Unsere Forderungen

Die großen Herausforderungen der nächsten Jahre sind zu bewältigen. Dazu aber bedarf es eines Schulterschlusses der relevanten Interessenvertretungen mit der Politik auf Landes- und Bundesebene, um einen gesellschaftspolitisch tragfähigen Konsens herzustellen.

Unser Augenmerk richtet sich dabei klar auf die Anliegen der unselbstständig erwerbstätigen Menschen. Sie brauchen eine starke Stimme, um im Ringen nach mehr Verteilungsgerechtigkeit nicht völlig unterzugehen. Wir sehen es als unsere vornehmste und dringlichste Aufgabe, ihre Anliegen in den Mittelpunkt der Politik zu stellen.

Arbeitsmarkt

  • Langzeitbeschäftigungslosigkeit

    • Recht auf Arbeit sicherstellen!
      Das strukturelle Problem der Langzeitbeschäftigungslosigkeit muss in seiner Dringlichkeit erkannt und bekämpft werden. Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt und vor allem die Menschen in längerer Arbeitslosigkeit schwer getroffen. Mehr als ein Viertel aller Arbeitslosen sind bereits länger als ein Jahr Arbeitslos. Ende 2021 waren immer noch um 55 Prozent mehr Langzeitbeschäftigungslose beim AMS gemeldet als vor der Krise. Während der Höhepunkt der gesamten Arbeitslosigkeit bereits zu Beginn der Corona-Krise erreicht wurde, spitzt sich das strukturelle und langfristigere Problem der Langzeitbeschäftigungslosigkeit noch weiter zu. Das Maßnahmenbündel zur Arbeitsmarktintegration der davon betroffenen Menschen hat schon vor der Corona-Krise nicht gegriffen und hat sich im Laufe der letzten zwei Jahre auch nicht verbessert.

      Ineffiziente Mitnahmeeffekte bei Förderungen wie im Programm Sprungbrett sollten verhindert werden. Eine nachhaltige Unterstützung und Förderung der Menschen statt der Unternehmen bei der Arbeitsmarktintegration wäre angebracht. Durch eine zukunftsorientierte, öffentliche Beschäftigungspolitik müssen mit sozial-ökologischen Investitionen, Jobs im Gesundheitsbereich, in der Pflege, in der Kinderbetreuung, in der Kreislaufwirtschaft und im öffentlichen Verkehr geschaffen werden. Diese Jobs könnten angemessene Arbeitsbedingungen bieten um Arbeitsmarktteilhabe auch für benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Eine unumgängliche Notwendigkeit für das Funktionieren des Sozialstaats in Anbetracht des Strukturwandels der Wirtschaft und des demografischen Wandels.

