Ein älteres Paar im in einem Whirlpool
Wer sich auskennt, hat mehr von der Pension. © Cottonbro Studio, Pexels
4.6.2024
Soziales

13 Fakten zum Pensionskonto, die nicht alle wissen

Arbeit,Pension

Ob du nächstes Jahr oder erst in vielen Jahren in Pension gehst: Hier sind 13 wissenswerte Fakten, zum Pensionskonto, die nicht jede:r kennt.

Ein eigenes Konto, das klingt schon mal nicht schlecht, oder? Vor allem, wenn sich Guthaben darauf befindet – so wie beim Pensionskonto. Gut, wenn du die wichtigsten Fakten zum Pensionskonto kennst, auch wenn es bei dir bis zum Pensionsantrag bzw. Pensionsantritt vielleicht noch lange ist. Einige der Fakten werden dich überraschen!

Fakt 1


Fakt 1: Das Pensionskonto ist eigentlich kein Konto

Für viele ist der Ausdruck „Konto“ irreführend. Beim Pensionskonto handelt es sich um ein virtuelles Konto. Über das Geld auf dem Konto kannst du nicht verfügen! Du kannst auch keine Überweisungen tätigen oder Geld abheben. Erst mit deinem Pensionsantritt ergibt sich aus der Gesamtgutschrift deine Pensionshöhe.

Fakt 2


Fakt 2: Das Pensionskonto gilt für alle, die nach 1954 geboren sind

Du wurdest vor dem 1. Jänner 1955 geboren? Dann ist das Pensionskonto für dich nicht relevant. In deinem Fall gilt bezüglich der Pensionsberechnung und den Anspruchsvoraussetzungen die alte Rechtslage. Wenn du nach 1954 geboren wurdest, willkommen im Club: Die folgenden Fakten zum Pensionskonto solltest du unbedingt kennen.

Fakt 3


Fakt 3: Deine Kontoerstgutschrift wurde zum 1. Jänner 2014 ermittelt

Wenn du bis zum 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat für die Pension erworben hast und nach 1954 geboren bist, wurde für dich zum 1. Jänner 2014 eine Kontoerstgutschrift ermittelt. Bei der Berechnung der Kontoerstgutschrift wurde ein Betrag ermittelt, der als Einstiegswert für dein Pensionskonto gilt. Berücksichtigt sind alle bis 31. Dezember 2013 erworbenen Versicherungszeiten.

Fakt 4


Fakt 4: Der Kontoprozentsatz des Pensionskontos beträgt 1,78 Prozent

Dies bedeutet, dass jährlich 1,78 Prozent deines sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommens auf dein Pensionskonto gutgeschrieben werden.

Fakt 5


Fakt 5: Das Pensionskonto ist für dich online einsehbar

Dein Pensionskonto kannst du jederzeit auch online aufrufen. Das ist ganz einfach hier möglich:

Zum Pensionskonto


Fakt 6


Fakt 6: Zugang bekommst du per Handy Signatur oder FinanzOnline

Die Einsicht ins Pensionskonto ist für dich auf verschiedene Arten möglich. Mit der Handysignatur geht es sehr einfach.

Zur Handy-Signatur


Wenn du die Handysignatur nicht nutzen willst, kannst du auch direkt über FinanzOnline ins Pensionskonto einsteigen.

Zu FinanzOnline


Fakt 7


Fakt 7: Du bekommst (auf Antrag) jährlich eine schriftliche Mitteilung über den Stand deines Pensionskontos

Die jährliche Mitteilung kannst du direkt beim Pensionsversicherungsträger beantragen. Das Online-Pensionskonto bietet dir auch die Möglichkeit einer Abo-Funktion. Damit bekommst du jedes Jahr automatisch eine aktuelle Kontomitteilung. Ebenso kannst du die Automatische Mitteilung aktivieren, falls sich die Kontomitteilung ändern sollte.

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Fakt 8


Fakt 8: Im Online-Pensionskonto kannst du jederzeit deinen aktuellen Pensionskontostand abrufen

Dies ist ganz einfach möglich. Rufe einfach den entsprechenden Reiter auf, um den Stand zu sehen.

Zum Pensionskonto


Fakt 9


Fakt 9: Im Online-Pensionskonto kannst du jederzeit die Anzahl deiner Versicherungsmonate einsehen

Dies ist ganz einfach möglich. Rufe einfach den entsprechenden Reiter auf, um die Anzahl deiner Versicherungsmonate zu sehen.

Zum Pensionskonto


Fakt 10


Fakt 10: Im Online-Pensionskonto erfährst du, wer dein Pensionsversicherungsträger ist

Für deine Pensionsansprüche ist jener Versicherungsträger zuständig, bei dem du in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert warst.

Fakt 11


Fakt 11: Die Gesamtgutschrift deines Pensionskontos wird jährlich aufgewertet

Die Gesamtgutschrift deines Pensionskontos wird jährlich um einen festgelegten Prozentsatz aufgewertet, um der jährlichen Inflationsrate entgegenzuwirken.

Fakt 12


Fakt 12: Die Pensionshöhe ergibt sich (ohne Zu- und Abschläge) aus der Gesamtgutschrift geteilt durch 14

Deine zukünftige Pension wird 14 Mal (zwei Sonderzahlungen) jährlich ausbezahlt. Die Pensionshöhe ergibt sich aus dem Gesamtwert des Pensionskontos geteilt durch 14. Mögliche Zu- oder Abschläge sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Fakt 13


Fakt 13: Der Pensionsrechner der Arbeiterkammer ist die perfekte Ergänzung zum Pensionskonto.

Mit dem Pensionsrechner der Arbeiterkammer kannst du jederzeit selbst deine zukünftige Pension berechnen.

Zum Pensionsrechner


Entspannt in die Pension

Mehr als 80.000 Vorarlberger:innen sind in Pension. Heuer kommen rund 4.000 hinzu.
Die AK Vorarlberg steuert gerne das ihre bei, damit der Übertritt aus dem Arbeitsleben in die Pension reibungslos vonstattengeht. Im AK-Live-Talk befassten sich die ehemalige Leiterin der Sozialrechtsabteilung, Dr. Brigitte Hutterer, und ihre Kollegen Franz Beck und Jürgen Lehner mit wichtigen Details.


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