Eis am Stil
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06.10.2022

Endlich "Aus" für Kalte Progression!

Das hat gedauert! AK begrüßt die Abschaffung der Kalten Progression. Die AK Vorarlberg hat das so viele Jahre lang unablässig gefordert. Jetzt geht sie – wenngleich mit Schönheitsfehlern – in Erfüllung. Die Regierung behält sich vor, ein Drittel des freiwerdenden Geldes selbst auszuschütten.  

Die Abschaffung der Kalten Progression ist ein Erfolg für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die so endlich langfristig Entlastung erfahren.

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Seit seiner Wahl zum AK-Präsidenten im Jahr 2006 forderte ehemalige AK Präsident Huber Hämmerle das Ende dieser ungerechten schleichenden Steuererhöhung.

Unendliche Geschichte

Um die Kalte Progression rankt sich in Österreich eine schier unendliche Geschichte voller Versprechungen und Wortbrüche. In kaum einem Wahlgang auf Bundesebene fehlte die Verheißung, dass die künftige Regierung der Kalten Progression den Garaus machen würde. Immer geriet das Versprechen nach erfolgter Wahl in Vergessenheit, denn Finanzminister lieben die Kalte Progression. Dass sie alle paar Jahre die „größte Steuerentlastung der Zweiten Republik“ ankündigen können, ermöglicht ihnen der kleine, feine Trumpf im Ärmel: Steigen aufgrund der Inflation die Gehälter, rutschen Steuerpflichtige automatisch in höhere Steuersätze. Die Steuerlast wird größer, obwohl die Menschen real nicht mehr verdienen. Bei Gelegenheit kann der Staat dann „mildtätig“ die zusätzlichen Einnahmen großzügig verteilen.

Seit Jahrzehnten gefordert

Die Kalte Progression greift bisher unmittelbar in unser aller Leben ein. „Wenn jemand mehr Lohn bekommt und sich trotzdem weniger leisten kann, dann ist das die Auswirkung der Kalten Progression, und das ist ungerecht“, wurde AK-Präsident Hubert Hämmerle nicht müde zu betonen und forderte seit Jahren „die sofortige Abschaffung dieser versteckten Steuererhöhung“.  

Jetzt, unter dem Eindruck der enormen Inflation, geht dieser Wunsch in Erfüllung. Abgeschafft wird die schleichende Steuererhöhung mit Jahresbeginn 2023. Zwei Drittel der Einnahmen durch die kalte Progression fließen künftig automatisch via geringerer Einkommenssteuer und höheren Absetzbeträgen zurück an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Offen war bis zuletzt, was mit dem verbleibenden Drittel der Einnahmen, das rund 600 Millionen Euro umfasst, geschehen soll. Laut Bundeskanzleramt sollen davon vor allem kleinere und mittlere Einkommen profitieren bzw. diese jährlich für Entlastungsmaßnahmen verwendet werden.