Beitragsprüfung bleibt bei der ÖGK
Verfassungsrichter heben nach Klage der AK umstrittenen Teil der Kassenreform auf
Der Verfassungsgerichtshof hat einen weiteren Baustein der Krankenkassenreform verworfen und für unsinnig erklärt. Die Beitragsprüfung bleibt Aufgabe der Kassen und wandert nicht ins Finanzministerium. Die Arbeiterkammern Vorarlberg und Tirol hatten geklagt und haben nun Recht bekommen.
Es war Teil der höchst umstrittenen „Reform“ der Sozialversicherung und sorgte von Beginn an für Kopfschütteln auf Länderebene. Künftig sollten nicht mehr die Kassen selbst, sondern die Finanzbehörden die geleisteten Beiträge prüfen. „Das hätte nicht nur viel ungenauere Ergebnisse gezeitigt, sondern auch die Selbstverwaltung der Krankenkasse im Kern erschüttert“, erklärt der langjährige Obmann der VGKK, Manfred Brunner. Das sah der Verfassungsgerichtshof auch so, gab den Klagen der Arbeiterkammern Vorarlberg und Tirol recht und machte die Regelung rückgängig.
Die Regelung stand von Beginn an auf wackeligen Beinen. Der österreichische Rechtswissenschaftler Bernd-Christian Funk etwa nannte die Einhebung, Verwaltung und Prüfung der Beiträge „eine tragende Säule der Selbstverwaltung“. Ohne diese Selbstverwaltung würden Organisationen wie die Kassen aber auch die Arbeiterkammer zu nachgeordneten Anhängseln am Gängelband der Regierung.
Kontakt
Kontakt
AK Vorarlberg
Öffentlichkeitsarbeit
Widnau 4
6800 Feldkirch
Telefon +43 50 258 1600
oder 05522 306 1600
Fax +43 50 258 1601
E-Mail presse@ak-vorarlberg.at