  • Reform der Arbeitslosenversicherung

    • Menschen fördern – Armut verhindern!
      Fast ein Viertel aller Vorarlberger:innen sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. In keinem anderen Bundesland ist der Anteil (17,8 Prozent) der Erwerbsbevölkerung mit maximal Pflichtschulabschluss so hoch wie in Vorarlberg. Eine Reform der Arbeitslosenversicherung die auf Druck und verschärfte Sanktionen setzen will, würde hier eindeutig die falschen Hebel bedienen. Eine sich verändernde Arbeitswelt braucht Unterstützung und bessere Absicherung von Arbeitslosen. Davon profitieren Arbeitsmarkt, Wirtschaft und die Menschen.
    • Ein existenzsicherndes Arbeitslosengeld!
      Ein Absenken der Nettoersatzrate auf unter aktuell 55 Prozent darf unter keinen Umständen passieren. Das würde nur mehr Menschen in Armut treiben und deren prekäre Situation verschärfen – sie würden in der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung landen. Das trifft vor allem auf längere Arbeitslosigkeit zu, welche bei einem degressiven Modell gezielt benachteiligt würden. Stattdessen, braucht es eine Anhebung auf 70 Prozent Nettoersatzrate, um eine echte existenzsichernde Versicherungsleistung zu bieten.
    • Finanzierung der Arbeitslosenversicherung gerechter gestalten!
      Während die Arbeitnehmer:innen ihre Versicherung fleißig selbst einzahlen, gibt es immer noch Unternehmen die ihre Auftragsschwankungen mit Förderungen des Staats oder dem „Zwischenparken“ der Beschäftigten beim AMS abdecken. Ein sogenanntes „Experience Rating“ wie es z.B. in Amerika angewandt wird, könnte das verhindern, indem Unternehmen die der Arbeitslosenversicherung hohe Kosten verursachen, auch höhere Beiträge einzahlen müssen und umgekehrt.
    • Zumutbarkeitsbestimmungen verbessern, nicht verschärfen!
      Statt einer Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen um Arbeitslose noch mehr unter Druck zu setzen, sollte eine Reform der Arbeitslosenversicherung den Fokus haben, nur noch in gute Beschäftigungen zu vermitteln. Die Vermittlungsdauer darf alle anderen Qualitätskriterien ausstechen, sondern sollte maximal gleichgestellt sein mit Kriterien wie Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit der Beschäftigung. Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, sollte der Wiedereinstieg (mindestens) da anschließen, wo man ausgestiegen ist.
    • Qualifizierungsoffensive – Konjunkturunabhängig!
      Der wirtschaftliche Strukturwandel erfordert einen Rechtsanspruch auf sozial gut abgesicherte und umfassende arbeitsmarktbezogene Aus- und Weiterbildung mit einer eigenständigen Wahl des Ausbildungsinhaltes auf Grundlage einer Bildungsberatung für Arbeitsuchende und Beschäftigte. Die kurzfristige, konjunkturelle Situation, darf auf die Verwendungsbestimmungen und die Dotierung des AMS Qualifikationsbudget keine Auswirkungen haben. Es braucht ein nicht Konjunkturabhängiges AMS Bildungsbudget für die Förderung von Arbeitslosen die sich während der Arbeitslosigkeit weiterbilden und die konsequente Umsetzung von themenspezifischen Stiftungen (Umwelt, Verkehr, Pflege usw.)
 

Einkommen

  • Reallohnentwicklung steht in keinem Verhältnis zur Entwicklung der Lebenserhaltungskosten!
    In Vorarlberg ist die Verteilung von Lohneinkommen und unternehmerischen Gewinnen (Lohnquote) ungleicher als in anderen Bundesländern verteilt. Im Jahr 2019 waren es zwar bereits knapp 46 Cent pro erwirtschafteten Euro (2015 waren es 43 Cent) die in Lohneinkommen fließen, aber im Vergleich dazu: In Wien sind es knapp über 50 Cent, im Österreichdurchschnitt 48,5 Cent. Eine gewinn- und produktivitätsorientierte Lohnpolitik muss sich am mittelfristigen Wachstum der realen gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität und an der Teuerung des letzten Jahres orientieren (Benya-Formel). In Anbetracht der herausragenden Stundenproduktivität (1. Platz im Bundesländervergleich) des Wirtschaftsstandorts Vorarlberg von durchschnittlich knapp 52 Euro realem Bruttoregionalprodukt pro Stunde, haben sich die Beschäftigten einen fairen Anteil am Wachstum verdient.
    Die Realität: Die durchschnittlichen Häuser- (+66 Prozent) und Wohnungspreise (+55 Prozent) sind in den letzten 5 Jahren (2015-2020) in keinem anderen Bundesland so stark gestiegen wie in Vorarlberg. Mietpreise sind nur in Salzburg teurer und während der (österreichweite) HPI Gesamtindex seit 2010 um fast 80 Prozent gestiegen ist, sind die Bruttomedianeinkommen der Vorarlbergerinnen seit 2010 lediglich 30 Prozent gestiegen (im Gesundheits- und Sozialwesen sind es gerade einmal 21,6 Prozent), bei einer Inflation von 20 Prozent.

