Konsum
Achtung, Kostenfalle Datenroaming
Mit dem Smartphone ist man praktisch überall auf der Welt online. Doch Achtung, in manchen Ländern kann das richtig teuer werden.
In diesem Blogartikel:
58 verschiedene Nebenkosten hat die AK schon 2019 bei zehn geprüften Handyanbietern entdeckt. Mobilfunkbetreiber haben sich über die Jahre hinweg eine unüberschaubare Zahl an Nebenkosten einfallen lassen, darunter Aktivierungs- und Tarifwechselkosten, Aufhebung der Betreiberbindung, Mahnspesen und Entsperrentgelte.
Seit mehr als zehn Jahren heben die Mobilfunkanbieter auch sogenannte „Servicepauschalen“ ein. Das hat die Bundesarbeitskammer im Jänner 2024 auf den Plan gerufen. Sie hat Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei eingereicht. Nun heißt es warten.
Wie lange noch? Das kann AK Konsumentenschützer Franz Valandro nicht sagen. Auch er nimmt wahr, dass die Pauschale inzwischen wackelt. So haben sechs Kunden gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber A1 und Magenta geklagt und vor Gericht gewonnen. Diese Mobilfunkbetreiber müssen die Servicepauschale rückerstatten. Ein Fall ist bereits rechtskräftig, in den anderen läuft der Tageszeitung „Kurier“ und der „Tiroler Tageszeitung“ zufolge noch die Berufungsfrist.
In mehr als 250 Fällen wendeten die Mobilfunker A1, Magenta und Drei Urteile ab, indem sie die Pauschale zurückzahlten, sagt der Wiener Rechtsanwalt Matthias Strohmayer, Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation. Er soll an die 1000 Fälle betreuen.
Auch die Arbeiterkammer brachte heuer im Jänner eine Verbandsklage gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber ein. Hier stehen die Urteile noch aus.
Die meisten Mobilfunkanbieter verrechnen einmal jährlich eine Servicepauschale. Sie haben diese 2011 eingeführt. Nachdem der Oberste Gerichtshof vor rund eineinhalb Jahren eine ähnliche Abgabe bei Fitnesscenter gekippt hatte, flammte die Diskussion um die Servicepauschale beim Mobilfunk wieder auf.
Wichtig ist für AK Konsumentenschützer Valandro: „Entgegen verbreiteter Meinung sind die Servicepauschalen bei bestehenden Handy- und Internetverträgen aktuell noch zu bezahlen, denn das Urteil über die im Jänner 2024 eingebrachte Klage der AK wird vermutlich noch auf sich warten lassen.“ Bis dahin gilt die bestehende Rechtslage. Bei Nichtbezahlung kann der Betreiber momentan die Zahlung einfordern. Deshalb rät die AK dringend dazu, vorerst weiter zu bezahlen und das Urteil abzuwarten.
Oder man macht es wie eine Frau aus dem Oberland, die ihrem Handybetreiber die Aufforderung zukommen ließ, ihr „alle von mir bezahlten Servicepauschalen samt 4 % Zinsen ab dem jeweiligen Zahlungsdatum binnen 4 Wochen auf mein Konto zu überweisen. Das gelte für alle von ihr mit dem Handybetreiber abgeschlossenen Verträge, „auch für beendete“. Die Betreiberfirma hat das zumindest bewogen, der Kundin „angesichts der bisher guten Geschäftsbeziehung“ und um „allen Beteiligten ein aufwändiges Gerichtsverfahren zu ersparen“, eine einmalige Gutschrift von netto 65,42 Euro anzubieten. Die Konsumentin hat sich entschieden, das Ergebnis der Klage der AK abzuwarten.
Konsum
Die Vorarlberger:innen kommen beim Thema Wohnen und Miete zunehmend an ihre Grenzen. Das zeigen aktuelle Zahlen der AK Vorarlberg: Demnach mussten die Expert:innen allein im ersten Halbjahr 2023 ganze 6111 mal zum Thema Wohnen und Miete tätig werden – knapp 42 Prozent mehr als noch im Vorjahreshalbjahr.
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