Rechte bei der Paketzustellung: Was du wissen solltest
Die Weihnachtszeit ist da und damit beginnt auch der große Paketstress. Bestellungen, Retouren, Zustellprobleme – ein ewiges Hin und Her, das nicht selten Fragen und Ärger mit sich bringt. Doch wer haftet eigentlich, wenn ein Paket nicht ankommt oder beschädigt wird? Und was kannst du tun, wenn deine Bestellung aus dem EU-Ausland Schwierigkeiten bereitet.
Wer haftet, wenn das Paket verschwindet oder beschädigt wird?
Die gute Nachricht zuerst: Wenn du online bestellst und dein Paket unterwegs verloren geht oder beschädigt wird, haftet das Unternehmen, bei dem du bestellt hast. Aber Vorsicht: Hast du explizit einen eigenen Lieferdienst beauftragt, kannst du direkt bei diesem Schadenersatz fordern.
Unser Tipp: Wende dich zuerst an den Händler. In den meisten Fällen wirst du dort eine Lösung finden.
Dürfen Pakete einfach vor der Tür abgestellt werden?
Vielleicht kennst du das: Du kommst nach Hause, und dein Paket steht vor der Haustür. Ist das okay? Klare Antwort: Nein! Wenn ein Paket ohne deine Zustimmung so abgestellt wird, haftet der Versender, sollte es verschwinden oder beschädigt werden.
Achtung bei Abstellgenehmigungen: Wenn du dem Lieferdienst erlaubst, das Paket an einem bestimmten Ort abzulegen, trägst du das Risiko selbst.
Unser Tipp: Nutze bevorzugt sichere Zustelloptionen, wie die Abholung in einer Postfiliale oder Paketstation.
Wer zahlt das Rückporto?
Hast du etwas bestellt, das nicht passt oder einfach nicht gefällt? Hier kommt es darauf an, warum du die Ware zurückschickst:
- Widerruf: In diesem Fall musst du die Rücksendekosten meistens selbst übernehmen. Viele Unternehmen bieten diesen Service jedoch freiwillig kostenlos an.
- Gewährleistung: Wenn die Ware defekt ist oder nicht der Beschreibung entspricht, zahlt der Händler das Rückporto.
Unser Tipp: Lies die Rücksendebedingungen genau durch, bevor du etwas bestellst.
Muss die Originalverpackung zurückgeschickt werden?
Du hast die Verpackung schon entsorgt? Kein Problem! Für die Rücksendung brauchst du die Originalverpackung nicht. Wichtig ist nur, dass die Ware unbeschädigt beim Händler ankommt.
Unser Tipp: Packe die Ware so sorgfältig ein, dass nichts kaputtgehen kann.
Wer hilft, wenn es Probleme gibt?
Die Konsumentenschutz-Expert:innen der AK Vorarlberg helfen dir bei allen Problemen gern weiter – übrigens selbst dann, wenn du kein AK Mitglied bist.
Wenn du mit einem EU-Händler Schwierigkeiten hast, kannst du dich auch an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) wenden. Sie stehen dir bei grenzüberschreitenden Problemen zur Seite. Bei inländischen Fällen ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) dein Ansprechpartner.
Falls es Ärger mit einem Zustelldienst gibt, hilft die Postschlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) weiter.
Unser Tipp: Dokumentiere den gesamten Schriftverkehr und mach Fotos von Beschädigungen. Das hilft dir bei der Reklamation.
Dein Recht – dein Vorteil!
Mit ein wenig Wissen kannst du bei Paketzustellungen souverän handeln. Und falls doch etwas schiefgeht, weißt du jetzt, wo du Hilfe bekommst. Also: Bestell, was du brauchst – und lass dir von Problemen nicht die Laune verderben!
Immer für dich da: Der AK Konsumentenschutz