Eine junge Frau mit Rucksack lehnt enttäuscht und erschöpft am Geländer einer leeren Flughafen-Wartehalle und stützt ihren Kopf auf die Arme.
Wenn aus Abwarten plötzlich Aufgeben wird, ist die Erholung dahin – aber dein Geld nicht, wenn du handelst! © ingoodtime, Adobe Stock
16.9.2026
Konsum

Reisebeschwerden & Flugfrust: So holst du dir nach Urlaubs-Fails dein Geld zurück

Konsum,Reise

Egal ob Flugverspätung, Flugausfall, unzulässige Ryanair-Gebühren oder Mängel im Hotel – du musst das nicht hinnehmen. In vielen Fällen gibt es Geld zurück.

Der Urlaub verlief anders als gebucht? Und mit anders meinen wir: teurer oder aus anderen Gründen: schlimm? Als Konsument:in hast du Rechte! Ob unzulässige Gebühren, Flugverspätungen und -ausfälle oder Mängel in der Unterkunft – in vielen Fällen bekommst du Geld zurück und musst dich nicht mit Gutscheinen abwimmeln lassen.

Bevor du loslegst ...

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Schritt-für-Schritt-Anleitung 

So kommst du in 3 Schritten zu deinem Geld

1. Vor Ort dokumentieren: Mängel solltest du immer sofort belegen (mit Fotos, Videos und Zeugen)

2. Ansprechpartner kontaktieren:

  • Bei Pauschalreisen: Wende dich direkt an den Reiseveranstalter.
  • Bei Fluggastrechten (Verspätung, Storno): Wende dich an die ausführende Fluglinie

3. AK Musterbrief nutzen: Lade dir den passenden AK Musterbrief herunter (Word-Doc) und versende das Schreiben am besten als eingeschriebenen Brief.

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Urteile & Orientierungshilfen 

Wichtige Grundlagen für die Rückerstattung 

Unzulässige Ryanair-Gebühren: Laut OGH sind 14 von 15 Gebühren unzulässig (u. a. Check-in-Gebühr, Bordkartenausdruck, Kleinkinder- & Umbuchungsgebühren). Prüfe alte Buchungen und fordere dein Geld zurück. 

Zum Ryanair-Urteil


Preisminderung bei Unterkunft: Orientierung zur Höhe der Preisminderung bietet die Frankfurter Tabelle. 

Zur Frankfurter Tabelle


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13.03.2026

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