Mehrere Personen sitzen im Wartebereich am Flughafen. Alle schauen in ihre Handys und scheinen zu warten.
Bei Flugverspätungen sollen Passagiere in der EU künftig seltener Anspruch auf Entschädigungen haben. © Lucas Oliveira, Pexels
4.7.2025
Konsum

EU-Fluggastrechte vor dem Aus? Das bedeutet die geplante Reform für Konsument:innen

Beratung,Freizeit,Ratgeber,Reise,Wissen

Die EU will Fluggastrechte massiv einschränken. Entschädigungen soll es künftig erst bei deutlich längeren Verspätungen geben. Was das für Konsument:innen bedeutet und was du jetzt tun kannst, erfährst du hier.

Seit 2004 profitieren Fluggäste in der EU von klar geregelten Rechten: Bei Verspätungen ab drei Stunden, Annullierungen oder Überbuchungen steht ihnen eine pauschale Entschädigung zu – je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Diese Regelung hat sich als effektives Mittel erwiesen, um Airlines zur Pünktlichkeit zu motivieren.

Nun plant die Europäische Union eine tiefgreifende Reform – mit gravierenden Nachteilen für Passagier:innen, aber auch einigen neuen Rechten.

Weniger Schutz für Passagiere – das plant die EU konkret

Neue Schwellenwerte bei Verspätungen

Die geplanten Änderungen sehen deutlich höhere Schwellenwerte vor, ab wann Fluggäste überhaupt eine Entschädigung erhalten sollen:

  • Bis 1.500 km: Entschädigung erst ab 5 Stunden Verspätung (statt bisher 3 Stunden)

  • Von 1.500 bis 3.000 km: Entschädigung erst ab 9 Stunden (statt bisher 3 Stunden)

  • Über 3.500 km: Entschädigung erst ab 12 Stunden Verspätung (statt bisher 3 Stunden)

Dadurch könnten über zwei Drittel der bisherigen Entschädigungsansprüche entfallen, da die meisten Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden liegen.

Weitere geplante Änderungen

  • Ausweitung „außergewöhnlicher Umstände“: Airlines könnten sich künftig häufiger von der Entschädigungspflicht befreien – z. B. bei Streiks oder technischen Problemen.
  • Stärkere Rechte bei Handgepäck: Ein kleines Handgepäckstück soll künftig kostenlos mitgeführt werden dürfen.
  • Schnellere Rückerstattungen: Rückzahlungen sollen innerhalb von 7–14 Tagen erfolgen, mit einheitlichem Formular.
  • Mehr Schutz für Familien und Menschen mit Behinderung: z. B. kostenloser Sitzplatz für Kinder neben Begleitpersonen.

Was bedeutet die Reform für Konsument:innen?

Höhere Kosten und mehr Stress für Reisende

Diese Reform bedeutet für Fluggäste vor allem: weniger finanzielle Ansprüche bei Verspätungen, aber mehr Transparenz und Service bei Buchung und Betreuung. Die Airlines hätten weniger Anreiz zur Pünktlichkeit, während Reisende bei Problemen häufiger auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Gerade für Arbeitnehmer:innen, die auf planbare Urlaube angewiesen sind, kann das zu verpassten Anschlussreisen, zusätzlichen Übernachtungen oder verfallenen Buchungen führen.

Was können Konsument:innen jetzt tun?

Ansprüche weiterhin durchsetzen

Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen – das EU-Parlament muss im Herbst 2025 zustimmen. Bis dahin gilt:

  • Ansprüche weiterhin geltend machen: Die aktuelle Regelung (ab 3 Stunden Verspätung) gilt weiterhin.
  • Reisedokumentation sichern: Buchungsbestätigungen, Verspätungsnachweise und Kommunikation mit der Airline aufbewahren.
  • Beratung einholen: Die AK Vorarlberg unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen – kompetent und kostenfrei.
  • Politische Entwicklungen verfolgen: Informiere dich über die Debatte im EU-Parlament und unterstütze Initiativen für starken Konsument:innenschutz.

Reisedokumente sichern

Bei Verspätungen oder Ausfällen muss die Airline für Mahlzeiten, Transfers und ggf. Hotelübernachtungen sorgen. Wenn du selbst in Vorleistung gehst, Belege aufbewahren – du kannst die Kosten später einfordern.

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Fazit: AK fordert fairen Ausgleich statt weniger Rechte

Die geplante Reform der EU-Fluggastrechte ist ein Rückschritt beim finanziellen Schutz, bringt aber auch einige Verbesserungen bei Transparenz und Service. Die AK Vorarlberg fordert eine ausgewogene Lösung, die sowohl wirtschaftliche Interessen als auch die berechtigten Ansprüche der Reisenden berücksichtigt.

Hast du Fragen zur Reisebuchung oder Ärger mit deiner Airline? Die AK Expert:innen für Konsumentenschutz helfen dir gern weiter – kostenlos!

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