Da freut man sich wochen- oder gar monatelang auf den Jahresurlaub und dann… ist das Zimmer dreckig, die Dusche schimmelig und an Entspannung ist wegen der Großbaustelle nebenan schon gar nicht zu denken. Doch Kopf hoch: Du musst nicht alles kommentarlos hinnehmen.
Die Klassiker unter den Aufregern sind Schmutz im Hotelzimmer, schlechtes Essen und Lärm am Urlaubsort. In der Frankfurter Liste sind die häufigsten Mängel im Urlaub aufgeführt – von Dreibett- statt Doppelzimmer über fehlende Balkone bis hin zum verschmutzten Pool. Daneben wird auch aufgelistet, um wie viel Prozent der Reisepreis beim jeweiligen Mängel gemindert werden könnte. Aber Achtung: Die Minderungen sind nur ein Anhaltspunkt und nicht als feste „Preisminderungsliste“ zu verstehen!
#2: Wer ist dein Ansprechpartner?
An wen du dich bei Mängeln zuerst wenden solltest, hängt davon ab, welche Art von Reise du gebucht hast. Bist du Pauschalreisende:r, ist der Reiseveranstalter dein erster Ansprechpartner. Hast du deine Reise individuell organisiert, solltest du dich direkt an das Hotel wenden.
#3: Was kann dein Ansprechpartner auf die Schnelle tun?
Dein Reiseveranstalter oder dein Hotel kann versuchen, deine Situation sofort zu verbessern. Das kann zum Beispiel durch den Wechsel in ein anders Zimmer sein, oder indem man einen Putztrupp ruft.
#4: Was solltest du sofort machen?
Dokumentiere unbedingt alle Mängel und sichere Beweise. Das heißt, mach Fotos von schmutzigen Stellen, von Schimmel, von Baustellen und ähnlichem. Wenn es um Lärm geht, dann mach unbedingt eine Videoaufnahme, auf der man den Lärmpegel hört. Sammle alle Mängel und lege sie zusammen mit einer schriftlichen Mängelrüge beim Reiseveranstalter bzw. beim Hotel vor und lass dir die Beschwerde schriftlich bestätigen, wenn nicht ohnedies das Problem gleich vor Ort gelöst werden kann (beispielsweise durch einen Zimmerwechsel).
Eine große Hilfe kann es auch sein, wenn es weitere Zeugen gibt. Wenn also auch andere Hotelgäste sich etwa über den verdreckten Pool ärgern, dann tausche mit ihnen Kontaktdaten aus, damit ihr euch später gegenseitig bei der Anzeige der Mängel unterstützen könnt.
#5: Was steht dir zu?
War dein Urlaub nicht so, wie vorab im Reisevertrag vereinbart, kann dir eine Reisepreisminderung zustehen. Das heißt, dass dir der Reiseveranstalter oder das Hotel einen Teil deiner Kosten erstatten muss.
Die Frankfurter Liste gibt einen Anhaltspunkt darüber, wie hoch diese Erstattung ist. Letztlich ist es aber immer eine Einzelfallentscheidung. Notfalls kannst du etwa von der AK prüfen lassen, ob die Erstattung angemessen ist.
Aber Achtung! Gerade bei Individualreisen ist oft kein österreichisches Recht anwendbar, weshalb andere gesetzliche Regeln gelten könnten.
#6: Hol dir, was dir zusteht!
Bist du wieder daheim, solltest du sofort deine Ansprüche umgehend schriftlich beim Reiseveranstalter oder Hotel geltend machen. Dafür findest du auf der Homepage der AK einen Musterbrief. Diesem legst du dann noch deine gesammelten Beweise, also etwa Fotos, Videos und Zeugenaussagen, bei.
#7: Gutschein oder Geld?
Reiseveranstalter oder Hotels bieten oft auch Gutscheine als Wiedergutmachung an. Diese kannst du annehmen, wenn das für dich passt – du musst aber nicht. Wenn deine Ansprüche zu Recht bestehen, kannst du auch eine Geldrückerstattung verlagnen.
#8: Immer für dich da: Der AK Konsumentenschutz
Die AK Expert:innen für Konsumentenschutz helfen dir jederzeit und kostenlos – übrigens egal, ob du AK Mitglied bist oder nicht! Ob Probleme mit der Handyrechnung, Ärger mit dem Onlineshop oder fadenscheinige Mahnbriefe: Der AK Konsumentenschutz ist für dich da.
Wenn's um Konsumentenschutz geht, bist du mit dem AK Newsletter immer informiert.
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