![© AK Vorarlberg Statue der Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit](https://vbg.arbeiterkammer.at/genticsimagestore/100d03c45f368518d4083b815a93cb35-AK-Objektfoto-Justizia-DB.jpg)
Abfertigung falsch berechnet: AK sichert Religionslehrer 8.900 Euro Nachzahlung
Die AK Vorarlberg hat für einen Arbeitnehmer eine Abfertigungsnachzahlung in Höhe von 8.900 Euro erwirkt. Die Abfertigung war auf Grundlage einer falschen Wochenarbeitszeit errechnet worden.
Herr S. arbeitete von 1991 bis 2024 als Religionslehrer an diversen Mittelschulen und Volksschulen Vorarlbergs. Dabei war er zunächst beim Land, später über einen privaten Verein angestellt. Mit Ende August 2024 trat S. schließlich seine Pension an. Aufgrund der über 30-jährigen Dienstzugehörigkeit stand ihm die gesetzliche Abfertigung von zwölf Monatsgehältern zu.
Zu Beginn seiner Tätigkeit war für Herrn S. eine Lehrverpflichtung von 22 Wochenstunden vereinbart worden. Bereits seit September 2022 arbeitete S. aber 28 Stunden pro Woche. Wie AK Arbeitsrechtsexpertin Martina Egle bei der Überprüfung der Abrechnungen feststellt, war auf den Lohnzetteln September bis Dezember 2022 jedoch irrtümlich noch die frühere Lehrverpflichtung von 22 Stunden pro Woche festgehalten, rückwirkend gehaltsmäßig korrigiert auf die vereinbarten und geleisteten 28 Stunden pro Woche. Daher hatte man die gesetzliche Abfertigung zu niedrig berechnet.
Tatsächliche Arbeitszeit zählt
![AK Expertin Martina Egle © Jürgen Gorbach, AK Vorarlberg Martina Egle Arbeitsrecht](https://vbg.arbeiterkammer.at/genticsimagestore/9eacdc503bf67a62fa1ea7e6d04ba94a-Martina-Egle_c_Ju-rgen-Gorbach-AK.jpg)
„Das für dieses Dienstverhältnis durchgehend anzuwendende Vertragsbedienstetengesetz sieht für die Bemessung des Verdienstes für die Abfertigung die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der letzten 24 Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses vor. Da Herr S. in den letzten 24 Monaten tatsächlich 28 Wochenstunden gearbeitet hatte, waren diese heranzuziehen und nicht, was früher einmal vereinbart war“, unterstreicht Expertin Egle. Sie schritt ein und argumentierte, dass Herr S. nachweislich in den letzten zwei Jahren durchgehend 28 Stunden in der Woche gearbeitet hatte und diese somit für den gesamten Bemessungszeitraum zu berücksichtigen wären.
Aufgrund der Intervention der AK prüfte die Bildungsdirektion Vorarlberg nochmals die Abrechnung und ordnete die Lehrverpflichtung des Herrn S. der entsprechenden gesetzlichen Grundlage zu. Das Ergebnis: Herr S. bekam nach Intervention der AK die volle Höhe der ihm zustehenden Abfertigung ausbezahlt. Durch das Einschreiten der AK konnte in gutem Einvernehmen mit der Bildungsdirektion Vorarlberg eine Nachzahlung von rund 8.900 Euro erreicht werden.
„Es geht um das Wohl der Arbeitnehmer:innen“
![AK Präsident Bernhard Heinzle © Lukas Hämmerle AK Präsident Bernhard Heinzle](https://vbg.arbeiterkammer.at/genticsimagestore/2cbc956d01bafa58a2c977b46120dbee-BernhardHeinzle_c_LukasHaemmerle1_Zitat_web.jpg)
„Erst durch das Einschreiten der AK Expertin wurde die fehlerhafte Berechnung korrigiert", hält AK Präsident Bernhard Heinzle fest. „Auch wenn Arbeitgeber – wie in diesem Fall – ihre Fehler eingestehen, ist die Arbeiterkammer als Interessenvertretung unverzichtbar. Wir setzen uns für die Menschen ein, wann immer sie benachteiligt werden. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine starke Vertretung für die Beschäftigten ist.“
Kontakt
Kontakt
AK Vorarlberg
Öffentlichkeitsarbeit
Widnau 4
6800 Feldkirch
Telefon +43 50 258 1600
oder 05522 306 1600
Fax +43 50 258 1601
E-Mail presse@ak-vorarlberg.at