Arbeit
Was ist ein Kollektivvertrag?
Kollektivverträge (KV) gehören zu Österreich wie das Wiener Schnitzel und die Lipizzaner. Aber das muss nicht so sein. Gäbe es die Kollektivverträge nicht, sähe die Arbeitswelt düster aus.
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Heuer kann man wirklich von einem heißen Herbst reden. Nachdem auch die siebente Runde der Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag gescheitert ist, wird wieder gestreikt. Die Metaller im Ausstand, die Stimmung ist kämpferisch. Doch was ist eigentlich vom Gesetz her gedeckt?
Als „Arbeitskampf oder Streik ist die planmäßige, kollektive Unterbindung des normalen Arbeitsablaufs im Arbeitsleben zur Erreichung eines bestimmten Zwecks“, zitiert Gert-Peter Reissner, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Uni Graz, in einem Interview aus dem Lehrbuch. Grundsätzlich können Streiks rechtmäßig oder rechtswidrig sein. Rechtswidrig wäre etwa ein politischer Streik, der sich in Wahrheit gar nicht gegen die Arbeitgeber richtet, sondern gegen die Politik. Das ist beim vorliegenden Ausstand der Metaller aber nicht der Fall.
Grundsätzlich können Streiks rechtmäßig oder rechtswidrig sein. Rechtswidrig wäre ein politischer Streik, der sich in Wahrheit gar nicht gegen die Arbeitgeber richtet, sondern gegen die Politik. Eine weitere Rechtswidrigkeit wäre eine Verletzung der Friedenspflicht“, sagt Reissner. Friedenspflicht meint, dass ein aufrechter Kollektivvertrag nicht bestreikt werden darf. Beim aktuellen Metallerstreik wird Reissners Ansicht nach diese Pflicht nicht verletzt, weil die befristet abgeschlossene Lohn- oder Gehaltsordnung (als einer der zwei Teile des Kollektivvertrags) gerade abgelaufen ist.
Ein Streik und die Teilnahme an einer kollektiven Arbeitsniederlegung sind in Österreich grundrechtlich geschützt. Der Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht im Verfassungsrang und garantiert das Recht, Gewerkschaften zu bilden und sich als solche zu betätigen. Zu diesem Recht gehört auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen zu setzen. Ein wichtiger Grund für einen Streik sind die Festlegung von besseren Arbeits- und Entgeltbedingungen in einem Kollektivvertrag
Nein, die Teilnahme an einem Streik führt zu keiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während eines Streiks ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, es besteht keine Pflicht zur Arbeitsleistung, der Entfall des Entgelts ist möglich. Eine Entlassung oder eine Kündigung wegen einer legitimen Streikteilnahme ist rechtswidrig und kann bei Gericht angefochten werden. Es handelt sich um ein verpöntes Motiv im Sinne des § 105 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG).
Die Teilnahme an einem Streik ist eine persönliche Entscheidung. Man sollte aber zumindest das Gespräch mit den Streikenden suchen, denn letztlich geht es um Solidarität und um mögliche Verbesserungen der eigenen Arbeits- und Entgeltbedingungen.
Die Betriebsstreikleitung informiert die Sicherheitsbehörden darüber, dass es sich um die Ausübung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts handelt. Führt das Gespräch mit den Beamten zu keinem Erfolg, ist die Zentrale Streikleitung zu kontaktieren: Diese führt das Gespräch mit den Sicherheitsbehörden weiter
Auch überlassene Beschäftigte dürfen an Kampfmaßnahmen teilnehmen. Werden sie vom Überlasser zurückberufen, haben sie allerdings dieser Rückberufung Folge zu leisten. Der Einsatz von Leiharbeitskräften zum Streikbrechen ist gesetzlich ausdrücklich verboten.
Während einer Dienstverhinderung wie einem Urlaub oder einer Krankheit hat man auch während eines Streiks vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Nein. Für einen Schadenersatz des Arbeitgebers wegen des Produktionsausfalls während eines Streiks haftet die oder der Einzelne nicht.
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82 Frauen und Männer verlieren bis Ende des Jahres ihre Jobs, weil die Schoeller Spinning Group die Produktion von Hard nach Polen verlegt. In teils mühsamen Verhandlungen haben Gewerkschaft, Betriebsrat und AK mit dem Unternehmen einen Sozialplan vereinbart. Der wäre ohne das beherzte Eintreten der Verhandler:innen nie zustande gekommen.
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