Zwei Frauen laufen ein leeres Bahngleis entlang.
Es fährt (k)ein Zug nach Nirgendwo: Zugausfälle sind ärgerlich – müssen aber nicht klaglos hingenommen werden. (KI verlängert) © Ketut Subiyanto, Pexels
19.7.2024
Konsum

Zug verspätet sich oder fällt aus? Das sind deine Rechte als Passagier:in!

Beratung,Freizeit,Konsum,Ratgeber,Reise,Wissen

Ausfälle und Verspätungen im Schienenverkehr sind leider nicht nur ein „running joke“, sondern häufig die nervige Wirklichkeit von Reisenden. Doch einfach nur damit abfinden musst du dich oft nicht.

In diesem Beitrag:

#1: Ab wann hast du Anspruch auf Entschädigung? 

Wenn die gebuchte Bahnreise ausfällt, der Anschlusszug verpasst wird oder du durch einen verspäteten Zug mehr als eine Stunde verspätet an deinem Zielort ankommst, muss dir eine dieser drei Möglichkeiten angeboten werden:

  1. dir wird der Fahrpreis für den nicht durchgeführten oder zwecklos gewordenen Teil der Fahrt erstattet
  2. du kannst deine Fahrt bei der nächsten Gelegenheit fortsetzen
  3. du kannst deine Fahrt später fortsetzen, wobei hier gegebenenfalls die Geltungsdauer der Fahrausweise zu verlängern ist 

#2: Wann gibt's Geld zurück? 

Wenn du dich dafür entscheidest, deine Fahrt fortzusetzen, kannst du als Fahrgast eine Fahrpreisentschädigung verlangen. Ab einer Verspätung von 60 Minuten können für Einzelfahrkarten im Fernverkehr 25 Prozent des Fahrpreises zurück verlangt werden. Beträgt die Verspätung zwei oder mehr Stunden, kann die Erstattung 50 Prozent des Fahrpreises betragen. 

#3: Gibt es Ausnahmen? 

Sind außergewöhnliche Umstände Schuld an der Verspätung oder dem Ausfall – also zum Beispiel extreme Wetterereignisse wie schwere Stürme, Hochwasser, Muren oder Ähnliches – hast du keinen Anspruch auf Entschädigung. Den hast du auch dann nicht, wenn du bereits vor dem Kauf einer Fahrkarte über die Verspätung informiert wurdest. 

#4: Nichts zu essen eingepackt? 

Fällt dein Zug aus oder verspätet er sich um mehr als eine Stunde, dann muss dir das Bahnunternehmen kostenlos etwas zu essen und zu trinken anbieten. Die Menge richtet sich dabei nach der Wartezeit. Außerdem hast du nur dann Anspruch darauf, wenn Snacks und Getränke im Zug oder Bahnhof verfügbar sind. 

Stehst du durch die Verspätung bzw. den Ausfall sogar über Nacht „auf der Straße“, weil beispielsweise der letzte Anschlusszug verpasst wurde, könnten dir weitere Hilfeleistungen wie etwa eine Hotelübernachtung zustehen, sofern verfügbar. Aber Achtung! Es gibt Höchstbeträge für diese Art von Erstattungen.  

#5: Tipp: Sitzplatzreservierung 

Extra zahlen für Plätze, die eh da sind? Das tun viele Zugreisende bewusst nicht und vertrauen stattdessen darauf, dass sie schon irgendwo einen Platz zum Sitzen finden werden. Es lohnt sich aber, die paar Euros mehr auszugeben, denn unter Umständen kann dir das deine ganze Zugfahrt retten: Ist der Zug nämlich überfüllt, kann der Schaffner Fahrgäste zum Verlassen auffordern – es sei denn, sie haben eine Sitzplatzreservierung. Das ist sogar dann der Fall, wenn auf der Fahrt keine Reservierungspflicht besteht. 

Du solltest dir aber nicht zu viel Zeit damit lassen, deinen reservierten Platz einzunehmen: Ist der Platz auch 15 Minuten nach Beginn der Fahrt noch frei, erlischt die Reservierung.

#6: Immer für dich da: Der AK Konsumentenschutz 

Die AK Expert:innen für Konsumentenschutz helfen dir jederzeit und kostenlos – übrigens egal, ob du AK Mitglied bist oder nicht! Ob Probleme mit der Handyrechnung, Ärger mit dem Onlineshop oder fadenscheinige Mahnbriefe: Der AK Konsumentenschutz ist für dich da.

Hier geht's zu den Expert:innen.


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