21.5.2024
Konsum
7 gute Gründe für Konsument:innen, zur EU-Wahl zu gehen
Beratung,Einkaufen,Gesellschaft,Konsum,Mitbestimmung
Am 9. Juni 2024 können die Österreicher:innen ihre 20 Vertreter:innen im Europäischen Parlament wählen. Sollen sie zur Wahl gehen? Aus Konsument:innensicht ein klares „Ja“. Die EU hat viel zum Besseren gewendet.
In diesem Beitrag
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Skeptiker:innen fragen sich: Soll ich wählen gehen? Was tut die EU schon für mich? Eine ganze Menge. Aus Sicht der Konsument:innen gibt es unzählige Gründe, die EU zu stärken. Wir haben sieben davon aufgegriffen.
Abschaffung der Roaminggebühren
Die Abschaffung der Roaming-Gebühren bei vorübergehenden Aufenthalten in einem anderen EU-Land ist ein wichtiger Erfolg der EU für Verbraucher:innen. Telefonieren und Surfen ist für viele im Urlaub unverzichtbar. Die EU hat dafür gesorgt, dass die hohen Zusatzgebühren wegfallen. Mit anderen Worten: Telefonieren, Simsen und Surfen im EU-Ausland kostet grundsätzlich nicht mehr als zu Hause.
Günstiger einkaufen
Auch die Gebühren für Kartenzahlungen sind gedeckelt, was Einkaufen sowohl zu Hause als auch im Urlaub günstiger macht. Hinzu kommt, dass dank der EU Überweisungen in EU-Mitgliedsstaaten und das Abheben von Euro an ausländischen Geldautomaten nicht mehr kosten dürfen als im eigenen Land.
Die EU hat die Produzenten und Anbieter zu besserer Information verpflichtet. © Kube, Adobe.stock
Verpflichtende Nährwertangabe
Dank zahlreicher Vorschriften der EU sind auch Verbraucherprodukte sicherer geworden. In der EU verkaufte Lebensmittel und Getränke etwa müssen auf dem Etikett eine ausführliche Nährwertdeklaration enthalten, anhand derer Verbraucher:innen prüfen können, wie viel Zucker, Salz oder Kalorien beispielsweise ein Müsliriegel, Tomatenketchup oder ein Sportgetränk enthält. Die verpflichtende Allergen-Kennzeichnung hat es für Allergiker:innen in der EU einfacher und sicherer gemacht, Lebensmittel zu kaufen oder essen zu gehen.
Daneben sorgen zahllose Verordnungen für einen kontrollierten Einsatz von Chemikalien. Das schützt die Verbraucher:innen vor gefährlichen Stoffen in Putzmitteln, Spielzeug oder Kleidung . Mittlerweile hat die EU allein mehr als 1000 gesundheitsschädliche Stoffe in Kosmetika verboten.
Gewährleistungsfrist
Egal ob online oder beim Händler um die Ecke gekauft, gilt innerhalb der EU eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren: Wenn also der neue Computer nach wenigen Wochen kaputt geht, können Verbraucher:innen bei mangelhafter Ware fordern, dass sie einen neuen PC erhalten oder dass der Mangel behoben wird. Ist das nicht möglich, können sie eine Erstattung des Kaufpreises fordern.
Flug- und Fahrgastrechte
Wer mit dem Flugzeug, einem Fernbus, der Bahn oder dem Schiff unterwegs ist, bekommt durch die EU-Regelungen zu Flug- und Fahrgastrechten pauschale Entschädigungen oder Rückerstattungen für verpasste Anschlüsse, Verspätungen oder Stornierungen.
Mehr Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung schützt die persönlichen Daten der Verbraucher:innen auch in der digitalen Welt. Konsument:innen in der EU profitieren damit von den weltweit umfassendsten Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre.Unternehmen und öffentliche Stellen sind zudem verpflichtet, transparent und nachvollziehbar darzulegen, wie sie diese Gesetze anwenden.
Das Recht auf Reparatur wird als EU-Richtlinie innerhalb der nächsten 24 Monate in nationales Recht umgesetzt. © Fxquadro, Adobe.stock
Recht auf Reparatur
Laut Eurobarometer würden 77 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Elektrogeräte lieber reparieren, als sie wegzuwerfen. Deshalb will die Europäische Union die Reparatur von Produkten systematisch fördern. Am 23. April 2024 hat das Europäische Parlament eine Richtlinie für ein Recht auf Reparatur beschlossen. Die Hersteller müssen künftig Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen, und sie dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren. Jetzt haben die Nationalstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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