AK Präsident Bernhard Heinzle fordert eine Zusatzpension für alle Arbeitnehmer:innen.
AK Präsident Bernhard Heinzle fordert eine Zusatzpension für alle Arbeitnehmer:innen. © Lukas Hämmerle
14.8.2023
Soziales

AK Präsident Heinzle: „Brauchen Zusatzpension für eine bessere Altersvorsorge!“

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Etwa jede:r vierte Arbeitehmer:in im öffentlichen Dienst bekommt eine Zusatzpension. In der Privatwirtschaft ist das Modell noch immer eine Ausnahme. Das muss sich ändern, sagt AK Präsident Bernhard Heinzle.

In diesem Beitrag:

Derzeit kommt nur rund ein Viertel der Arbeitnehmer:innen in den Genuss einer außerhalb des staatlichen Pensionssystems finanzierten Zusatzpension. „Während es diese Möglichkeit der Zusatzpension im Bereich des öffentlichen Dienstes fast durchgehend gibt, stellt die Mitgliedschaft bei einer überbetrieblichen oder betrieblichen Pensionskasse im Bereich der Privatwirtschaft immer noch eine Ausnahme dar“, kritisiert AK Präsident Bernhard Heinzle.  Aus betrieblicher Sicht könnte die Zusatzpension angesichts fehlender Arbeitskräfte ein attraktives Modell zur Mitarbeiter:innenbindung darstellen. Für die Arbeitnehmer:innen läge der Vorteil in einer besseren Absicherung im Alter.

Die Arbeinehmer:innen machen den größten Teil der Pensionist:innen aus, die Landwirt:innen den kleinsten.
Die Arbeinehmer:innen machen den größten Teil der Pensionist:innen aus, die Landwirt:innen den kleinsten. © AK Vorarlberg


Ziel: 0,5 Prozent des Bruttolohns in Pensionskasse

AK Präsident Heinzle plädiert deshalb für eine gesetzliche Verpflichtung, demnach für jede:n Arbeitnehmer:in 0,5% des Bruttolohnes in eine der überbetrieblichen Pensionskassen einbezahlt werden müssen. Den Kollektivvertragspartnern soll es überlassen bleiben, ob sie in ihrem Bereich diesen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag erhöhen. Die Dienstnehmer:innen wiederum sollten die Möglichkeit haben, selbst zusätzliche Beiträge bis zum Doppelten des Dienstgeberanteils steuermindernd einzuzahlen.

Zusatzpension hängt von Bereitschaft der Betriebe ab

Der Zugang zu der zweiten Säule der Altersversorgung ist derzeit daran gebunden, dass der Betrieb bereit ist, einer überbetrieblichen Pensionskasse beizutreten. Erst dann kann auch der Arbeitnehmer durch eigene Beiträge auf eine Zusatzpension ansparen. Für die AK Vorarlberg wäre dies neben der bereits bestehenden Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung in der staatlichen Pensionsversicherung eine attraktive Möglichkeit zur langfristigen Pensionsabsicherung. Derzeit sind vorsorgewillige Arbeitnehmer:innen auf die rein private Pensionsvorsorge mit all ihren Risiken und hohen Verwaltungskosten angewiesen.

Die durschnittliche Pensionshöhe betrug 2021 etwa 1300 Euro pro Monat.
Die durschnittliche Pensionshöhe betrug 2021 etwa 1300 Euro pro Monat. © AK Vorarlberg


Die Zeit ist reif für eine Zusatzpension

Die AK Vorarlberg hat bereits im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Abfertigungssystems die Forderung nach einem sanften Einstieg in die zweite Säule der Altersversorgung erhoben. Gescheitert sind diese Vorschläge damals an ideologischen Bedenken der SPÖ. Heinzle: „Ich bin zuversichtlich, dass jetzt – 25 Jahre später – auch in der SPÖ schön langsam die Erkenntnis gereift ist, dass sich die Arbeitnehmer:innen eine Zusatzpension verdient haben.“

„Wer ein Leben lang arbeitet und Beiträge zahlt, darf in der Pension nicht der Dumme sein.“

AK Präsident Bernhard Heinzle

 