  • Mindestlohn 1.700 Euro netto durchsetzen und Sozialleistungen krisenfest und treffsicher gestalten!
    Ein gesetzlich verankerter Mindestlohn von 1.700 Euro netto bei Vollzeit ist notwendig um der Stagnation der Löhne in Niedriglohnbranchen und Beschäftigten in prekärer Arbeit zu helfen. Gerade in den Berufen der zuletzt lautstark gefeierten Systemerhalter:innen, braucht es eine angemessene Entlohnung. 
 

Wohnen

  • Eine Neugestaltung der Wohnbauförderung ist längst überfällig!
    Sie sollte Wohnungseigentum für Arbeitnehmer:innen günstiger machen. Das tut sie längst nicht mehr im erforderlichen Ausmaß. Heute wird nur noch jedes vierte Eigenheim mit einer Wohnbauförderung errichtet. Dabei zahlen alle Arbeitnehmer:innen ein Prozent ihres Bruttoeinkommens (Dienstnehmer und Dienstgeberanteil 0,5 Prozent) für die Finanzierung der Wohnbauförderung. Eine massive Aufwertung des gemeinnützigen Wohnbaus sowie die Bindung von Baugenehmigungen bei Wohnanlagen an die Auflage, einen Teil der Wohnungen zu den Konditionen des gemeinnützigen Wohnbaus zur Verfügung stellen zu müssen könnte Abhilfe schaffen. Der öffentliche oder auch gemeinnützige Wohnungsmarkt, bestehend aus Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnungen, macht in Vorarlberg nur knapp 13,5 Prozent aus und liegt damit deutlich unter dem Österreichdurchschnitt von knapp 24 Prozent und an letzter Stelle im Bundesländervergleich. Der Rest ist den Marktpreisen ausgeliefert, welche in den letzten 10 Jahren explodiert sind. Die Vorgabe höherer Baunutzungsziffern kann ebenfalls ein wesentlicher Kostendämpfungsfaktor sein.

  • Umwidmungen besteuern – sozialen Wohnbau fördern!
    Es braucht die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Erwerb von Baugrund und deren Versagung für jene, die keinen direkten Wohnbedarf nachweisen können sowie eine Abschöpfung der Umwidmungsgewinne in Höhe von mindestens dreißig Prozent. Diese Mehrwertabgabe würde enorme Mittel lukrieren, die dem sozialen Wohnbau zugutekommen sollten. Ein Blick über die Grenzen hilft, denn in der Schweiz wird dieser Planungsmehrwert bereits erhoben. Wird Grünland in Bauland umgewidmet, steigt der Wert eines Grundstücks im Durchschnitt um das 26-Fache. Eineinhalb Quadratmeter Grünland werden in Österreich pro Sekunde in Bauland umgewidmet. Vorarlberg hat allein von 2017 bis 2019 rund 510 Hektar an Naturfläche verbraucht.

  • Bodenfonds!
    Ein Grundstückfonds des Landes zum gezielten Ankauf von Grundstücken für den sozialen Wohnbau und für kleine Unternehmen sollte zusammen mit viel stärkeren Anreizen bei der Wohnbauförderung für kostengünstiges Bauen sorgen. Das würde die enorme Kostenentwicklung des letzten Jahrzehnts einzubremsen.

 

Bildung

  • Weiterbildungschancen ein Leben lang!
    Im Jahr 2020 hatten immer noch 17,8 Prozent der Vorarlberger:innen im erwerbsfähigen Alter maximal einen Pflichtschulabschluss als höchste abgeschlossene Ausbildung. Das ist der höchste Anteil im Bundesländervergleich und eine ernstzunehme Herausforderung für die steigenden Anforderungen und Ansprüche am Arbeitsmarkt. Hochtechnologie und Digitalisierung erfordern lebenslanges Lernen und benötigen ein durchlässiges Bildungssystem, das den Weg von Lehre bis Studium ermöglicht. 

    Es braucht aber auch großzügigere Förderungen von Arbeitnehmer:innen, die sich in ihrer Freizeit oder auch im Rahmen ihrer Anstellung, weiterbilden wollen. Die Unterstützungen müssen den tatsächlichen Kosten der Einkommensverluste und den Teilnahmekosten entsprechen. Garantiere, bezahlte Weiterbildungstage für Arbeitnehmer:innen könnten zusätzlich die Teilnahmezahlen erhöhen.

