10.8.2018

Immer mehr Opfer von „Geister-Roaming“

Vorarlberger erhalten trotz deaktiviertem Roaming Datenrechnung – AK hilft und gibt Tipps 

Selbst, wer Roaming deaktiviert hat, erhält mitunter eine Rechnung für Datennutzung. Die Fälle der AK-Konsumentenberatung häufen sich. Doch es gibt Tricks, das „Geister-Roaming“ zu vermeiden.

Mit seinen Handyrechnungen kann der Schwarzacher Gerold Hasenburger (30) fast sein Wohnzimmer tapezieren. X-fach summieren sich da Beträge im Cent-Bereich. Anfangs suchte der angehende Konstrukteur bei einem großen Vorarlberger Unternehmen in Grenznähe die Schuld bei sich selber. „Aber nach der zweiten Rechnung habe ich bei Drei angerufen.“ Sein Mobilfunkanbieter beschied ihm, dass er dem sogenannten „Geister-Roaming“ zum Opfer falle. Da könne man nichts machen. Er arbeite eben in Grenznähe. Für AK-Konsumentenschützer Paul Rusching ist die saloppe Antwort nichts Neues. „Die Mobilfunkbetreiber hüllen sich in Schweigen“, kritisiert Rusching. Es geht ja auch nicht um große Beträge. Aber in Österreich sind mehr als 14 Millionen Sim-Karten in Umlauf. „Das läppert sich.“ So wie bei Gerold Hasenberger. Dem bot „Drei“ eine Kulanz von 20 Euro an. Inzwischen sitzt er auf einer Gesamtrechnung von 151,50 Euro. Die AK Vorarlberg hat sich seines Falles angenommen.

Was ist Geister-Roaming?

Das englische Wort „Roaming“ bedeutet so viel wie „herumstreifen“. Es beschreibt die Fähigkeit eines Mobilfunknetzteilnehmers, außerhalb seines Heimnetzwerkes Anrufe zu tätigen, Daten zu schicken und zu empfangen oder Zugriff auf andere Mobilfunknetzdienste zu haben. Von Geister-Roaming ist immer dann die Rede, wenn der Verbraucher das Datenroaming an seinem Smartphone zwar deaktiviert hat, aber dennoch Datentransfer verrechnet wird. Auch Hasenberger hat bewusst darauf geschaut, das Datenroaming deaktiviert zu halten. Genützt hat ihm das nichts.

In welchem Umfang das Phänomen auftritt, ist noch unklar. Mag sein, dass ein Konstruktionsfehler Schuld trägt. Offenbar sind bislang nur Kunden mit LTE-fähigen Smartphones (Long Term Evolution) verschiedener Hersteller betroffen. Bei LTE handelt es sich um den Mobilfunkstandard der vierten Generation, der mit bis zu 300 Megabit pro Sekunde deutlich höhere Downloadraten als ältere Standards ermöglicht. Besitzer solcher Smartphones können im Grunde nur eines tun, um sich vor lästigen Kostenfallen durch Geister-Roaming zu schützen: Sie müssen zusätzlich zum Datenroaming auch „Mobile Daten“ in den Handy-Einstellungen deaktivieren und die LTE-Funktion ausschalten.

Damit unberechtigte Kosten nicht unbemerkt bleiben, rät AK-Konsumentenschützer Rusching dringend dazu, Mobilfunk-Rechnungen genau zu prüfen. Tauchen Kosten für Datenroaming auf, obwohl die Datenübertragung deaktiviert war, reicht normalerweise eine Reklamation beim Mobilfunkanbieter. Mit dem Hinweis auf Geister-Roaming sind viele Anbieter ohne zu zögern bereit, die Datenrechnung zu stornieren. Ansonsten wenden sich die Kunden am besten an Ihre AK.

Rückfragehinweis: AK-Konsumentenberatung, Mag. Paul Rusching, Telefon 050/258-3024, paul.rusching@ak-vorarlberg.at

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 Es geht nicht um große Beträge. Aber über Wochen und Monate kassieren die Mobilfunkbetreiber ein ordentliches „Körberlgeld“. Der Kunde hat nichts davon außer die Kosten. (Foto: AK Vorarlberg)

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