Konsum
Urlaub sicher buchen – die besten Tipps
Sicher reisen: Finde mit den Tipps der AK Vorarlberg seriöse Anbieter und vermeide Abzocke
Seit 2004 profitieren Fluggäste in der EU von klar geregelten Rechten: Bei Verspätungen ab drei Stunden, Annullierungen oder Überbuchungen steht ihnen eine pauschale Entschädigung zu – je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Diese Regelung hat sich als effektives Mittel erwiesen, um Airlines zur Pünktlichkeit zu motivieren.
Nun plant die Europäische Kommission eine tiefgreifende Reform – mit gravierenden Nachteilen für Passagier:innen.
Die geplanten Änderungen sehen deutlich höhere Schwellenwerte vor, ab wann Fluggäste überhaupt eine Entschädigung erhalten sollen:
Damit würden mehr als zwei Drittel der Passagier:innen ihren Entschädigungsanspruch verlieren – denn die Mehrheit der Flugverspätungen liegt heute zwischen zwei und vier Stunden.
Diese Reform bedeutet für Fluggäste in der Praxis vor allem eines: weniger Rechte und weniger Schutz. Wer künftig stundenlange Verzögerungen in Kauf nehmen muss, soll keine finanzielle Entschädigung mehr erwarten dürfen. Das nimmt Fluggesellschaften den Anreiz, pünktlich zu operieren.
Für Konsument:innen kann das zu erheblichen Kosten führen: verfallene Hotelreservierungen, verpasste Anschlussreisen oder zusätzliche Übernachtungen sind häufige Folgen. Gerade Arbeitnehmer:innen, die sich auf ihre wohlverdienten Urlaube verlassen müssen, werden dadurch unverhältnismäßig stark belastet
Die Reform ist noch nicht beschlossen – Konsument:innen sollten die Berichterstattung dazu aufmerksam verfolgen, damit sie wissen, ob und ab wann die neuen Regelungen gelten. Gleichzeitig empfehlen die AK Expert:innen folgende Maßnahmen:
Übrigens: Bei Verspätungen und Ausfällen muss die Airline auch für Erfrischungen, eventuell sogar Hotelübernachtungen aufkommen. Tut sie das nicht und du musst dich selbst um Getränke und Zimmer kümmern, solltest du auf jeden Fall die Belege der entstandenen Unkosten für die Verpflegung und notwendige Übernachtung aufbewahren. So kannst du im Nachhinein die Airline zum Ersatz auffordern.
Die geplante Reform der EU-Fluggastrechte ist ein Rückschritt für den Konsument:innenschutz. Anstatt die Rechte von Passagier:innen zu stärken, werden sie eingeschränkt – zum Vorteil der Airlines. Die AK Vorarlberg spricht sich klar gegen diese Verschlechterung aus und fordert einen fairen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und den berechtigten Ansprüchen der Reisenden
Hast du Fragen zur Reisebuchung oder Ärger mit deiner Airline? Die AK Expert:innen für Konsumentenschutz helfen dir gern weiter – kostenlos!
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