15.12.2021

Wohnbaupolitik im Auftrag der Immobilienwirtschaft

Land hebt Baukostenhöchstgrenze an – AK kritisiert.

Ungeachtet aller Kritik hat das Land die zulässigen Baukostenhöchstgrenzen der Wohnbauförderung in Höhe des Baukostenindexes von 14,9 Prozent erhöht. Die Wohnbauförderung bleibt in ihrer derzeitigen, völlig unzureichenden Form weiterhin unangetastet. „Politik, welche die Nöte der Bürger ernst nimmt, sieht anders aus“, kritisiert AK-Direktor Rainer Keckeis. 

Ein Blick gen Osten hätte genügt: Auch in Tirol steigen die Baupreise. Dennoch hat das Land im Vergleichszeitraum Juli 2019 bis Juli 2021 die zulässigen Gesamtbaukosten um nur 7,57 Prozent angehoben. In Vorarlberg hingegen reicht der Druck der Immobilienwirtschaft aus, dass der zuständige Landesrat ergebenst einknickt und weiterhin Wünsche erfüllt, stellt Keckeis fest.  

AK-Direktor Rainer Keckeis
Für AK-Direktor Keckeis wäre es wohl an der Zeit, die Themen Wohnbau und Raumplanung aus dem Wirtschaftsressort zu lösen. © AK Vorarlberg, Jürgen Gorbach

Nur eben nicht die der Bürger. „Die werden in Sachen Neugestaltung der Wohnbauförderung ähnlich wie beim dringend zu schaffenden Bodenfonds weiterhin auf irgendwann vertröstet.“ Dabei ist eine Neugestaltung der Wohnbauförderung längst überfällig. Sie sollte Wohnungseigentum für Arbeitnehmer günstiger zu machen. Das tut sie längst nicht mehr im erforderlichen Ausmaß. Heute wird nur noch jedes vierte Eigenheim mit einer Wohnbauförderung errichtet. Dabei zahlen alle Arbeitnehmer ein Prozent ihres Bruttoeinkommens (Dienstnehmer und Dienstgeberanteil 0,5 Prozent) für die Finanzierung der Wohnbauförderung.  

Die Wohnbauförderung von heute benachteiligt die Bezieher kleiner Einkommen, weil sie sowieso nicht mehr in den Genuss kommen, Wohnungseigentum erwerben zu können. Daran ändert auch nichts, wenn ab 2022 teurere Wohnungen gefördert werden. „In den Augen derjenigen, die sich mit einem gängigen Gehalt zufrieden geben müssen, klingt das wie Hohn.“ Die AK fordert deshalb eine massive Aufwertung des gemeinnützigen Wohnbaus sowie die Bindung von Baugenehmigungen bei Wohnanlagen an die Auflage, einen Teil der Wohnungen zu den Konditionen des gemeinnützigen Wohnbaus zur Verfügung stellen zu müssen. „Darüber hinaus müssen auch die Möglichkeiten der Raumplanung stärker in die Bemühungen eingebunden werden, Wohnraum zu leistbaren Preisen für die arbeitenden Menschen zu schaffen“, fordert Keckeis. Dazu zählt seiner Ansicht nach auch die Vorgabe höherer Baunutzungsziffern, die ein wesentlicher Kostendämpfungsfaktor sein können. 

Immer deutlicher wird für Keckeis, dass es wohl vernünftig wäre, die Themen Wohnbau und Raumplanung aus dem Wirtschaftsressort zu lösen und einer fachlich kompetenten und von der Immobilienwirtschaft unabhängigen Person anzuvertrauen.


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