
Knapp 10.500 Euro – Arbeitnehmer bekommt dank AK deutlich mehr Abfertigung
Nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält Herr B. Ende Oktober 2024 seine Endabrechnung. Diese lässt er von der AK Vorarlberg prüfen. Das Ergebnis: Bei der Berechnung der Abfertigung nach dem alten System wurden verschiedene Zulagen und die geleisteten Überstunden nicht berücksichtigt. Die AK interveniert und sichert Herrn B. eine Nachzahlung von knapp 10.500 Euro brutto.
Die genaue Überprüfung der Endabrechnung durch die Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Vorarlberg bringt den Fehler schnell ans Licht: Der Arbeitgeber hat bei der Berechnung der Abfertigung nach dem alten System die variablen Entgeltbestandteile nicht berücksichtigt. Dabei ging es um die Zulagen für Sonn- und Feiertagsdienste, Nachtdienste und um Überstunden, die Herr B. regelmäßig verrichtet hat.

AK Expert:innen decken Berechnungsfehler auf
„In diesem Fall hatte die Nichtberücksichtigung der variablen Entgeltbestandteile einen erheblichen Fehlbetrag verursacht“, erklärt AK Arbeitsrechtsexpertin Veronica Eberle-Wohlgenannt. „Für die variablen Entgeltbestandteile, wie Zulagen für Sonn- und Feiertage, Nachtdienste und Überstunden ist der Durchschnitt aus den vergangenen zwölf Monaten heranzuziehen. Das wurde im Fall des Herrn B. nicht gemacht.“
Die AK Arbeitsrechtsexpert:innen intervenierten und meldeten dem Arbeitgeber den Berechnungsfehler. Der reagierte und verrechnete Herrn B. die fehlenden 10.469,04 Euro brutto nach.

„30 Jahre Betriebstreue müssen sich auszahlen“
„Mehr als 30 Jahre lang hat sich Herr B. in seinem Betrieb engagiert“, unterstreicht AK Präsident Bernhard Heinzle. „Da ist es nur gerecht, dass er bekommt, was ihm zusteht.“
Abfertigung Alt: Wichtige Fakten auf einen Blick
- Geltungsbereich: Abfertigung Alt gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begründet wurden.
- Voraussetzungen: Mindestens drei Jahre ununterbrochene Beschäftigung; Wichtig: Beendigungsart beachten! Bei nachfolgenden Beendigungsarten besteht grundsätzlich kein Abfertigungsanspruch:
- Kündigung durch den Arbeitnehmer
- Vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers ohne wichtigen Grund
- Verschuldete fristlose Entlassung des Arbeitnehmers
- Hinsichtlich bestehender Ausnahmen (z.B. Pensionen, Mutterschaftsaustritt etc.) helfen die AK Expert:innen gerne weiter!
- Berechnungsgrundlage: Letztes Bruttomonatsentgelt inklusive regelmäßiger wiederkehrender Bezüge (Gehalt, Zulagen, Überstunden, Sachbezüge, Provisionen, etc.) sowie aliquoter Anteil an Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
- Berechnungsformel: [Monatsbezug zuzüglich regelmäßig wiederkehrender Bezüge + Sachbezüge + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsremuneration] multipliziert mit dem entsprechenden Faktor der Dienstzeit.
- Abgaben- und steuerrechtliche Behandlung: Sozialversicherungsfrei und begünstigt besteuert mit 6 Prozent.
Bei Fragen zur Abrechnung helfen die AK Arbeitsrechtsexpert:innen weiter.
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