AK Präsident Bernhard Heinzle
© AK Vorarlberg, D. Mathis
24.11.2023

Wer länger arbeitet, soll belohnt werden

AK fordert Verbesserungen im Pensionssystem

Trotz steigender Anzahl an neuen Pensionisten ist das heimische Pensionssystem langfristig sicher und finanzierbar. Arbeiter und Angestellte zahlen sich ihre Pensionen zum ganz überwiegenden Teil selbst, während der Staat für die Pensionen der Beamten, der Bauern und der Unternehmer tief in die Taschen greifen muss. Die AK Vorarlberg fordert deshalb eine Pensionsreform, die jene mehr bevorzugt, die am längsten arbeiten und Beiträge einzahlen.

Eine strikte Ablehnung kommt von AK Präsident Bernhard Heinzle zur wiederholten Forderung nach einer automatischen Anhebung des Pensionsalters oder auch zur Einführung einer automatischen Pensionskürzung bei Anstieg der Lebenserwartung. „Was wir sehr wohl aber brauchen ist mehr Flexibilität und Beitragswahrheit. Wenn also der Staat der Meinung ist, weniger für die Pensionen seiner Bürger ausgeben zu wollen, dann soll er dort mit Reformen beginnen, wo der Steuerzuschuss am höchsten ist“.

Tatsächlich hat sich das staatliche Pensionssystem in den letzten 20 Jahren hervorragend bewährt. So konnte der Zuschussbedarf des Staates zu den Pensionen der Arbeitnehmer:innen seit 2010 entgegen vieler Warnungen von Experten der Unternehmerverbände und trotz steigender Anzahl an Pensionisten sogar noch deutlich gesenkt werden. Den geringsten Zuschussbedarf gab es in den Jahren 2018 und 2019, als der Zuschussbedarf für die Arbeitnehmerpensionen mit 0,6 bzw. 0,28 Milliarden Euro auf einen historischen Tiefpunkt sank. Sorgenkind neben den Beamten bleiben die Pensionen der Bauern, deren Defizit trotz sinkender Zahl an Pensionisten laufend steigt. Eine etwas bessere Entwicklung zeichnet sich bei den Pensionen der Unternehmer ab, die in den letzten Jahren ihren Eigenfinanzierungsanteil auf knapp 60 Prozent steigern konnten.

Kosten des Staates für Arbeitnehmerpensionen


Zusätzlich zu den hohen Defiziten bei den Bauern- (1,8 Mrd. Euro) und Unternehmerpensionen (1,85 Mrd. Euro) kommt auch noch eine sogenannte Partnerleistung. Damit werden die Pensionsbeiträge der Bauern um jährlich rund 400.000.000 Euro und die der Unternehmer um jährlich ca. 160.000.000 Euro aus Steuermitteln subventioniert.

So funktioniert unser Pensionssystem

Das heimische Pensionssystem ist nach dem Umlageverfahren finanziert. Die aktiv Erwerbtätigen und der Staat zahlen durch ihre Beiträge die Pensionen. Dieses System ist insofern stabiler als kapitalgedeckte Systeme, weil es viel weniger anfällig gegen inflationäre Entwicklungen ist und nicht direkt den Risiken des Kapitalmarktes ausgesetzt ist. Jährlich treten rund 110.000 Arbeitnehmer:innen in den Ruhestand. Die durchschnittliche Höhe der 2020 in die Alterspension eingetretenen Männer liegt bei 2.200 Euro brutto, jene der Frauen aufgrund niedrigerer Erwerbseinkommen und weniger Versicherungsmonaten bei 1.310 Euro. Langzeitversicherte Frauen kamen bei ihrem Pensionsantritt 2020 auf eine Pension von 1.940 Euro, während ihre männlichen Kollegen in dieser Gruppe rund 1.000 Euro mehr an Brutto-Pension erreichen konnten.


