Mehrere Personen sitzen im Wartebereich am Flughafen. Alle schauen in ihre Handys und scheinen zu warten.
Bei Flugverspätungen sollen Passagiere in der EU künftig seltener Anspruch auf Entschädigungen haben. © Lucas Oliveira, Pexels
4.7.2025
Konsum

EU-Fluggastrechte vor dem Aus? Das bedeutet die geplante Reform für Konsument:innen

Beratung,Freizeit,Ratgeber,Reise,Wissen

Die EU will Fluggastrechte massiv einschränken – und zwar zulasten der Passagier:innen. Entschädigungen soll es künftig erst bei deutlich längeren Verspätungen geben. Was das für Konsument:innen bedeutet und was du jetzt tun kannst, erfährst du hier.

Seit 2004 profitieren Fluggäste in der EU von klar geregelten Rechten: Bei Verspätungen ab drei Stunden, Annullierungen oder Überbuchungen steht ihnen eine pauschale Entschädigung zu – je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Diese Regelung hat sich als effektives Mittel erwiesen, um Airlines zur Pünktlichkeit zu motivieren.

Nun plant die Europäische Kommission eine tiefgreifende Reform – mit gravierenden Nachteilen für Passagier:innen.

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Weniger Schutz für Passagiere – das plant die EU konkret

Neue Schwellenwerte bei Verspätungen

Die geplanten Änderungen sehen deutlich höhere Schwellenwerte vor, ab wann Fluggäste überhaupt eine Entschädigung erhalten sollen:

  • Kurzstrecken bis 3.500 km: Entschädigung erst ab 5 Stunden Verspätung (statt bisher 3 Stunden)

  • Mittelstrecken von 3.500 bis 6.000 km: Entschädigung erst ab 9 Stunden

  • Langstrecken über 6.000 km: Entschädigung erst ab 12 Stunden Verspätung

Zwei Drittel der Entschädigungen könnten wegfallen

Damit würden mehr als zwei Drittel der Passagier:innen ihren Entschädigungsanspruch verlieren – denn die Mehrheit der Flugverspätungen liegt heute zwischen zwei und vier Stunden.

Was bedeutet die Reform für Konsument:innen?

Höhere Kosten und mehr Stress für Reisende

Diese Reform bedeutet für Fluggäste in der Praxis vor allem eines: weniger Rechte und weniger Schutz. Wer künftig stundenlange Verzögerungen in Kauf nehmen muss, soll keine finanzielle Entschädigung mehr erwarten dürfen. Das nimmt Fluggesellschaften den Anreiz, pünktlich zu operieren.

Geringerer Druck auf Airlines

Für Konsument:innen kann das zu erheblichen Kosten führen: verfallene Hotelreservierungen, verpasste Anschlussreisen oder zusätzliche Übernachtungen sind häufige Folgen. Gerade Arbeitnehmer:innen, die sich auf ihre wohlverdienten Urlaube verlassen müssen, werden dadurch unverhältnismäßig stark belastet

Was Fluggäste jetzt tun sollten

Ansprüche weiterhin durchsetzen

Die Reform ist noch nicht beschlossen – Konsument:innen sollten die Berichterstattung dazu aufmerksam verfolgen, damit sie wissen, ob und ab wann die neuen Regelungen gelten. Gleichzeitig empfehlen die AK Expert:innen folgende Maßnahmen:

  • Ansprüche weiterhin geltend machen: Solange die alte Regelung gilt, können Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden Entschädigung einfordern – und sollten das auch tun.

  • Reisedokumentation sichern: Verspätungsbestätigungen, Buchungsunterlagen und Kommunikationsverläufe mit der Airline aufbewahren.

  • Beratung einholen: Die AK Vorarlberg unterstützt bei der Durchsetzung von Entschädigungen oder Rückerstattungen – kompetent und kostenfrei.

  • Politische Entscheidungen beobachten: Informiere dich über die Entwicklungen auf EU-Ebene und unterstütze Forderungen nach einem starken Konsument:innenschutz.

Reisedokumente sichern

Übrigens: Bei Verspätungen und Ausfällen muss die Airline auch für Erfrischungen, eventuell sogar Hotelübernachtungen aufkommen. Tut sie das nicht und du musst dich selbst um Getränke und Zimmer kümmern, solltest du auf jeden Fall die Belege der entstandenen Unkosten für die Verpflegung und notwendige Übernachtung aufbewahren. So kannst du im Nachhinein die Airline zum Ersatz auffordern.


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Fazit: AK fordert fairen Ausgleich statt weniger Rechte

Die geplante Reform der EU-Fluggastrechte ist ein Rückschritt für den Konsument:innenschutz. Anstatt die Rechte von Passagier:innen zu stärken, werden sie eingeschränkt – zum Vorteil der Airlines. Die AK Vorarlberg spricht sich klar gegen diese Verschlechterung aus und fordert einen fairen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und den berechtigten Ansprüchen der Reisenden

Hast du Fragen zur Reisebuchung oder Ärger mit deiner Airline? Die AK Expert:innen für Konsumentenschutz helfen dir gern weiter – kostenlos!

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