Arbeit
39 Tage Urlaub, 85 Tage frei!
39 Tage Urlaub, 85 Tage frei: Wir zeigen dir, wie du mit Fenster- und Feiertagen und einer geschickten Planung im Jahr 2024 besonders viel freie Zeit rausholen kannst.
In diesem Beitrag
Sie haben ein Weihnachtsessen im Restaurant gebucht und wollen es nun absagen? Dann darf es Sie nicht wundern, wenn der Wirt Ihnen Kosten in Rechnung stellt. Denn in dem Augenblick, da ein Gast Speisen für eine bestimmte Personenzahl für ein konkretes Datum bestellt, gibt er eine verbindliche Reservierung ab. Der Platz ist für andere blockiert. Im Falle der Stornierung haben Gastronomen deshalb Anspruch auf den Preis abzüglich ihrer ersparten Aufwendungen (weil sie ja nicht kochen und servieren mussten). Auch die Bereitstellung von besonderen Speisen, Tischschmuck oder das zusätzliche Personal kann der Wirt verrechnen. Allerdings muss der Gastronom bzw. die Gastronomin immer versuchen, die stornierten Plätze neu zu vergeben. Gelingt das, fällt kein Storno an. Um die Verbindlichkeit sichtbar zu machen, verlangen Restaurants immer öfter schriftliche Reservierungen.
Die Wochen vor Weihnachten sind ein regelrechtes Eldorado für Gelegenheitsjobs. Geschenke-Einpacken, Glühwein-Ausschenken am Christkindlmarkt, im Verkauf aushelfen, Christbäume verkaufen helfen oder als Nikolaus den Kindern Freude machen. Da gibt es meist auch eine arbeitsrechtliche Seite im Auge zu behalten. Je nach Kollektivvertrag besteht nämlich Anspruch auf Mindestentgelt und Sonderzahlungen. Unter 500,91 Euro pro Monat (Stand: 2023) gilt man als geringfügig beschäftigt und ist nur unfallversichert. Über der Geringfügigkeitsgrenze muss man voll versichert sein. Eine korrekte Anmeldung bei der ÖGK ist dafür Voraussetzung. Gelegenheitsarbeiter:innen sollten auf steuerliche Konsequenzen sowie die Auswirkungen bei der Sozialversicherung und eine mögliche Meldepflichten des Dazuverdienstes achten.
Dauert das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat, haben Gelegenheitsarbeiter:innen auch Anspruch auf einen Dienstzettel oder einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Wie endet so ein Kurzzeit-Arbeitsverhältnis? Meist wird von Vornherein eine Befristung des Vertrags vereinbart. In diesem Fall ist Ihr Vertrag für beide Seiten unkündbar und läuft automatisch aus. Die AK rät dazu, Befristungen immer schriftlich zu vereinbarten.
Der heiß ersehnte Weihnachtsurlaub fällt ausgerechnet Corona oder der Grippewelle zum Opfer, was dann? Bei Pauschalreisen sind die Stornierungen in den AGB klar geregelt, da richten sich die Sätze nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Das kann aber von Veranstalter zu Veranstalter recht unterschiedlich gehandhabt werden. Bei Einzelbuchungen liegt es im Ermessen der Unterkunftsgeber, ob und bis wann eine kostenlose Stornierung möglich ist. Die AK rät deshalb dringend dazu, vorher die Stornobedingungen genau zu prüfen. Kostenlose Stornierungen sind für Pauschalreisende bei unvorhersehbaren Umständen am Urlaubsort wie Feuer, Wasser, Erdbeben, Muren usw. möglich. Eine Reiseversicherung kann durchaus sinnvoll sein, aber auch hier sollten Reisende die Bedingungen vor dem Abschluss genau lesen.
Wie ist es im Umkehrfall? Die List aufs Wedeln erstirbt angesichts grüner Pisten? Hat der Reisende Anspruch auf Ersatz? Die zählen zum allgemeinen Lebensrisiko eines Reisenden, weiß der Konsumentenschutz. Wenn der Veranstalter freilich gezielt mit Schneesicherheit geworben hat, sieht die Sache anders aus.
Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Bei beiden Tagen handelt es sich um ganz normale Werktage. Viele Kollektivverträge legen jedoch einen früheren Dienstschluss unter Fortzahlung des Entgelts fest oder lassen beide Tage überhaupt arbeitsfrei ruhen. Heuer fallen der 24. 12. und 31. 12. allerdings auf einen Sonntag. Die Arbeit an Sonntagen ist durch das Arbeitsruhegesetz grundsätzlich verboten. Bis auf ein paar wenige Ausnahmen (zum Beispiel den Christbaumverkauf) bleiben diese Tage arbeitsfrei. Der 25. und der 26. Dezember dagegen sind gesetzliche Feiertage, an denen Beschäftigte nicht zur Arbeit müssen, jedoch ihren Anspruch auf Entgelt behalten. Sollten sie jedoch an einem Feiertag arbeiten, so haben sie darüber hinaus Anspruch auf ein „Feiertagsarbeitsentgelt“.
Das erste Adventswochenende eröffnet eine Reihe von Großkampftagen im Handel. Die vermeintlich stillste Zeit im Jahr erweist sich von dieser Berufsgruppe als die stressigste. Aber kann Euch die Chefin oder der Chef dazu zwingen, länger als sonst im Geschäft zu bleiben? Wann ist es gefährlich, abzulehnen? Welche Rechte haben Eltern, die ihre Kinder beaufsichtigen müssen
Für alle Branchen gibt es absolute Höchstgrenzen, die keinesfalls überschritten werden dürfen. Wenn dieses Maximum bereits geleistet wurde, darf die Chefin oder der Chef nicht noch mehr Arbeit aufbrummen. Beschäftigte haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Diese absoluten Höchstgrenzen variieren je nach Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung. Wenn es da zu Problemen kommt, könnt Ihr Euch jederzeit an Eure AK wenden!
Der berühmte "14." – das Weihnachtsgeld – fällt nicht einfach so vo Himmel. Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes regeln die einzelnen Kollektivverträge, nicht das Gesetz. Gibt es keinen Kollektivvertrag, dann fließt auch kein Weihnachtsgeld – es sei denn, dies wurde schriftlich im Arbeitsvertrag so vereinbart. Deshalb ist es auch so wichtig, dass in Österreich 98 Prozent aller Arbeitsverhältnisse über einen Kollektivvertrag abgesichert sind. In Deutschland sind es weniger als 50 Prozent.
Wann das Weihnachtsgeld ausbezahlt wird ist von Branche zu Branche unterschiedlich geregelt. Beispielsweise erhalten die Handelsangestellten ihr Weihnachtsgeld zusammen mit dem Novembergehalt, spätestens bis 1. Dezember. Im Gastgewerbe kann das Weihnachtsgeld bis 15. Dezember ausgezahlt werden.
Die Konsumentenschützer:innen haben u. a. zahlreiche Musterbriefe für Euch erstellt, auch zu Gewährleistungsfragen, Stornos etc. Du brauchst Beratung oder hast eine Frage? Unsere Expert:innen sind für dich da. Schreibe uns einfach, wir melden uns bei dir.
Konsum
Am 24. November findet der diesjährige Black Friday statt. Schon jetzt locken Shopping-Plattformen Kund:innen wieder mit zahlreichen Angeboten. Aber Achtung: Welche Psycho-Tricks an Aktionstagen wie dem Black Friday, Amazon Prime Day oder Cyber Monday zum Einsatz kommen und wie man möglichst nicht in eine Schnäppchenfalle tappt.
© 2024 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258