AK Modell für mehr Gerechtigkeit

Flexibler Pensionseintritt zwischen 60 und 70

Statt an dem gesetzlich normierten Pensionsalter von 65 Jahren krampfhaft festzuhalten, obwohl nur wenige Versicherte bis dahin arbeiten können, wäre es nach Ansicht der AK Vorarlberg weit sinnvoller, einen Korridor zwischen 60 und 70 Jahren einzurichten, innerhalb dessen jeder Versicherte selbst entscheiden kann, wann er seine Pension antritt. Gleichzeitig muss über Abschläge bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter (Anm.: 65) gewährleistet sein, dass Frühpensionierungen nicht auf Kosten der Steuerzahler gehen.

Anreize für längeres Arbeiten

"Unser erklärtes Ziel ist es angesichts des bestehenden Mangels an Facharbeitern, die Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Was wir nicht wollen, ist die Forderung der Unternehmer, bereits im Ruhestand befindliche Menschen wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu holen“, stellt AK Präsident Bernhard Heinzle klar. Das kann nach Ansicht der AK durch stärkere Anreize und mehr Flexibilität beim Pensionsantrittsalter erreicht werden. Ihr Vorschlag sieht vor, dass der jährliche Steigerungsbetrag für die ersten 40 Versicherungsjahre 1,75 Prozent beträgt. Wer aber länger als 40 Jahre arbeitet, soll mit einem jährlich um 0,25 Prozentpunkte höheren Steigerungsbetrag belohnt werden. Damit würde nach 45 Jahren eine Pension von 82,5 Prozent der Bemessungsgrundlage erreicht werden. Im derzeitigen System sind es nur 80 Prozent. Klar muss aber laut Heinzle auch sein, dass ein Pensionsantritt unter 65 Jahren erst dann möglich sein kann, wenn die Pension zumindest die Höhe der Ausgleichszulage erreicht. Damit wird eine zusätzliche Belastung der Steuerzahler vermieden.

Kindererziehung besser bewerten

Durch die Pensionsreformen 2003/04 wurde das soziale Pensionssystem stärker mit Versicherungselementen (Bsp.: lebenslange Durchrechnung) durchsetzt. Das hat mehr Gerechtigkeit in das System gebracht, aber gerade jene berufstätigen Frauen – in geringem Maße auch Männer – benachteiligt, die nach der Geburt ihrer Kinder im Anschluss an die Karenzzeit überwiegend teilzeitbeschäftigt sind. Aus den geringen Bezügen aus diesen Jahren ergeben sich zum Pensionsantritt deshalb bei vielen Personen mit Kinderbetreuungspflichten trotz langjähriger Berufstätigkeit niedrige Pensionen. Das führt in absehbarer Zeit zu einer starken Zunahme von Altersarmut bei Frauen. Deshalb fordert AK Präsident Heinzle für die an die Karenzzeit anschließende Teilzeitphase bis zum Ende der Elternteilzeitbeschäftigung einen deutlich erhöhten Steigerungsbetrag von zumindest 2,5 %.

Schwerarbeitspension integrieren

Derzeit gibt es für besonders belastende Arbeiten je nach Kollektivvertrag finanzielle Abgeltungen, die zum Teil auch steuerbegünstigt sind. Damit wird den Arbeitnehmer:innen ein Teil ihrer durch die Arbeit verursachten Gesundheitsbelastung abgekauft. Werden diese Arbeitnehmer:innen in der Folge aufgrund der hohen gesundheitlichen Belastung arbeitsunfähig, dann muss die Solidargemeinschaft aller Beitragszahler für deren Absicherung aufkommen. Deshalb wäre es viel sinnvoller und auch gerechter, wenn Zulagen für Schwerarbeit künftig zumindest zur Hälfte in das einheitliche Pensionssystem einbezahlt werden müssten. Das würde die Bemessungsgrundlage der Pension für die betroffenen Personen erhöhen und ihnen so einen früheren Pensionsantritt deutlich erleichtern. Diese auf dem Pensionskonto zu erfassenden Ansprüche sollten jedenfalls abschlagsfrei zur Auszahlung gelangen. Damit könnten betroffene Dienstnehmer entsprechend ihrer Lebensplanung und gesundheitlichen Belastbarkeit ab 60 ohne große finanzielle Einbußen in Pension gehen.

