Beratungsinfo Pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderung

Der Anstellung von pflegenden Angehörigen von Menschen mit Behinderungen wird vom Land nach langjähriger Forderung der AK nachgekommen.

Im im Rahmen der persönlichen Assistenz als Angehörige angestellt werden zu können, müssen die bundesweiten Voraussetzungen erfüllt sein. Nur wenn ein Mensch mit Behinderung diese Voraussetzungen erfüllt, können Angehörige im Rahmen der Tätigkeit als Assistent:in angestellt werden. Voraussetzungen sind u.a. Zielgruppe nach dem Vorarlberger Chancengesetz, Behinderungsgrad von mindestens 50%, Alter zwischen 15 und 65 Jahren und keine Betreuung in einer stationären Einrichtung bzw. 24-h Betreuung.

Die persönliche Assistenz ist aktuell nur für Personen mit „Anleitungskompetenz“ möglich -  eine Erweiterung der Zielgruppe auf Menschen mit intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen ist derzeit noch in Abklärung. Die Qualität der Pflege und Unterstützung wird von den Menschen mit Behinderung selbst bestimmt und angeleitet - daher die aktuelle Einschränkung der persönlichen Assistenz auf Personen mit „Anleitungskompetenz“. 
Diese Bedingungen wurden auf Bundesebene in Richtlinien festgelegt, der Österr. Behindertenrat wurde in die Erarbeitung einbezogen.

Werden gleichzeitig andere Leistungen der Integrationshilfe gewährt, wird im Rahmen der Hilfeplanung betrachtet, ob und wie die Produkte gemeinsam gewährt werden können. Die persönliche Assistenz kann nicht zeitgleich mit anderen Leistungen ähnlicher Art stattfinden, jedoch kann es eine passende Ergänzung zu diesen Leistungen sein.

Im Rahmen der Bedarfsfeststellung wird der individuelle Bedarf an Stunden festgestellt. Die Anstellung von Angehörigen kann dann im Rahmen dieses festgestellten Bedarfs erfolgen - der Anteil wird vom Land in einem Erlass festgeschrieben.

Die Feststellung des individuellen Betreuungsbedarfs und damit verbunden das Stundenausmaß des Dienstverhältnisses für die pflegenden Angehörigen erfolgt durch die

„Servicestelle Persönliche Assistenz Vorarlberg - PAV“

Tel. 05572 9000
office@pa-vorarlberg.at
www.pa-vorarlberg.at 

Diese Servicestelle ist auch für die AK-Mitglieder Anlaufstelle für Auskünfte und Beratungen.

Die pflegenden Angehörigen werden zu Angestellten der PAV (Persönliche Assistenz Vorarlberg), welche für die dienstrechtlichen Themen verantwortlich ist. Pflegende Angehörige sind wie andere persönliche Assistent:innen in der Verwendungsgruppe 2 des „Kollektivvertrags des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens“ eingestuft. Eine spezifische Ausbildung ist nicht notwendig, da die Einschulung von Menschen mit Behinderung nach deren Wünschen und Vorstellungen erfolgt (Weiterbildungen sollen allerdings vom Arbeitgeber angeboten werden).
 
Durch die Arbeitgeberfunktion der PAV und die zusätzlichen Assistenzstunden, die von Externen erbracht werden, ist ein gewisser Schutz der Menschen mit Behinderungen und eine Qualitätskontrolle vorhanden.

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