AK Präsident Heinzle kritisiert das neue Regierungsprogramm
AK Präsident Bernhard Heinzle © Lukas Hämmerle, AK Vorarlberg
15.07.2025

AK fordert: Schluss mit befristeten Mietverträgen!

Die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hat den Streit um indexbedingte Mieterhöhungen angeheizt. AK Präsident Bernhard Heinzle begrüßt die Entwicklung ausdrücklich. Befristete Mietverhältnisse verschärfen das Problem enorm. „Vorarlberg ist Österreichs Hotspot befristeter Mietverhältnisse.“ Längst sollte mit solchen Befristungen Schluss sein.

Die AK hat in den vergangenen Jahren sogenannte Verbandsverfahren geführt, die lange schon nahelegen, dass eine Rechtswidrigkeit vorliegen kann, wenn

  • eine Wertsicherungsvereinbarung eine Erhöhung des Entgeltes bereits in den ersten beiden Monaten nach Vertragsabschluss zulässt
  • eine Wertsicherungsvereinbarung Erhöhungen des Entgeltes vorsieht, Senkungen aber ausschließt
  • eine Wertsicherungsvereinbarung vordatiert ist, wodurch die erste Anhebung der Miete die Inflation aus der Zeit vor dem Mietvertragsabschluss miteinschließt
  • eine Wertsicherungsvereinbarung intransparent formuliert wurde
  • eine Wertsicherungsvereinbarung auf einen sachlich nicht gerechtfertigten Index abstellt.

In Vorarlberg lebt mehr als jeder fünfte Haushalt in privater bzw. gewerblicher Miete. In der Regel handelt es sich um Mietverhältnisse, bei denen die Miete frei vereinbart werden darf. Die Miete wird zudem meistens vertraglich an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Gerade in diesem Wohnsegment ist die Not der Menschen am größten.

Bei der Wohnumfrage der AK Vorarlberg in diesem Jahr gaben mehr als 70 Prozent der Mieter:innen an, dass ihre Miete im Vorjahr mindestens einmal an den Index angepasst wurde. Bei immerhin einem Drittel wurde im Zuge einer Mietvertragsverlängerung die Miete erhöht. Hier liegt der Teufel der Befristung: bei jeder Vertragsverlängerung kann die Miete auch über dem Verbraucherpreisindex neu vereinbart werden. So sind die Mieten in Vorarlberg seit 2012 deutlich über der Inflation gestiegen.

Der Konsumentenschutz der AK fordert lange schon eine faire Regelung für alle. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt bestätigt, dass sich Mieter:innen gegenüber gewerblichen Vermieter:innen auf das Konsumentenschutzgesetz berufen können. Das Konsumentenschutzgesetz besagt, dass Vereinbarungen rechtswidrig sind, wenn sie den Unternehmer:innen erlauben, innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss den Preis für ihre Leistung anzuheben.

Ob alle betroffenen Mieter:innen ihre Rechte wahrnehmen und zu viel bezahlte Miete zurückfordern, wagt AK Präsident Bernhard Heinzle zu bezweifeln: „Die derzeit möglichen Befristungen unterwandern die Rechte der Mieter:innen“, beklagt er: „Der drohende Wohnungsverlust oder ein Umzug, der mit viel Aufwand und Kosten verbunden ist, bringen viele Mieter:innen dazu, Ihre Ansprüche gegenüber den gewerblichen Vermieter:innen nicht geltend zu machen.“ Mit anderen Worten: Sie trauen sich gar nicht, unrechtmäßige Mietzinsanpassungen zurückzufordern.

Die AK fordert lange schon, mit der Befristung der gewerblichen Mietverträge ein für alle Mal Schluss zu machen und so Gerechtigkeit für alle zu schaffen. Die Mieten sollen nur einmal pro Jahr angepasst werden dürfen, eine Erhöhung soll mit zwei Prozent gedeckelt sein. Eine rückwirkende Mieterhöhung soll gesetzlich für alle Wohnungsmietverhältnisse ausgeschlossen werden. Das soll so lange gelten, bis es zu einer großen Mietrechtsreform kommt, die längst überfällig ist.

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