Arbeitsrecht
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17.10.2023

In Pflegefreistellung rausgeworfen: AK hilft Alleinerzieherin

Weil sie ihren kranken Sohn pflegen musste, ist eine alleinerziehende Mutter aus dem Oberland von ihrem Arbeitgeber buchstäblich vor die Tür gesetzt worden. Zu allem Übel drohte ihr daraufhin auch noch der Rauswurf aus der Wohnung. Die AK unterstützte die Frau – mit Erfolg.

Im Frühjahr wurde der sechs Jahre alte Sohn einer Vorarlbergerin krank. Da die Alleinerzieherin niemanden hatte, der auf den Jungen schauen konnte, beantragte sie bei ihrem Arbeitgeber Pflegefreistellung. Der Reinigungsfirma, bei der die Frau in Teilzeit angestellt war, passt das aber gar nicht. Und so wurde sie fristlos rausgeworfen und von der Sozialversicherung abgemeldet.

Zwei Wochen ohne einen einzigen Cent
Da die Oberländerin somit keinen Lohn mehr gezahlt bekam und auch aufgrund der Sperre kein Arbeitslosengeld beantragen konnte, stand sie von einem auf den anderen Tag völlig ohne Einkommen da. Zwar suchte die Frau umgehend nach einer neuen Anstellung und fand diese auch. Doch das dauerte etwa zwei Wochen, in denen der kleinen Familie das Geld fehlte. Ersparnisse gab es nicht und so konnte die Alleinerzieherin die Miete nicht mehr zahlen und war schließlich sogar von der Delogierung bedroht.

AK klagte Ansprüche der Frau ein
In ihrer Not wandte sich die Mutter an die AK. Die Arbeitsrechts-Expert:innen forderten die Reinigungsfirma auf, das Entgelt, das der Frau aufgrund der unrechtmäßigen Entlassung entgangen war, nachzuzahlen. Nachdem die Aufforderungen keinen Erfolg hatten, klagte die AK schließlich die Ansprüche der Oberländerin ein. Man einigte sich auf einen Vergleich und die Frau bekam schließlich doch noch einen guten Teil der Forderung ausbezahlt. Sie konnte ihre Mietschulden ausgleichen und ihre Wohnung behalten.

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