Zusatzpension für alle Arbeitnehmer:innen

Derzeit kommt nur rund ein Viertel der Arbeitnehmer in den Genuss einer außerhalb des staatlichen Pensionssystems finanzierten Zusatzpension. Während es diese Möglichkeit der Zusatzpension im Bereich des öffentlichen Dienstes fast durchgehend gibt, stellt die Mitgliedschaft bei einer überbetrieblichen oder betrieblichen Pensionskasse im Bereich der Privatwirtschaft immer noch eine Ausnahme dar. Aus betrieblicher Sicht könnte die Zusatzpension angesichts fehlender Arbeitskräfte ein attraktives Modell zur Mitarbeiterbindung darstellen. Für die Arbeitnehmer:innen läge der Vorteil in einer besseren Absicherung im Alter. AK Präsident Bernhard Heinzle fordert deshalb eine gesetzliche Verpflichtung, dass für jeden Arbeitnehmer 0,5 % des Bruttolohnes in eine der fünf heimischen, überbetrieblichen Pensionskassen einbezahlt werden müssen. Den Kollektivvertragspartnern soll es in der Folge überlassen bleiben, ob sie in ihren Branchen diesen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag erhöhen.

Die Zeit ist reif für eine Zusatzpension

Die AK Vorarlberg hat bereits im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Abfertigungssystems die Forderung nach einem sanften Einstieg in die zweite Säule der Altersversorgung erhoben. Gescheitert sind diese Vorschläge damals an ideologischen Bedenken der SPÖ. Wir sind aber zuversichtlich, dass jetzt - 25 Jahre später - vielleicht auch in der SPÖ schön langsam die Erkenntnis gereift ist, dass sich alle Arbeitnehmer:innen eine Zusatzpension verdienen würden.

Niedrigverdiener im Vollerwerb sind derzeit die Verlierer

Mit einer an die Erwerbstätigkeit gebundenen, beitragsorientierten Zusatzpension kann auch der fatalen Entwicklung begegnet werden, die sich seit Jahren aufgrund der überdurchschnittlichen Erhöhungen der Richtsätze zur Ausgleichszulage ergeben hat. Derzeit erhält eine Vollzeit beschäftigte Person mit einem Einkommen von brutto 1.800 Euro und 40 Versicherungsjahren eine nur geringfügig höhere Pension als jemand, der beispielsweise 20 Jahre lang nur Teilzeit mit einem Einkommen von monatlich 600 Euro gearbeitet hat. So sinnvoll und wichtig die Sozialhilfe bzw. Ausgleichszulage auch ist, darf sie nach unserer Ansicht nicht dazu führen, dass die Differenz zu den durch langjährige Erwerbsarbeit erworbenen Pensionsansprüchen immer geringer wird.

Ein gewisses Risiko ist immer vorhanden

Wie bei jeder Veranlagung am Kapitalmarkt ist auch eine kapitalgedeckte Zusatzpension mit einem gewissen Risiko behaftet. Allerdings zeigen die Daten der bereits bestehenden Pensionskassen trotz zum Teil schwieriger wirtschaftlicher Jahre im Zeitraum von 1997 bis 2022 eine durchschnittliche Rendite von rund 3,5 % pro Jahr. Dass Pensionskassen in anderen europäischen Ländern zum Teil deutlich bessere Renditen erwirtschaften, liegt an den hohen Gebühren und Verwaltungskosten unserer Pensionskassen. Hier sollte der Gesetzgeber klare Vorgaben machen, damit möglichst viel der Beiträge in die Veranlagung und nicht in die Verwaltungsstrukturen der Pensionskassen fließen. 

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