Konsumentenschutz
Einwegpfand 2025: So bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Das erklärt Ihnen AK Konsumentenschützerin Karin Hinteregger.
Es ist ein Urteil, das dafür sorgen könnte, dass am Energiemarkt kein Stein auf dem anderen bleibt.
Erzeugt ein Unternehmen selbst Strom, muss der Preis in einem angemessenen Verhältnis zu den anfallenden Kosten stehen! So hat es das Wiener Handelsgericht in erster Instanz entschieden.
Armin Wolf konfrontierte gestern in der ZIB 2 den Vorstand der E-Control mit der Einschätzung unseres AK Präsidenten Bernhard Heinzle, dass in der Energiewirtwschaft kein Stein auf dem anderen bleiben werde, wenn die Rechtsansicht bis zum OGH hält.
In Richtung des wichtigsten Stromerzeugers im Land hat unser AK Präsident eine klare Botschaft: „Die illwerke vkw wären gut beraten, das Urteil ernst zu nehmen!“
Das ganze Statement von AK Präsident Bernhard Heinzle zum Urteil des Handelsgerichts Wien:
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