Drei Kinder und Betreuerin spielen mit Lego
Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Raumprogramm sind maßgeblich für die Betreuungsqualität. © AK Vorarlberg, J. Gorbach
9.11.2022

Flexibilität der Träger auf Kosten der Betreuungsqualität

Viel Kritik an den Verordnungen zum neuen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz

Kritik am Betreuungsschlüssel, an den Gruppengrößen und auch am Raumprogramm in der Kinderbetreuung üben AK, ÖGB und auch der Landesverband selbstorganisierter Kindergruppen und Elterninitiativen. Sie orten einen Qualitätsabfall in der Betreuung zugunsten von mehr Flexibilität für die Träger. Befürchtet wird einerseits, dass das betreuerische Angebot den Kindern nicht gerecht wird und andererseits, dass die Pädagog:innen ausgebrannt werden und – so wie in der Pflege – irgendwann ihren Beruf aufgeben. AK, ÖGB und Landesverband fordern daher Nachbesserungen in den Verordnungsentwürfen des Landes.

Erst vor kurzem hatte das Land Vorarlberg sein neues Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (KBBG) auf den Weg gebracht. Bereits dazu gab es Kritik, weil sowohl ein Rechtsanspruch auf Betreuung und auch die Wahlfreiheit der Betreuungseinrichtung für die Eltern fehlen.  

Zuletzt schickte das Land die Verordnungs-Novellen zum Gesetz in Begutachtung und die lassen bei den verschiedenen Institutionen erneut die Alarmglocken schrillen. Die Kritik bezieht sich vor allem auf den Betreuungsschlüssel, die Gruppengrößen und auch auf das nicht definierte Raumprogramm. „Die Verordnungsentwürfe lassen einen klaren und erkennbaren Fokus auf das Wohl der Kinder, die Chancengleichheit und die Sicherstellung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen vermissen“, erklärt AK-Präsident Bernhard Heinzle. So sei beispielsweise nicht definiert, wer mit der Qualitätsüberprüfung betraut wird. Zusätzlich dürften auch die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen nicht außer Acht gelassen werden, damit eine qualitativ hochwertige, pädagogische Arbeit überhaupt möglich ist. 

Ähnlich sieht das der ÖGB. „Die vorgelegten Verordnungen zum KBBG bieten eine hohe Flexibilität für die Träger. Diese geht aufgrund des eklatanten Mangels an Pädagog:innen aber auf Kosten des bestehenden Personals und des Bildungsauftrags“, ist ÖGB-Landesgeschäftsführerin Manuela Auer überzeugt. Hinzu kommt laut Auer eine prolongierte Perspektivlosigkeit der gesamten Berufsgruppe, die sich bereits jetzt durch eine hohe Fluktuation bemerkbar macht. 

Zwei Betreuer:innen trotz Kleinstkinder

Konkret wird Beatrix Madlener-Tonetti vom Landesverband selbstorganisierter Kindergruppen und Elterninitiativen, wenn es um den Betreuungsschlüssel geht mit einem Beispiel: „War früher bei einer Gruppe mit unter-dreijährigen Kindern der Betreuungsschlüssel generell 1:3 und die Gruppengröße maximal neun Kinder müssen nun vorwiegend (oder mehr als vier) Null- und Einjährige in einer Gruppe sein, damit dieser Schlüssel zur Anwendung kommt“, erklärt Madlener-Tonetti. Sonst würde der Schlüssel auf 1:5 bzw. 12 Kinder hinaufgesetzt. Das würde in der Praxis bedeuten, dass eine Pädagogin mitunter zwei Säuglinge oder Einjährige und drei Zweijährige Kinder gleichzeitig betreuen müsste. Heißt: Trotz Kleinstkinder wären nur zwei Pädagog:innen einer Gruppe im Dienst. Madlener-Tonetti: „Grundsätzlich stellen wir fest, dass alterserweiterte Gruppen und Inklusionsgruppen aufgrund des schlechteren Personalschlüssels und der Gruppengrößen mit erheblichen Qualitätseinbußen rechnen müssen“, so Madlener-Tonetti. 

Daneben bemängelt der ÖGB, dass das Raumprogramm im Bereich der Kindererziehung und -betreuung nirgends definiert ist. Deshalb habe es wegen mangelhaftem Schallschutz und unzureichendem Raumangebot schon wiederholt Beschwerden gegeben. So würden in der Praxis bei einer Gruppenteilung oft Gänge als Ausweichgruppenraum oder Büroräume für die Mittagsbetreuung verwendet. 

Aufgabe des Bundes

Bildung ist Aufgabe des Bundes! Deshalb muss im Sinne der Chancengerechtigkeit, des Kindeswohls und der Sicherung des Bildungszugangs ein Bundes-Rahmengesetz für Kinderbildung und Kinderbetreuung entwickelt werden. Dieses verbindliche Gesetz muss österreichweite Qualitätsstandards und -maßnahmen festschreiben sowie die Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Fachkräfte definieren. Das Gesetz muss auch beinhalten, wie die kurz-, mittel- und langfristigen Qualitätsfaktoren, beispielsweise Fachkräfte und Finanzierung, sichergestellt werden können. „Und es braucht eine höhere Bundesfinanzierung der Elementarpädagogik“, betont AK-Präsident Heinzle abschließend.


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