Niedrigverdiener im Vollerwerb sind zuletzt die Dummen

Mit einer an die Erwerbstätigkeit gebundenen, beitragsorientierten Zusatzpension kann laut Heinzle auch der fatalen Entwicklung begegnet werden, die sich seit Jahren aufgrund der überdurchschnittlichen Erhöhungen der Richtsätze zur Ausgleichszulage ergeben hat. Derzeit erhält eine Vollzeit beschäftigte Person mit einem Einkommen von brutto 1.800 Euro und 40 Versicherungsjahren eine nur geringfügig höhere Pension als jemand, der beispielsweise 20 Jahre lang nur Teilzeit mit einem Einkommen von monatlich 600 Euro gearbeitet hat. So sinnvoll und wichtig die Sozialhilfe ist, darf sie nach Ansicht von AK Präsident Bernhard Heinzle nicht dazu führen, dass die Differenz zu den durch langjährige Erwerbsarbeit erworbenen Pensionsansprüchen immer geringer wird.

Was ist die Ausgleichszulage?

Das ist eine Sozialleistung des Staates für Menschen, die eine Pension von unter 1.110 Euro für Einzelpersonen oder unter 1.751 Euro für Paare beziehen. Sie erhalten die Differenz zwischen ihrer Pension bis zu den Grenzwerten in Form einer Ausgleichszulage über die Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlt. Seit wenigen Jahren gibt es zudem noch einen Bonus dazu. Hat jemand beispielsweise 40 Jahre gearbeitet, dann wird ihm die Differenz auf monatlich 1.443 Euro als Ausgleichszulage überwiesen. Derzeit beziehen knapp 190.000 Personen eine Ausgleichszulage. Den größten Anteil an Ausgleichszulagenbeziehern haben die Bauern mit 17,2 Prozent.

 Ein gewisses Risiko ist vorhanden

Wie bei jeder Veranlagung am Kapitalmarkt ist auch eine kapitalgedeckte Zusatzpension mit einem gewissen Risiko behaftet. „Allerdings zeigen die Daten der bereits bestehenden Pensionskassen trotz zum Teil schwieriger wirtschaftlicher Jahre eine durchschnittliche Rendite von rund 3,5 Prozent pro Jahr im Zeitraum von 1997 bis 2022,“ sagt Heinzle. Dass Pensionskassen in anderen europäischen Ländern zum Teil deutlich bessere Renditen erwirtschaften, liegt an den hohen Gebühren und Verwaltungskosten unserer Pensionskassen. Heinzle: „Hier muss der Gesetzgeber klare Vorgaben machen, damit möglichst viel der Beiträge in die Veranlagung und nicht in die Verwaltungsstrukturen der Pensionskassen fließen.

Die Arbeitnehmer zahlen sich ihre Pensionen fast zur Gänze selbst. Die Pensionen der Bauern werden zu fast 90 Prozent – insgesamt rund 1.800.000.000 Euro (inklusive Partnerleistung) – vom Steuerzahler getragen. Auch die Unternehmerpensionen werden durch Staatsbeiträge (Abgangsdeckung plus Partnerleistung) von jährlich rund 2.108.000.000 Euro subventioniert.
Die Arbeitnehmer zahlen sich ihre Pensionen fast zur Gänze selbst. Die Pensionen der Bauern werden zu fast 90 Prozent – insgesamt rund 1.800.000.000 Euro (inklusive Partnerleistung) – vom Steuerzahler getragen. Auch die Unternehmerpensionen werden durch Staatsbeiträge (Abgangsdeckung plus Partnerleistung) von jährlich rund 2.108.000.000 Euro subventioniert. © AK Vorarlberg
Erst die Differenz zwischen den Ausgaben des Staates für die Pensionisten minus der Einnahmen des Staates von diesen Pensionisten (Lohnsteuer), zeigen die wirkliche Belastung des Budgets.
Erst die Differenz zwischen den Ausgaben des Staates für die Pensionisten minus der Einnahmen des Staates von diesen Pensionisten (Lohnsteuer), zeigen die wirkliche Belastung des Budgets. © AK Vorarlberg


Nein zu Aktienpension

Die von NEOS vorgeschlagene reine Aktienpension lehnt AK Präsident Heinzle ab: „Da wäre das Risiko viel zu hoch und die Ergebnisse würden von Jahr zu Jahr zu stark schwanken. Deshalb hat es viel Sinn, den Aktienanteil bei der Veranlagung stark einzuschränken und auf eine defensive Veranlagungspolitik zu setzen.“ Schließlich soll ein Produkt, das der Altersversorgung der Menschen dient, stärker auf Sicherheit als auf kurzfristigen Profit setzen.

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