  • Mehr Lehrlinge in „Lehre mit Matura“ bringen!
    In Vorarlberg absolvieren verhältnismäßig wenig Lehrlinge eine Lehre mit Matura (seit Beginn im Jahr 2009 erst 206 Absolvent:innen, Stand 31.10.2021). Der aktuelle Anteil der Lehrlinge in „Lehre mit Matura“ an der gesamten Lehrlingsanzahl entspricht 4,1 Prozent, der niedrigste im Bundesländervergleich. Dabei hätte das Modell großes Potential angesichts der hohen Bedeutung der Lehre in Vorarlberg. Der Anteil der Lehreintritte an der Zahl der 15-Jährigen entspricht 49 Prozent. Die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften mit praktischer Erfahrung sowie theoretischem Wissen und der Möglichkeit zur Weiterbildung ist wertvoll und muss weiter ausgebaut werden.

 

Beruf und Familie

  • Proaktiver Ausbau VIF-konformer Betreuung!
    Nur 46,6 Prozent der betreuten Kinder sind in einer Einrichtung die es den Eltern erlaubt einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Das ist zwar eine Verbesserung gegenüber dem Jahr 2018 um mehr als 10 Prozentpunkte, bedeutet aber immer noch den erst fünften Platz im Bundesländervergleich. Die Konsequenz ist, dass die Gründe für Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen weiterhin bei 42 Prozent Betreuungs- oder Pflegepflichten und bei 17 Prozent andere persönliche oder familiäre Gründe sind. Wenig überraschend also haben 72 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen ein Kind, während es bei vollzeitbeschäftigten Frauen nur 38 Prozent sind. Die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, vor allem in Vollzeitbeschäftigungen, hängt maßgeblich vom Ausbau VIF-konformer Betreuung ab – ihr Ausbau muss proaktiv weiter vorangetrieben werden.

  • Rahmengesetz für Kinderbildung und Kinderbetreuung!
    Die im Juni 2021 veröffentlichte AK-Studie „Frühe Bildung in Vorarlberg – Chancengerechtigkeit durch Bildung von Anfang an“ zeigt eindrücklich die unterschiedlichen Perspektiven auf, aus denen Einrichtungen der Frühen Bildung betrachtet werden können. Sie unterstreicht aber auch ganz klar die grundlegende Bedeutung der ersten Lebensjahre für das weitere Leben. Derzeit gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede in Hinblick auf Qualitätsstandards in der Frühen Bildung: bei der Fachkraft-Kind-Relation, bei Gruppengrößen, Qualifikationen oder auch beim Raumbedarf pro Kind. Im Sinne des Kindeswohls wäre es wichtig, dass alle Einrichtungen österreichweit einen gleich hohen Standard aufweisen. Dafür braucht es ein bundesweites verbindliches Rahmengesetz für Kinderbildung und Kinderbetreuung, das österreichweite Qualitätsstandards und Qualitätssicherungsmaßnahmen festschreibt, Inklusion und Diversität ermöglicht und verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Fachkräfte definiert. Das Gesetz soll auch einen Rechtsanspruch auf elementare Bildung und Betreuung ab dem ersten Lebensjahr sicherstellen.

Pflege

  • Personalengpass wirksam bekämpfen! 
    Der Pflege- und Pflegepersonalbedarf in Vorarlberg steigt unaufhörlich. Rund 200 Pflegebetten im Land stehen leer. Der Grund: Es wird im Land zu wenig Pflegenachwuchs ausgebildet. Laut Pflegepersonal-Prognose der Gesundheit Österreich GmbH sank der Pflegepersonalstand von 2019 auf 2020 um 363 Pflegepersonen – und er wird noch weiter sinken! Die künftige Ausbildungssituation, insbesondere im Gehobenen Dienst und in der Pflegefachassistenz, steht dem realen Bedarf an Pflegekräften diametral gegenüber. Deshalb unsere Forderung: Entweder werden die erforderlichen Absolventenzahlen von Fachhochschulen und Pflegefachassistenz-Ausbildung erreicht, oder das bisherige Ausbildungsmodell „DGKP“ wird weitergeführt.

