Eine Frau hält ein Sparschwein in Händen © shellygraphy, Adobe Stock
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21.10.2022

Förderungen: Was, wie viel und wann?

Für viele Menschen zählt gerade jeder Euro. Es gibt eine ganze Reihe an Leistungen aus dem Anti-Teuerungspaket und sonstige Förderungen.

Hier finden Sie eine Übersicht und Antworten, wann, wo und wie Sie zu den jeweiligen Leistungen kommen.

Energiekostenausgleich

In wenigen Schritten zum Energiekostenausgleich. Sie haben Ihren Energiegutschein in Höhe von 150 Euro erhalten. Was müssen Sie jetzt tun?

Familienleistungen

Sonderzahlung zur Familienbeihilfe

Für wen?
Bezieher:innen der Familienbeihilfe

Wie viel?
Einmalige Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind

Wann und wie?
Automatisch im August 2022 ausbezahlt

Erhöhung des Familienbonus

Für wen?
Bezieher:innen des Familienbonus

Wie viel?
Erhöhung auf 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahre 

Wann und wie?
Automatisch über den Arbeitgeber (wenn Ihr Arbeitgeber den Familienbonus über die Lohnverrechnung abwickelt) ODER ab Anfang 2023 über die Arbeitnehmerveranlagung ("Steuerausgleich") beantragen *

Kindermehrbetrag

Für wen?
Alleinverdiener: innen und Alleinerzieher:innen sowie in (Ehe)Partnerschaft lebende Erwerbstätige mit Kindern, die so wenig verdienen, dass sie kaum bzw. gar keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.

Wie viel?
eine steuerliche Entlastung von 550 Euro pro Kind pro Jahr (statt dem Familienbonus Plus)

Wann und wie?
ab dem Jahr 2022 550 Euro pro Kind und Jahr (davor 250 Euro) über die Arbeitnehmerveranlagung ("Steuerausgleich") beantragen

Unser Tipp: Nutzen Sie den kostenlosen AK-Steuerservice, dann übernehmen unsere Expertinnen die Arbeitnehmerveranlagung für Sie. Die Unterlagen können Sie ab Anfang 2023 an uns übermitteln.

Teuerungsausgleich 

Für wen?
Notfallmaßnahme für Menschen , die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jene, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen.

Wie viel?
300 Euro

Wann und wie?
Automatisch im  September 2022 mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) 

Klimabonus und Teuerungsbonus

Für wen?
Alle die ihren Hauptwohnsitz 2022 für mindestens 183 Tage in Österreich haben

Wie viel?
500 Euro (250 Euro Klimabonus + 250 Euro Teuerungsbonus*) pro Person 

Wann und wie?
Automatisch im September oder Oktober 2022. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt. Sollten Sie bis Ende Oktober keinen Teuerungsbonus bekommen haben oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die eigens dafür eingerichtete Servicestelle des Klimaministeriums

* Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 Euro wird der Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steuerpflichtig. In diesem Fall sind die 250 Euro über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen zu erklären. 

Unser Tipp: Nutzen Sie den kostenlosen AK-Steuerservice, dann übernehmen unsere Expertinnen die Arbeitnehmerveranlagung für Sie. Die Unterlagen können Sie ab Anfang 2023 an uns übermitteln.

Energiekostenausgleich (= Energiegutschein)

Für wen?
Alle, die zahlende Kund:innen bei einem Stromlieferanten sind und vom 15. März 2022 bis 30. Juni 2022 an der Stromlieferadresse zumindest an einem Tag ihren Hauptwohnsitz haben und deren Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.

Wie viel?
150 Euro

Wann und wie?
Der Energiegutschein kann bis 31. Oktober 2022 angefordert und bis 31. Dezember 2022 eingelöst werden.

Hier können Sie den Energiegutschein anfordern und einlösen.

Einmalzahlung für Pensionist:innen 

Für wen?
Pensionist:innen

Wie viel?
Einmalzahlung von bis zu 500 Euro (steuer- und SV-frei)

Wann und wie?
Automatisch im September 2022 vom jeweiligen Pensionsversicherungsträger 

Teuerungsabsetzbetrag *

Für wen?
Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen

Wie viel?
Bis zu 500 Euro

Wann und wie?
Ab Anfang 2023 über die Arbeitnehmerveranlagung (auch bekannt als Steuerausgleich) beantragen.

* Pensionist:innen mit Anspruch auf die Einmalzahlung (siehe oben Einmalzahlung für Pensionist:innen) haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag. 

Steuerfreie und SV-freie Prämie 

Die in der Corona-Krise 2020/21 beschlossene Regelung, dass zusätzlich geleistete Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer:in und Jahr steuerfrei ausbezahlt werden, wird auf 2022/23 verlängert.

Mit dem Zusatz: Ein Drittel kann nur auf Grundlage einer lohngestaltenden Vorschrift (zum Beispiel Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) ausgeschöpft werden. 

Abschaffung der Kalten Progression

Unter Kalter Progression versteht man den Anstieg der Steuerbelastung durch den jährlichen Inflationsausgleich bei Löhnen und Pensionen. Künftig wird der Steuertarif jährlich angepasst. Dazu werden Steuerstufen und Absetzbeträge mit 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik.

Der Gruppe der Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen bringt diese Maßnahme etwa 300 Millionen Euro pro Prozentpunkt Inflation. Ausgezahlt wird über die Lohnverrechnung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung.

Mehr dazu finden Sie auf dem AK-Blog:

Zum Beitrag


Hier können Sie berechnen, wieviel mehr Netto vom Brutto bleibt:

Kalte Progression Rechner


Anpassung der Sozialleistungen

Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld sollen ab sofort laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Weiterhin nicht angepasst werden aber Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, was die Arbeiterkammer kritisiert.

Landesförderungen

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Miete oder Kreditrückzahlungen für die Wohnraumschaffung bzw. -sanierung) abzüglich des zumutbaren Wohnungsaufwands (abhängig vom Haushaltseinkommen).Tipp: Mit dem Wohnbeihilferechner können Sie sich unverbindlich einen Überblick über die Höhe einer möglichen Förderung machen.

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Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird zur finanziellen Entlastung von Familien sowie zur Unterstützung der Wahlmöglichkeit zwischen dem beruflichen Wiedereinstieg und der Familienarbeit gewährt.

Unser Tipp: Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich > Berechnung des Familienzuschusses  

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Heizkostenzuschuss

Für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen. Der Zuschuss ist ein Service des Landes Vorarlberg, die Abwicklung erfolgt über die Städte und Gemeinden.

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AK-Rechner: Vergleichen & Sparen

Ob Handytarife, Spritpreise oder Internet: mit den AK-Rechnern können Sie mit wenigen Klicks feststellen, wo Sie sparen können.