Alle zum Weihnachtsessen erschienen? Na wunderbar. Wenn aber der Tisch lehr bleibt und der Wirt auf seinen Vorbereitungen sitzen bleibt, kann das teuer werden.
Alle zum Weihnachtsessen erschienen? Na wunderbar. Wenn aber der Tisch lehr bleibt und der Wirt auf seinen Vorbereitungen sitzen bleibt, kann das teuer werden. © Nicole Michalou, Pexels
29.11.2023
Konsum

Von Storno bis Weihnachtsgeld: Das wird die AK im Advent besonders häufig gefragt

Arbeitsrecht,Einkaufen,Gesellschaft,Konsum

In der Vorweihnachtszeit klingeln die Telefone im AK Konsumentenschutz und bei den Kolleg:innen vom Arbeitsrecht gleichermaßen häufig. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Euch zusammengestellt.

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Weihnachtsessen reserviert, dann einfach absagen?

Sie haben ein Weihnachtsessen im Restaurant gebucht und wollen es nun absagen? Dann darf es Sie nicht wundern, wenn der Wirt Ihnen Kosten in Rechnung stellt. Denn in dem Augenblick, da ein Gast Speisen für eine bestimmte Personenzahl für ein konkretes Datum bestellt, gibt er eine verbindliche Reservierung ab. Der Platz ist für andere blockiert. Im Falle der Stornierung haben Gastronomen deshalb Anspruch auf den Preis abzüglich ihrer ersparten Aufwendungen (weil sie ja nicht kochen und servieren mussten). Auch die Bereitstellung von besonderen Speisen, Tischschmuck oder das zusätzliche Personal kann der Wirt verrechnen. Allerdings muss der Gastronom bzw. die Gastronomin immer versuchen, die stornierten Plätze neu zu vergeben. Gelingt das, fällt kein Storno an. Um die Verbindlichkeit sichtbar zu machen, verlangen Restaurants immer öfter schriftliche Reservierungen.

Ein Mann, der in die Kamera blickt


Die Weihnachtszeit offeriert jede Menge Gelegenheitsjobs.
Die Weihnachtszeit offeriert jede Menge Gelegenheitsjobs. © syda productions, adobe.stock

Geld dazu verdienen im Advent

Die Wochen vor Weihnachten sind ein regelrechtes Eldorado für Gelegenheitsjobs. Geschenke-Einpacken, Glühwein-Ausschenken am Christkindlmarkt, im Verkauf aushelfen, Christbäume verkaufen helfen oder als Nikolaus den Kindern Freude machen. Da gibt es meist auch eine arbeitsrechtliche Seite im Auge zu behalten. Je nach Kollektivvertrag besteht nämlich Anspruch auf Mindestentgelt und Sonderzahlungen. Unter 500,91 Euro pro Monat (Stand: 2023) gilt man als geringfügig beschäftigt und ist nur unfallversichert. Über der Geringfügigkeitsgrenze muss man voll versichert sein. Eine korrekte Anmeldung bei der ÖGK ist dafür Voraussetzung. Gelegenheitsarbeiter:innen sollten auf steuerliche Konsequenzen sowie die Auswirkungen bei der Sozialversicherung und eine mögliche Meldepflichten des Dazuverdienstes achten.

Dauert das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat, haben Gelegenheitsarbeiter:innen auch Anspruch auf einen  Dienstzettel oder einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Wie endet so ein Kurzzeit-Arbeitsverhältnis? Meist wird von Vornherein eine Befristung des Vertrags vereinbart. In diesem Fall ist Ihr Vertrag für beide Seiten unkündbar und läuft automatisch aus. Die AK rät dazu, Befristungen  immer schriftlich zu vereinbarten.

