Am Freitag ist der Vorarlberger Beschlägehersteller Grass mit einer Klage abgeblitzt. Die Entlassung eines Betriebsrates erfolgte zu Unrecht, entschied die Richterin.
Immer wieder sprechen Unternehmen Kündigungen ohne ersichtlichen Grund aus. Oft richten sich diese Kündigungen gegen ältere, gutverdienende Mitarbeiter:innen.
Für Betroffene ist ein solches Verhalten eines Arbeitgebers eine starke Belastung. Richten sich die Kündigungsversuche gegen Betriebsräte, handelt es sich zudem um einen Angriff auf die im Arbeitsverfassungsgesetz verankerte betriebliche Mitbestimmung.
Grass wollte Betriebsrat loswerden
Am vergangenen Freitag wurde in Feldkirch ein solcher Fall verhandelt. Das Urteil des Arbeitsgerichts fiel eindeutig aus. Im Mai 2023 hatte die Firma Grass den Leiter der Beschichtung in Höchst dienstfrei gestellt und im Juni schließlich entlassen. Weil der Abteilungsleiter auch Betriebsrat war, unterstand er einem besonderen Kündigungsschutz. Das Arbeitsgericht klärt in solchen Fällen, ob die Entlassung rechtens war.
Der Beschlägehersteller, der 2004 von der Würth-Gruppe übernommen worden ist, hatte argumentiert, der Betriebsrat habe angebliche Belästigungen von Mitarbeiterinnen durch Kollegin ignoriert und auch selbst Frauen bedrängt. Die Vorwürfe wurden vom Entlassenen bestritten.
Richterin Susanne Fink verlangte bei der Verhandlung von Grass genaue Auskünfte über die Vorwürfe. Der Anwalt sollte erklären, mit welchen Argumenten das Unternehmen die Entlassung rechtfertigt. Die Begründungen des Arbeitgebers blieben der Richterin zu vage, für sie liegt kein ausreichender Grund für eine Entlassung vor. Den Anwalt von Grass ließ sie wissen, dass der Verhandlungssaal kein Ort für Verschwörungstheorien sei. Die Klage des Unternehmens wurde abgewiesen.
»Ein Angriff auf Betriebsräte ist ein Angriff auf alle Arbeitnehmer:innen. Dieses Verhalten ist völlig inakzeptabel.«
Bernhard Heinzle
AK Präsident
AK Präsident Heinzle betont Dimension
„Ein Angriff auf Betriebsräte ist ein Angriff auf alle Arbeitnehmer:innen“, mahnt AK Präsident Bernhard Heinzle. „Dieses Verhalten ist völlig inakzeptabel.“ Umso erleichterter zeigt sich Heinzle, der sich bei der König KG in Rankweil als Betriebsrat selbst jahrelang für die Anliegen der Belegschaft eingesetzt hat, über das Urteil. „Was Grass hier versucht hat, ist nichts anderes als Willkür. Ich bin froh, dass das Arbeitsgericht Feldkirch dem einen Riegel vorgeschoben hat.“
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