    Befeuert wird der Pflegebedarf durch die Demografie, denn bereits 2030 wird der Altersquotient den Jugendquotienten überholen. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass im Jahr 2030 erstmals mehr Menschen über 64 als unter 20 Jahre alt sein werden. Die Altersprognose zeigt den Pflege-Zusatzbedarf sehr deutlicher: Die Zahl der 75- bis 85-Jährigen – also jener Menschen, welche die Hauptzielgruppe von Pflegedienstleistungen sind – wird um 14 Prozent zunehmen, die Gruppe der Menschen ab 85 Jahre steigt am stärksten, nämlich sogar um 47 Prozent. Das ergibt einen Zusatzbedarf von 31 Prozent für Pflegeheimplätze und 29 Prozent für die Hauskrankenpflege bis 2030. Rechnet man den Ersatzbedarf durch Pensionierungen und den Zusatzbedarf durch die erwähnte Steigerung des demografisch bedingten Pflegebedarfs zusammen, so ergibt sich laut der aktuellsten Pflegepersonal-Bedarfsprognose Vorarlberg ein Zusatzbedarf von 2.415 Pflegekräften bis 2030. Dies im allergünstigsten Falle – denn laut AK-Berechnungen wird die Zahl an zusätzlich auszubildenden Pflegekräften sogar noch deutlich höher sein.

    Laut der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll das bisherige dreijährige Krankenpflegediplom 2024 auslaufen. Ab dann ist nur noch das akademische Bachelor-Studium an der Fachhochschule vorgesehen. Das bedeutet für Vorarlberg, dass ab 2024 nur noch 100 FH-Studienplätze zur Verfügung stehen und keine Diplomausbildungen an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen mehr angeboten würden. Das wäre also ein Rückgang von 170 auf 100 Pflegekräfte des Gehobenen Dienstes. Aber auch das sind nur Planzahlen. Tatsächlich haben im Herbst 2021 nur 71 Personen mit der FH-Ausbildung begonnen.

    Verlagerungen von Aufgaben des gehobenen Dienstes hin zu Pflegefachangestellten ist eine sehr begrenzte Option. Dafür stehen einerseits viel zu wenige PFA-Ausbildungsplätze zur Verfügung, andererseits ist die Zahl der verschiebbaren Aufgaben sehr gering.

    Durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket muss gewährleistet werden, dass künftig genügend Personal angeworben und ausgebildet wird. Dazu gehören ein leichterer Einstieg für Nichtmaturant:innen in den Gehobenen Dienst ebenso wie Angebote für Quereinsteiger:innen, die Aufschulung von Assistenzpersonal oder ein asynchroner Start der Ausbildungen (Frühjahr und Herbst). In weiterer Folge muss alles dafür getan werden, bereits Ausgebildete im Pflegeberuf zu halten. Höhere Einkommen, bessere Pflegeschlüssel, Dienstplansicherheit, individuell angepasste Arbeitszeitmodelle, Stellen mit entsprechender Qualifikation besetzen und Weiterbildungen fördern wären Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Zusätzlich sollte die Pflege zu Hause gestärkt werden durch den Ausbau der Mobilen Dienste und der Umsetzung des AK-Modell „Anstellung Pflegende Angehörige“.

 

Umwelt

  • Kostenwahrheit vorantreiben!
    Der geplante CO2-Preis von EUR 30 pro Tonne ist zu niedrig, um die notwendigen Lenkungswirkungen zu erreichen. Ein Einstiegspreis von EUR 50–60 mit einem mittelfristigen Anstieg auf über EUR 100 wäre im Rahmen der ökosozialen Steuerreform notwendig gewesen um Lenkungswirkungen und Kostenwahrheit in Bezug auf CO2 Emissionen zu erzielen. Der Klimabonus darf kein Ersatz für die Reform der Pendlerpauschale sowie für die Abschaffung des Dieselprivilegs sein.