Weihnachtsurlaub stornieren

Der heiß ersehnte Weihnachtsurlaub fällt ausgerechnet Corona oder der Grippewelle zum Opfer, was dann? Bei Pauschalreisen sind die Stornierungen in den AGB klar geregelt, da richten sich die Sätze nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Das kann aber von Veranstalter zu Veranstalter recht unterschiedlich gehandhabt werden. Bei Einzelbuchungen liegt es im Ermessen der Unterkunftsgeber, ob und bis wann eine kostenlose Stornierung möglich ist. Die AK rät deshalb dringend dazu,  vorher die Stornobedingungen genau zu prüfen. Kostenlose Stornierungen sind für Pauschalreisende bei unvorhersehbaren Umständen am Urlaubsort wie Feuer, Wasser, Erdbeben, Muren usw. möglich. Eine Reiseversicherung kann durchaus sinnvoll sein, aber auch hier sollten Reisende die Bedingungen vor dem Abschluss genau lesen.

Wie ist es im Umkehrfall? Die List aufs Wedeln erstirbt angesichts grüner Pisten? Hat der Reisende Anspruch auf Ersatz? Die zählen zum allgemeinen Lebensrisiko eines Reisenden, weiß der Konsumentenschutz. Wenn der Veranstalter freilich gezielt mit Schneesicherheit geworben hat, sieht die Sache anders aus.

Muss ich an Heiligabend und an Silvester arbeiten?

Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Bei beiden Tagen handelt es sich um ganz normale Werktage. Viele Kollektivverträge legen jedoch einen früheren Dienstschluss unter Fortzahlung des Entgelts fest oder lassen beide Tage überhaupt arbeitsfrei ruhen. Heuer fallen der 24. 12. und 31. 12. allerdings auf einen Sonntag. Die Arbeit an Sonntagen ist durch das Arbeitsruhegesetz grundsätzlich verboten. Bis auf ein paar wenige Ausnahmen (zum Beispiel den Christbaumverkauf) bleiben diese Tage  arbeitsfrei. Der 25. und der 26. Dezember dagegen sind gesetzliche Feiertage, an denen Beschäftigte nicht zur Arbeit müssen, jedoch ihren Anspruch auf Entgelt behalten. Sollten sie jedoch an einem Feiertag arbeiten, so haben sie darüber hinaus Anspruch auf ein „Feiertagsarbeitsentgelt“.

Arbeiten, bis der Chef "Stopp" sagt?

Das erste Adventswochenende eröffnet eine Reihe von Großkampftagen im Handel. Die vermeintlich stillste Zeit im Jahr erweist sich von dieser Berufsgruppe als die stressigste. Aber kann Euch die Chefin oder der Chef dazu zwingen, länger als sonst im Geschäft zu bleiben? Wann ist es gefährlich, abzulehnen? Welche Rechte haben Eltern, die ihre Kinder beaufsichtigen müssen

Für alle Branchen gibt es absolute Höchstgrenzen, die keinesfalls überschritten werden dürfen. Wenn dieses Maximum bereits geleistet wurde, darf die Chefin oder der Chef nicht noch mehr Arbeit aufbrummen. Beschäftigte haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Diese absoluten Höchstgrenzen variieren je nach Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung. Wenn es da zu Problemen kommt, könnt Ihr Euch jederzeit an Eure AK wenden!

Wann erhält man Weihnachtsgeld?

Der berühmte "14." – das Weihnachtsgeld – fällt nicht einfach so vo Himmel. Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes regeln die einzelnen Kollektivverträge, nicht das Gesetz. Gibt es keinen Kollektivvertrag, dann fließt auch kein Weihnachtsgeld – es sei denn, dies wurde schriftlich im Arbeitsvertrag so vereinbart. Deshalb ist es auch so wichtig, dass in Österreich 98 Prozent aller Arbeitsverhältnisse über einen Kollektivvertrag abgesichert sind. In Deutschland sind es weniger als 50 Prozent.

Wann das Weihnachtsgeld ausbezahlt wird ist von Branche zu Branche unterschiedlich geregelt. Beispielsweise erhalten die Handelsangestellten ihr Weihnachtsgeld zusammen mit dem Novembergehalt, spätestens bis 1. Dezember. Im Gastgewerbe kann das Weihnachtsgeld bis 15. Dezember ausgezahlt werden.

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