Konsum
8 Fakten für Pauschalreisende
Endlich Urlaub – doch Katastrophen oder Probleme am Reiseziel machen den Traum-Urlaub zum Albtraum-Urlaub? Das ist natürlich schade, doch auf den Kosten musst du deswegen immerhin nicht sitzen bleiben.
In diesem Beitrag:
Wenn die gebuchte Bahnreise ausfällt, der Anschlusszug verpasst wird oder du durch einen verspäteten Zug mehr als eine Stunde verspätet an deinem Zielort ankommst, muss dir eine dieser drei Möglichkeiten angeboten werden:
Wenn du dich dafür entscheidest, deine Fahrt fortzusetzen, kannst du als Fahrgast eine Fahrpreisentschädigung verlangen. Ab einer Verspätung von 60 Minuten können für Einzelfahrkarten im Fernverkehr 25 Prozent des Fahrpreises zurück verlangt werden. Beträgt die Verspätung zwei oder mehr Stunden, kann die Erstattung 50 Prozent des Fahrpreises betragen.
Sind außergewöhnliche Umstände Schuld an der Verspätung oder dem Ausfall – also zum Beispiel extreme Wetterereignisse wie schwere Stürme, Hochwasser, Muren oder Ähnliches – hast du keinen Anspruch auf Entschädigung. Den hast du auch dann nicht, wenn du bereits vor dem Kauf einer Fahrkarte über die Verspätung informiert wurdest.
Fällt dein Zug aus oder verspätet er sich um mehr als eine Stunde, dann muss dir das Bahnunternehmen kostenlos etwas zu essen und zu trinken anbieten. Die Menge richtet sich dabei nach der Wartezeit. Außerdem hast du nur dann Anspruch darauf, wenn Snacks und Getränke im Zug oder Bahnhof verfügbar sind.
Stehst du durch die Verspätung bzw. den Ausfall sogar über Nacht „auf der Straße“, weil beispielsweise der letzte Anschlusszug verpasst wurde, könnten dir weitere Hilfeleistungen wie etwa eine Hotelübernachtung zustehen, sofern verfügbar. Aber Achtung! Es gibt Höchstbeträge für diese Art von Erstattungen.
Extra zahlen für Plätze, die eh da sind? Das tun viele Zugreisende bewusst nicht und vertrauen stattdessen darauf, dass sie schon irgendwo einen Platz zum Sitzen finden werden. Es lohnt sich aber, die paar Euros mehr auszugeben, denn unter Umständen kann dir das deine ganze Zugfahrt retten: Ist der Zug nämlich überfüllt, kann der Schaffner Fahrgäste zum Verlassen auffordern – es sei denn, sie haben eine Sitzplatzreservierung. Das ist sogar dann der Fall, wenn auf der Fahrt keine Reservierungspflicht besteht.
Du solltest dir aber nicht zu viel Zeit damit lassen, deinen reservierten Platz einzunehmen: Ist der Platz auch 15 Minuten nach Beginn der Fahrt noch frei, erlischt die Reservierung.
Die AK Expert:innen für Konsumentenschutz helfen dir jederzeit und kostenlos – übrigens egal, ob du AK Mitglied bist oder nicht! Ob Probleme mit der Handyrechnung, Ärger mit dem Onlineshop oder fadenscheinige Mahnbriefe: Der AK Konsumentenschutz ist für dich da.
© 2024 AK Vorarlberg | Widnau 4, 6800 Feldkirch, +43 (0) 50 258