Konsumentenschutz
Einwegpfand 2025: So bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Das erklärt Ihnen AK Konsumentenschützerin Karin Hinteregger.
Die Arbeiterkammer (BAK) hat Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei eingereicht.
Seit mehr als zehn Jahren heben die Mobilfunkanbieter sogenannte „Servicepauschalen“ ein. Rechtlich zulässig, oder nicht? Das wird das Gericht entscheiden! Nach Ansicht der AK steht der Pauschale keine entsprechende Gegenleistung gegenüber.
Ein Erfolg der Klagen hätte massive Konsequenzen. Die Mobilfunkanbieter könnten bis zu 500 Millionen Euro an Konsument:innen zurückzahlen müssen.
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