07.04.2020

Schutz der Risikogruppen unzureichend

Arbeitnehmer der kritischen Infrastruktur außen vor – AK fordert umfassendere Bestimmung

Parallel zum schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft hat die Regierung eine Regelung für Risikogruppen getroffen. Das war notwendig. Aber der beschrittene Weg nützt weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmern, betont AK-Präsident Hubert Hämmerle. Die Regelung reicht in vielen Punkten nicht aus.

Für den Schutz der Risikogruppen wurde das Sozialversicherungsgesetz geändert. Dort heißt es nun in Artikel 45: „Der Krankenversicherungsträger hat einen Dienstnehmer oder Lehrling über seine Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe zu informieren." Wer dazu gehört, das entscheiden „medizinische Erkenntnisse“ oder „die Einnahme von Arzneimitteln“. Betroffene können mit dieser Zuordnung ihren Arzt um ein Attest bitten. Legt ein Betroffener seinem Dienstgeber so ein COVID-19-Risiko-Attest vor, hat er Anspruch auf Freistellung bei Fortzahlung des Entgelts, er geht ins Homeoffice oder der Dienstgeber gestaltet den Arbeitsplatz „sicher“.

„Die Ärzte müssen diese Atteste sehr allgemein halten“, erinnert der Arbeiterkammerpräsident daran, dass es sich hier um höchst sensible Daten handelt. „Unter gar keinen Umständen darf dem Arbeitgeber quasi die Krankengeschichte ausgehändigt werden.“ Das Attest hat lediglich eine Aussage darüber zu enthalten, dass der Betroffene einer COVID-19-Risikogruppe angehört. Dass der Arbeitgeber auch das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz durch „geeignete Maßnahmen“ verringern kann, sodass eine Ansteckung mit COVID-19 „mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist“, ist für Hämmerle kaum nachzuvollziehen. „Wer entscheidet und kontrolliert das, und was sind geeignete Maßnahmen?“

Vor allem aber stößt bei der AK auf Kritik, dass die Bereiche der kritischen Infrastruktur von der Regelung ganz ausgenommen wurden. „Das Virus macht keinen Unterschied zwischen Berufsgruppen.“ Ebenso unverständlich ist, dass Betroffene unberücksichtigt bleiben, die mit stark ansteckungsgefährdeten Personen zusammenleben. „Wir hatten schon solche Anfragen“, bestätigt AK-Jurist Christian Maier. Eine Frau etwa bat um Hilfe, deren Tochter schweres Asthma hat. „Sie räumt die Waren ein im Supermarkt und bringt möglicherweise eines Tages die Krankheit nachhause.“

All das gehört nach Ansicht der AK dringend nachgebessert, damit alle Betroffenen gleichermaßen geschützt werden und für Arbeitnehmer daraus nicht nach der Krise ein Bumerang wird. Zeitlich wird die Administration ohnedies problematisch. Die ÖGK wird mit den Beurteilungen alle Hände voll zu tun haben. Man geht derzeit von rund 600.00 Hochrisikopatienten in Österreich aus. Selbst, wenn die ÖGK 30.000 Schreiben pro Tag verfassen würde, erhielten die letzten Betroffenen ihren Bescheid erst in einem Monat. Die AK Vorarlberg rät deshalb allen Betroffenen, sich schon vor Erhalt des Schreibens mit ihrem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen. 

Auf ihrer Website haben die Experten der AK zahlreiche nützliche Informationen zusammengetragen: ak-vorarlberg.at/coronavirus

Newsletter

Ihre Rechte als Arbeitnehmer:in, Konsumentenschutz, Steuertipps, Weiterbildung u.v.m.

Kontakt

Kontakt

AK Vorarlberg
Öffentlichkeitsarbeit
Widnau 4
6800 Feldkirch

Telefon +43 50 258 1600
oder 05522 306 1600
Fax +43 50 258 1601
E-Mail presse@ak-vorarlberg.at