (Ehe)Partnerschaft lebende Erwerbstätige mit Kindern, die so wenig verdienen, dass sie kaum bzw. gar keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.
Wie viel?
steuerliche Entlastung von 550 Euro pro Kind pro Jahr (statt dem Familienbonus Plus). Ab 2024 beträgt die Entlastung 700 Euro pro Kind und Jahr.
Wann und wie?
über die Arbeitnehmerveranlagung („Steuerausgleich“) beantragen
Unser Tipp: Nutzen Sie den kostenlosen AK Steuerservice, dann übernehmen unsere Expertinnen die Arbeitnehmerveranlagung für Sie. Die Unterlagen können Sie ab Anfang 2024 an uns übermitteln.
Klimabonus
Für wen?
Alle die ihren Hauptwohnsitz 2023 für mindestens sechs Monate in Österreich haben – unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Nicht-österreichische Staatsbürger:innen benötigen einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus.
Wie viel?
110€, 150€, 185€ oder 220 Euro – abhängig vom Hauptwohnsitz und der örtlichen Infrastruktur. Kinder bekommen die Hälfte und mobilitätseingeschränkte Personen immer 220 Euro.
Wann und wie?
Die Auszahlung des Klimabonus 2023 startet im Herbst 2023 und dauert bis zum Frühjahr 2024. Der Klimabonus wird auf zwei unterschiedliche Arten ausbezahlt: per Überweisung aufs Konto oder als Gutschein per Post. Das Wichtigste dabei: Sie müssen nichts tun, um den Klimabonus zu erhalten. Sollten Sie Ihren Klimabonus 2022 trotz Anspruch noch nicht erhalten, wenden Sie sich an die Hotline des Klimaministeriums unter 0800 8000 80.
Einmalzahlung für Pensionist:innen
Für wen?
Pensionist:innen
Wie viel?
Einmalzahlung von bis zu 500 Euro (steuer- und SV-frei)
Wann und wie?
Automatisch vom jeweiligen Pensionsversicherungsträger
Steuerfreie und SV-freie Prämie
Die in der Corona-Krise 2020/21 beschlossene Regelung, dass zusätzlich geleistete Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer:in und Jahr steuerfrei ausbezahlt werden, wird auf 2022/23 verlängert.
Mit dem Zusatz: Ein Drittel kann nur auf Grundlage einer lohngestaltenden Vorschrift (zum Beispiel Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) ausgeschöpft werden.
Aus für schleichende Steuererhöhung (Kalte Progression)
Die Arbeiterkammer hat die Abschaffung lange gefordert, seit 2023 ist sie da. Unter Kalter Progression versteht man den Anstieg der Steuerbelastung durch den jährlichen Inflationsausgleich bei Löhnen und Pensionen. Künftig wird der Steuertarif jährlich angepasst. Dazu werden Steuerstufen und Absetzbeträge mit 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik.
Ausgezahlt wird über die Lohnverrechnung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung.
Mehr dazu finden Sie auf dem AK Blog:
Zum BeitragHier können Sie berechnen, wieviel mehr Netto vom Brutto bleibt:
Kalte Progression RechnerAnpassung der Sozialleistungen
Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld sollen ab sofort laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Weiterhin nicht angepasst werden aber Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, was die Arbeiterkammer kritisiert.
Landesförderungen
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Miete oder Kreditrückzahlungen für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung) abzüglich des zumutbaren Wohnungsaufwands (abhängig vom Haushaltseinkommen).Tipp: Mit dem Wohnbeihilferechner können Sie sich unverbindlich einen Überblick über die Höhe einer möglichen Förderung machen.
Mehr dazuFamilienzuschuss
Der Familienzuschuss wird zur finanziellen Entlastung von Familien sowie zur Unterstützung der Wahlmöglichkeit zwischen dem beruflichen Wiedereinstieg und der Familienarbeit gewährt.
Unser Tipp: Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich > Berechnung des Familienzuschusses
Mehr dazuWohn- und Heizkostenzuschuss
Für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen. Der Zuschuss ist ein Service des Landes Vorarlberg, die Abwicklung erfolgt über die Städte und Gemeinden. Für 2023/24 gibt es zur Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze eine „Ausschleifregelung“. Haushalte, die bis maximal 400 Euro über der Einkommensgrenze liegen, erhalten vom Land einen reduzierten Zuschuss.
Mehr dazuTeuerungsausgleich für private Quartiergeberinnen und Quartiergeber
Wer im Zeitraum von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (Kriegsvertriebene Menschen aus der Ukraine und Asylsuchende) im Rahmen der Vorarlberger Grundversorgung eine private Unterkunft zur Verfügung gestellt hat, kann einen Antrag auf befristeten Teuerungsausgleich stellen. Die Höhe beträgt pro Unterkunft und Monat
- für eine Einzelperson 50 Euro
- bei einer Familie (ab zwei Personen) 100 Euro
Energiesparberatung und kostenloser Gerätetausch
Die Caritas bietet kostenlose Unterstützung beim Senken der Energiekosten im Haushalt. Wenn im Rahmen der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen,
ist ein kostenloser Gerätetausch möglich. Getauscht wird ein Gerät pro Haushalt (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler).
Mehr dazu finden Sie auf der Website der Caritas Vorarlberg:
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